BAföG-Bescheinigung
Informationen zum BAföG
Informationen und Beratung zum BAföG erhalten Sie vom Studierendenwerk. Eine Beratung erhalten Sie ebenfalls von der AStA-Sozialberatung.
Regelungen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
BAföG-Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG
Studierende müssen nach dem 4. Fachsemester (FS) nachweisen, dass sie den üblichen Leistungsstand erreicht haben, um weiterhin BAföG erhalten zu können. An der UDE gilt als Richtwert: 60 Leistungspunkte (LP) nach dem 4. FS bzw. 75 Leistungspunkte nach dem 5. FS. Die Leistungen müssen spätestens nach dem 1. Prüfungstermin vorliegen. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtleistungspunkte berücksichtigt werden, diese schließen auch die Leistungspunkte aus dem Ergänzungsbereich mit ein.
Hinweis: Die Aufteilung auf die einzelnen Studienelemente/Fächer im Lehramt ist inzwischen obsolet. Es werden auch im Lehramt die 60 LP (4. FS) bzw. 75 LP (5. FS) berücksichtigt, unabhängig von der Aufteilung auf die einzelnen Studienelemente/Fächer!
Standardverfahren
Wenn die erforderliche Punktzahl erreicht wurde, kann die Weiterförderung direkt beim Studierendenwerk beantragt werden. Dafür ist ein Ausdruck des Notenspiegels (Transcript of Records) einzureichen.
Auslands-BAföG
Für Auslands-BAföG gelten ebenfalls die oben aufgeführten Regelungen.
Formblatt 5 bzw. 10
Wenn Sie das Studierendenwerk mit dem Formblatt 5 bzw. Formblatt 10 an den Dekan verweist, reichen Sie die Unterlagen bitte zwecks Vorprüfung vorab per E-Mail ein.