Doctoral Programmes

Wichtige Informationen für alle bisherigen wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen des ICB, die nun der neuen Fakultät für Informatik angehören:

Für alle Promovierenden, die eine Zulassung zum Promotionsverfahren an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften erhalten und bei der Zulassung einen Informatiker oder einen Wirtschaftsinformatiker als Betreuer angegeben haben, der an die Fakultät für Informatik gewechselt ist, gelten folgende Regelungen:

  • Nach Aussage des Justitiariats und der Hochschulentwicklungsplanung gilt die Promotionsordnung der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften bis auf weiteres auch an der neuen Fakultät für Informatik fort, sodass alle Promotionsverfahren nach der Promotionsordnung der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften abgeschlossen werden können.
  • Die Promotionskommission wird weiterhin gemäß § 8 gebildet, wobei die prüfungsberechtigten Personen in der Regel aus der Fakultät für Informatik stammen. Diese Regelung basiert darauf, dass die Promotionskommission über fachliche Expertise verfügen muss. Da alle Informatiker und Wirtschaftsinformatiker die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften verlassen haben, wäre diese Bedingung an der bisherigen Fakultät nicht mehr erfüllt.
  • An der neuen Fakultät für Informatik gilt außerdem die Promotionsordnung der Fakultät für Ingenieurwissenschaften als Alternative. Ein Wechsel der Promotionsordnung kann durch einen Antrag an den Promotionsausschuss beantragt werden. Bei allgemeinen Fragen oder Fragen im Zusammenhang mit der Ordnung der Fakultät für Ingenieurwissenschaften wenden Sie sich bitte an Prof. Voigtländer.
  • Ab dem 1. Oktober 2023 wurde an der Fakultät für Informatik ein Promotionsausschuss der Fakultät für Informatik eingesetzt, dem Prof. Voigtländer und Prof. Davi (ehemaliges Mitglied der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften) vorsitzen.

Wie erfolgt die adminstrative Abwicklung?

  • Sie schließen Ihre Dissertation an der Fakultät für Informatik ab. Daher tragen Sie bitte auf dem Deckblatt Ihrer Dissertation die Bezeichnung "Fakultät für Informatik" ein.
  • Das Verfahren wird vom Promotionsausschuss der Fakultät für Informatik eröffnet. Sie können jedoch bis auf weiteres wie gewohnt Ihre Unterlagen bei Frau Pios im Dekanat der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften einreichen. Solange sich das Dekanat der Fakultät für Informatik im Aufbau befindet, werden die administrativen Aufgaben weiterhin von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften betreut.
  • Bei Fragen mit Bezug zur Ordnung der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften wenden Sie sich bitte wie gewohnt an Frau Pios.

Neubeantragung auf Zulassung zur Promotion an der Fakultät für Informatik für wissenschaftliche Mitarbeiter:innen des ehemaligen ICB

Anträge auf Zulassung zur Promotion können bis auf Weiteres wie gewohnt über das Dekanat (Irene Pios) gestellt werden. Die Administration wird übergangsweise bis zum 01. Januar 2024 vom Dekanat WiWi übernommen.

Promotionsordnungen und Bekanntmachungen

Promotionsordnungen und Bekanntmachungen

Ordnung zur Umsetzung der Verordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie an den Hochschulbereich gestellten Herausforderungen für Promotions- und Habilitationsordnungen (16. Dezember 2021)

Promotionsordnung der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften vom 05.04.2019

Bekanntgabe des Promotionsausschusses (09.07.2019)

Betreuungsvereinbarung für die gute Betreuung von Promotionen

Nachweis der Qualifizierungsleistungen (zum Ausfüllen der Formularfelder ist ein Download der Datei erforderlich)

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

Allgemeine Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist gemäß § 10 Promotionsordnung der Abschluss

  1. eines einschlägigen Hochschulstudiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern (ohne Praxissemester), für das ein anderer Grad als Bachelor (z. B. Diplom, Magister oder Staatsexamen) verliehen wird, mit mindestens der Note „gut“ (2,5 oder besser) oder
  2. eines einschlägigen Hochschulstudiums mit einer generellen Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern mit der Note „sehr gut“ (1,5 oder besser) und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern oder
  3. eines einschlägigen Masterstudiengangs mit einer Regelstudienzeit von mindestens 2 bis 4 Semestern mit mindestens der Note „gut“ (2,5 oder besser). Das Studium bis zum Erlangen des Mastergrades soll einen Umfang von 300 ECTS-Credits (Bachelor + Master) haben.

