FAQ
Allgemeine Fragen
Zulassungsbeschränkungen bei Masterstudiengängen BWL – Energy and Finance örtliche Zulassungsbeschränkung Gesundheitsökonomik keine Beschränkung Märkte und Unternehmen örtliche Zulassungsbeschränkung Medizinmanagement für Wirtschaftswissenschaftler örtliche Zulassungsbeschränkung Medizinmanagement für Mediziner und Gesundheitswissenschaftler örtliche Zulassungsbeschränkung Software and Network Engineering keine Beschränkung Volkswirtschaftslehre keine Beschränkung Wirtschaftsinformatik keine Beschränkung The language of all Master’s programmes (except Wirtschaftsinformatik/Business Information Systems, BWL – Energy and Finance and Gesundheitsökonomik/Health Economics) is German. Nearly all courses and exams are held in German. Thus, it is required for applicants to speak and write German fluently. Applicants who achieved their Bachelor’s degree in a non-German speaking-country have to prove their knowledge of German with a German language certificate, e. g. Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) (at least level 2) or Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF) (at least TDN 4 in all tests). You find further information about learning German and different tests in your area at: Link
For studying at university you should have knowledge of German at level B2 to C1 of the European language assessment grid (cf. Link).- For the Master’s programme in Wirtschaftsinformatik/Business Information Systems, please see the Information on the website.
- For the Master’s programme in BWL – Energy and Finance, please see the Information on the website.
- For more information on the Master’s programme in Health Economics please see the Information on the website.
Grundsätzlich sind die Studiengänge auf ein Vollzeitstudium ausgelegt. Folglich finden die Veranstaltungen i. d. R. werktags und tagsüber statt, wobei bei den meisten Lehrveranstaltungen keine Anwesenheitspflicht besteht. Je nach zeitlicher Flexibilität ist ein Studium auch Teilzeit möglich, wird dann voraussichtlich aber deutlich länger als vier Semester dauern.
Grundsätzlich können Sie sich mit allen ersten, berufsqualifizierenden Abschlüssen mit wirtschaftswissenschaftlichem Bezug bewerben. Neben dem Bachelor zählt dazu auch das Diplom. Diesen Abschluss können Sie entweder an einer Universität, einer Fachhochschule oder in einem akkreditierten Studiengang einer Berufsakademie erworben haben. Abschlüsse von Verwaltungsakademien können im Regelfall nicht anerkannt werden.
Im Studiengang Medizinmanagement für Mediziner und Gesundheitswissenschaftler ist als Voraussetzung für die Bewerbung ein abgeschlossenes Human- oder Dentalmedizinstudium oder ein Studium der Gesundheitswissenschaften zu nennen.
Sie können sich auch mit einem ausländischen Abschluss bewerben. Bei ausländischen Studienabschlüssen erfolgt eine Prüfung der Äquivalenz sowohl der Universität/Hochschule als auch des Abschlusses (Bachelor o. ä.).
Wenn Sie an anderen Hochschulen oder an der Universität Duisburg-Essen andere Studiengänge belegt und hier Scheine erworben haben, besteht bei ausreichender Übereinstimmung die Möglichkeit einer Anerkennung für Ihr Masterstudium. Hierzu müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen finden Sie beim Bereich Prüfungswesen. Dieses Formular füllen Sie bitte aus und geben es zusammen mit den angeforderten Unterlagen im Bereich Prüfungswesen ab. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet. Sie werden schriftlich vom Bereich Prüfungswesen über den Abschluss des Anerkennungsverfahrens informiert.
Weitere Hinweise finden Sie unter folgendem Link.
Nein, es ist die Einschreibung abzuwarten. Dabei ist das oben skizzierte Verfahren einzuhalten. Eine separate Anfrage an einzelne Professoren ist nicht zulässig.
Auf der Grundlage der anerkannten Leistungen stellt der Bereich Prüfungswesen fest, in welches Semester Sie mit den Leistungen eingestuft werden. Der Einstufungsbescheid ist im Bereich Einschreibungswesen einzureichen. Die Einstufung hängt von der Anzahl der bisher erreichten Credits ab.
Creditgrenzen für Einstufungen Summe anerkannter ECTS-Credits Einstufung ins ab 15 ECTS 2. Fachsemester ab 45 ECTS 3. Fachsemester ab 75 ECTS 4. Fachsemester Bitte beachten Sie hierbei die Fristen (Ausschlussfrist):
Eine Einstufungsentscheidung erhalten Sie nur dann, wenn der „Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen“ bis spätestens zu den nachfolgend genannten Terminen im Bereich Prüfungswesen eingegangen ist:
- 15.01. für die Ausstellung einer Einstufungsbescheinigung/eines Einstufungsbescheides für das jeweilige Sommersemester
- 15.07. für die Ausstellung einer Einstufungsbescheinigung/eines Einstufungsbescheides für das jeweilige Wintersemester
Antragstellerinnen und Antragsteller, die ihren Antrag bis zu dieser Frist nicht vollständig eingereicht haben, sind vom Anerkennungsverfahren ausgeschlossen.
Weitere Hinweise finden Sie unter folgendem Link
Ja. Studierende, welche in einem Bachelorstudiengang der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften eingeschrieben sind, können die hiesigen Mastermodule belegen, sofern die Bachelorarbeit bereits angemeldet wurde. Es können insgesamt maximal 30 ECTS an Mastermodulen vorab absolviert werden.
Welche Mastermodule bereits vorab belegt werden können, entnehmen Sie bitte der Übersicht „Belegung von Mastermodulen / Zulassung unter Vorbehalt“ unter „Ordnungen/Dokumente“ Ihres jeweiligen Bachelorstudienganges. Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt innerhalb der üblichen Anmeldungsfristen über HISinOne.
Ausnahme für SNE (M. Sc.):
Es können alle Masterveranstaltungen mit Ausnahme der Masterprojekte vorab belegt werden. Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt innerhalb der üblichen Anmeldungsfristen per E-Mail über den Bereich Prüfungswesen.