Auslandsaufenthalte

Auslandsaufenthalte (Outgoings)

Der Hauptunterschied zwischen den Prozessen der Anerkennungen aus dem Aus- und Inland ist, dass bei ersteren in der Regel im Vorfeld im Learning Agreement eine Vereinbarung über die zukünftig anzuerkennenden Leistungen getroffen wird. Anerkennungen aus dem Inland werden in der Regel nicht über solche Vorvereinbarungen geregelt. Das entscheidende Instrument für den internationalen Studierendenaustausch und die Anerkennung ist also das Learning Agreement, dem seit der neuen Programmgeneration mit Erasmus+ eine gewachsene Bedeutung zukommt. Erasmus-Studierende müssen ein Learning Agreement in Verbindung mit ihrem Mobilitätsstipendium im Vorfeld abschließen. Planen Studierende außerhalb von Erasmus-Partnerschaften ein Auslandsstudium, sollten sie ebenfalls im Vorfeld ein Learning Agreement abschließen, um die spätere Anerkennung ihrer erworbenen Leistungen zu vereinfachen. Im Folgenden werden die Verfahrensprozesse näher erläutert.