Die Mindestnote umfasst hierbei zum einen die Gesamtnote des Abschlusses und zum anderen die Note der Abschlussarbeit.


Einschlägig für die Promotion zum „Dr. rer. pol.“ ist gemäß § 10 Abs. 4 Promotionsordnung im Regelfall ein Abschluss in einer wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung, wie beispielsweise

  • Betriebswirtschaftslehre,
  • Volkswirtschaftslehre,
  • Medizinmanagement,
  • Wirtschaftsinformatik,
  • Wirtschaftsdidaktik,
  • Wirtschaftsingenieurwesen,
  • Wirtschaftsmathematik

oder in einem Studiengang mit ausgeprägtem wirtschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt.


Einschlägig für die Promotion zum „Dr. rer. nat.“ ist gemäß § 10 Abs. 5 Promotionsordnung im Regelfall ein Abschluss in einer informatischen Fachrichtung, wie beispielsweise

  • Informatik,
  • Systems Engineering,
  • Didaktik der Informatik,
  • Mathematik mit Informatik als Nebenfach,

oder in einem Studiengang mit ausgeprägtem informatischen Schwerpunkt.


Über die Anerkennung anderer, nicht einschlägiger wissenschaftlicher Abschlüsse entscheidet gemäß § 10 Abs. 6 Promotionsordnung der Promotionsausschuss. Die Anerkennung kann von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden.

Antragstellung für die Promotion

Neben dem Antrag auf Zulassung zur Promotion (Muster für einen Antrag auf Zulassung) ist die Betreuungsvereinbarung für die gute Betreuung von Promotionen einzureichen, womit sich die Betreuerin oder der Betreuer zur Übernahme des Dissertationsvorhabens bereiterklärt. Diese Vereinbarung gilt für 3 Jahre und kann – in beiderseitigem Einverständnis – um weitere 3 Jahre verlängert werden.

Die Verlängerung der Betreuungsvereinbarung nach Ablauf der 3 Jahre muss von der Doktorandin oder dem Doktoranden ausgehen. Hierbei besteht daher eine Mitwirkungspflicht der- oder desjenigen. Bei einer Verlängerung ist das Formular Verlängerung der Betreuungsvereinbarung sowie eine Kopie der ursprünglichen Betreuungsvereinbarung einzureichen.

Mit der bloßen Einschreibung sowie Einreichung einer formlosen Erklärung der Betreuerin oder des Betreuers liegt kein offizieller Antrag auf Zulassung zur Promotion vor.

Nachweis der deutschen Sprachprüfung (DSH-2):
Sofern weder ein inländischer berufsqualifizierender Abschluss noch eine deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt, ist die deutsche Sprachkenntnis nachzuweisen, es sei denn, die Dissertation wird in englischer Sprache verfasst. Bitte bei Antragstellung angeben, ob die Arbeit in englischer Sprache verfasst wird.

Hinweis:

Dieser Antrag ist nicht mit dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens durch Einreichung der Dissertation gleichzusetzen!

Weitere einzureichende Unterlagen

Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag auf Zulassung zur Promotion einzureichen:

  • Eidesstattliche Erklärung, dass kein Promotionsvorhaben mit dem Grad „Dr. rer. pol.“ bzw. „Dr. rer. nat“ endgültig scheiterte,
  • Eidesstattliche Erklärung, dass das Betreuungsverhältnis nicht kommerziell vermittelt wurde,
  • Erklärung über den geplanten Themenbereich der Dissertation (ein ungefähr 1- bis 2-seitiges Exposé mit Schwerpunkt: Forschungsziele, Arbeitsplan sowie Meilensteine),
  • tabellarischer Lebenslauf (mit Schwerpunkt: Bildungsweg und beruflicher/wissenschaftlicher Werdegang),
  • amtlich beglaubigte Zeugnisse (nur promotionsberechtigende Abschlüsse (z. B. Bachelor- und Masterzeugnis)) sowie
  • unterschriebene Betreuungsvereinbarung für die gute Betreuung von Promotionen zwischen Doktorandin oder Doktorand und Betreuerin oder Betreuer.

Hinweis:

Die einzureichenden Zeugnisse sind zu beglaubigen. Weder dem Dekanat noch dem Bereich Prüfungswesen ist es möglich, derartige Beglaubigungen durchzuführen!

Hinweis zur Einschreibung

Mit der Zulassung zur Promotion kann sich die Doktorandin bzw. der Doktorand einschreiben. Sofern die Zulassung mit der Erteilung von Auflagen zur Absolvierung von ergänzenden Studien oder Prüfungen verbunden ist, ist eine Einschreibung zum Zeitpunkt der Erbringung von Leistungen zwingend erforderlich. Mit Eröffnung des Promotionsverfahrens muss die Doktorandin bzw. der Doktorand eingeschrieben sein.

