Vorrang der Verfahrensregelungen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Auszug aus der Präambel der Rahmenprüfungsordnung:

  • Der Prüfungsausschuss achtet insbesondere auf die Einhaltung der Bestimmungen der Prüfungsordnung und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen; er ist Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrechts und erlässt als Ausgangsbehörde Entscheidungen in der Sache.
  • Der Bereich Prüfungswesen handelt im Auftrag des Prüfungsausschusses und steht dem Prüfungsausschuss für die Einzelheiten bei der Organisation und Durchführung des Prüfungsverfahrens zur Seite. Der Bereich Prüfungswesen ist keine Behörde.

Die Verfahrensregelungen auf diesen Seiten der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften gehen über die allgemeinen Verfahrensregelungen auf den Seiten des Bereichs Prüfungswesen als speziellere Regelungen vor. Im Zweifel gelten die Verfahrensregelungen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften.

Alles rund um Prüfungen

Informationen und Verfahrensregeln der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Studentische Mitwirkungspflichten

Sie besitzen eine Mitwirkungspflicht bei Prüfungen, d. h. Sie haben die Pflicht, sich über alle Prüfungsangelegenheiten zu informieren und alle Informationen zugänglich zu machen, die für prüfungsrechtliche Entscheidungen erheblich sind. Diese Verpflichtung wird nicht durch Bestimmungen des Datenschutzes aufgehoben. Besonders wichtig ist die Informationspflicht über Anmeldungs- und Prüfungstermine sowie über weitere Prüfungsregelungen, wie z. B. die genaue Ausgestaltung der Prüfungen. Wenn Sie sich z. B. nicht über die vom Prüfungsausschuss festgelegten Anmeldefristen informieren und diese versäumen, geht dies zu Ihren Lasten und Sie können an der Prüfung nicht teilnehmen.

Terminpläne

Rahmenterminplan: Hier finden Sie die aktuellen Anmeldefristen sowie Prüfungsphasen des 1. und 2. Prüfungstermins.

Prüfungstermine: Hier finden Sie die aktuellen Prüfungstermine des 1. und 2. Prüfungstermins, einschließlich Sonderprüfungstermine.