Hinweis der UB zur Veröffentlichung kumulativer Dissertationen

Entgegen den Angaben in § 20 Abs. 2 Ziffer 1 bis 4 sind zur Veröffentlichung kumulativer Dissertationen gemäß § 3 Abs. 2 entweder 6 Exemplare im Buch- oder Fotodruck oder 2 gebundene Exemplare und eine elektronische Version der Dissertation, deren Datenformat und deren Datenträger mit der UB abzustimmen sind, an die Universitätsbibliothek abzugeben.

Alt- und Übergangsregelungen

Für Doktorandinnen und Doktoranden, welche entweder

I. vor Inkrafttreten der Promotionsordnung vom 5. April 2019

   a) zum Promotionsverfahren „Dr. rer. pol.“ zugelassen worden sind oder
   b) den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren „Dr. rer. pol.“ bzw.
   c) den Antrag auf Zulassung und Eröffnung des Promotionsverfahrens „Dr. rer. nat.“ eingereicht haben

oder

II. nach Inkrafttreten der Promotionsordnung vom 5. April 2019 und bis zum 9. Juli 2019 den Antrag auf Zulassung zur Promotion gestellt haben,

gelten die Übergangsregelungen nach § 25 Abs. 2 der aktuellen Promotionsordnung; diese gelten höchstens bis zum 30. September 2025.
 

Promotionsordnung Dr. rer. pol. (05.07.2000)

Promotionsordnung Dr. rer. nat. (19.12.2002)

Bekanntgabe des Promotionsausschusses (05.05.2010)

Chairman of the Doctoral Committee:

Professor Martin Karlsson Ph.D.

 

Doctoral Commitee 

Information about formal sequence of doctoral programmes

Address:

Universität Duisburg-Essen
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Promotionsausschuss
Universitätsstr. 12
45117 Essen

E-Mail: promotion (at) wiwinf.uni-due.de

Contact:
Room: R12 R07 B39
Phone: +49 (0) 201 - 183 3214
E-Mail

(Frauen)Förderung für Promovierende

Für Interessentinnen an einer Promotion und Doktorandinnen stehen die folgenden Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen für Beratungsgespräche zur Verfügung:

Ansprechpartnerin bei den Professor*innen:

Frau Prof. Dr. Kristina Strohmaier
Raum: R12 R06 A09
Spechstunde: nach Vereinbarung
E-Mail: Kristina.Strohmaier (at) uni-due.de

Sekretariat von Prof. Dr. Strohmaier:

Frau Susanne Priss
Raum: R11 T07 D05
Telefon: +49(0)201 183-42 94
E-Mail: Susanne.Priss (at) uni-due.de

Ansprechpartner aus dem wissenschaftlichen Mittelbau:

Dr. Christian Knobloch
E-mail: christian.knobloch@uni-due.de

 

Veranstaltung: "Heute Studentin! Morgen Doktorandin?"

Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften bietet in Zusammenarbeit mit Graduate Center Plus die Veranstaltung „Heute Studentin! Morgen Doktorandin?“ an, um ihren Studierenden unterschiedliche Lebenswege von ehemaligen Doktorandinnen vorzustellen und aufzuzeigen, welche Unterstützungen sie ihren Doktorandinnen bieten können. Alle Studierenden sind herzlich willkommen!

Termin 2023: Di., 21 März 2023, 16 - 18 Uhr via Zoom

Weitere Informationen und die Ansprechpartner finden Sie hier.

 

Förderung an der Universität Duisburg-Essen

Das Science Support Centre (SSC) unterstützt die Hochschule in der Förderung ihres wissenschaftlichen Nachwuchses für einen erfolgreichen Aufstieg in Wissenschaft und Wirtschaft durch die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, Information und Vernetzung. Das Angebot umfasst Seminare, Mentoring, Coaching und Beratung für verschiedene Zielgruppen sowie Forschung und Entwicklung.

Ergänzend zu den Unterstützungsangeboten auf fachlicher Ebene bietet das Graduate Center Plus (GC Plus) als zentrale Graduierteneinrichtung der UDE überfachliche Beratung, Workshops und Karriereveranstaltungen für Doktorand:innen an. Das Veranstaltungsprogramm unterstützt Sie darin, wichtige Kompetenzen zu trainieren, die nächsten Karriereschritte zu planen und sich mit Promovierenden verschiedener Disziplinen zu vernetzen. Eine Übersicht über die Services des GC Plus finden Sie unter www.uni-due.de/gcplus