Abschlussarbeiten
Elektronisches Zuteilungsformular
Die Studierenden stimmen sich im Vorfeld mit der gewählten Betreuerin oder dem gewählten Betreuer über ein mögliches Thema für die geplante Abschlussarbeit ab.
Wichtig: Die Vorabklärung des Themas und die eigentliche Antragsstellung auf Zuteilung sollte nicht mehr als einen Monat auseinanderliegen.
Im Nicht-Lehramtsbereich wird hierauf von den Studierenden der Antrag auf Zuteilung einer Bachelor- bzw. Masterarbeit ausgefüllt (Teil A) und der Erstgutachterin/Betreuerin oder dem Erstgutachter/Betreuer (Teil B) vorgelegt, welche/r diesen dann wiederum an das Sachgebiet Prüfungswesen (Teil C) weiterleitet. Antrag auf Zuteilung einer Abschlussarbeit im Nicht-Lehramtsbereich | Im Lehramtsbereich wird der Antrag zunächst vom Studierenden ausgefüllt und an das Sachgebiet Prüfungswesen (Teil B) versandt. Danach wird der Antrag von den Studierenden der Erstgutachterin/Betreuerin oder dem Erstgutachter/Betreuer (Teil C) vorgelegt, welche/r diesen dann wiederum an den Prüfungsausschussvorsitz weiterleitet. Antrag auf Zuteilung einer Abschlussarbeit im Lehramtsbereich |
Die Zuteilungsformulare für Abschlussarbeiten in den Lehramts- und Nicht-Lehramtsstudiengängen finden Sie auch unter Studium – [Studiengang] – Ordnungen/Dokumente – Formulare sowie auf den einzelnen Seiten der Studiengänge des Sachgebiets Prüfungswesen.
Um die Formulare digital ausfüllen zu können, müssen diese abgespeichert und in einem PDF-Reader geöffnet werden. Achtung: Die Formulare dürfen nach dem Unterschreiben nicht gesperrt werden und müssen ausfüllbar bleiben!
Für die Unterschriften durch Studierende und Erstgutachterin/Betreuerin oder dem Erstgutachter/Betreuer sind folgende Verfahren möglich, nutzen Sie bitte das Ihnen erstmögliche:
- Eine elektronische Signatur in die PDF-Datei einfügen (Unterschrift mit DFN-Signaturzertifikat an der passenden Stelle; für Beantragung vgl. https://www.uni-due.de/zim/it-sicherheit/nutzerzertifikat.php). Nutzen Sie auch die kurze Hilfestellung zur elektronischen Signatur/digitalen ID.
- Eine sichtbare Unterschrift in die PDF-Datei einfügen (bspw. ein Foto der eigenen Unterschrift oder eine Unterschrift mit Touch-Gerät an der passenden Stelle).
Sobald dem Zuteilungsantrag durch den Prüfungsausschussvorsitz entsprochen wurde, wird den Studierenden per E-Mail die Ausgabe des Themas sowie das Abgabedatum der Abschlussarbeit mitgeteilt.
Informationen zu den Voraussetzungen und zum Bewerbungsablauf der einzelnen Lehrstühle können Sie dem Modulhandbuch entnehmen: Studium – [Studiengang] – Ordnungen/Dokumente – Modulhandbuch.
Zuteilung einer Betreuerin oder eines Betreuers |
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Sollten Sie keinen Lehrstuhl finden, an welchem Sie die Abschlussarbeit schreiben können, dann ist es möglich, einen formlosen Antrag auf Zuteilung einer Betreuerin oder eines Betreuers für die Abschlussarbeit beim entsprechenden Prüfungsausschuss über das Sachgebiet Prüfungswesen zu stellen. Bitte fügen Sie dem Antrag mindestens zwei Absagen von Lehrstühlen bei. |
Abschlussarbeit in Kooperation mit einem Unternehmen |
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Es ist grundsätzlich möglich, dass Sie Ihre Abschlussarbeit in Kooperation mit einem Unternehmen verfassen. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie eine entsprechende Erstgutachterin bzw. einen entsprechenden Erstgutachter an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften finden, die bzw. der bereit ist das Thema der Abschlussarbeit – in Kooperation mit dem Unternehmen – zu stellen und zu betreuen. Die Daten werden dabei von dem kooperierenden Unternehmen zur Verfügung gestellt. Wichtig: Die Erst- und Zweitbegutachtung erfolgt in diesen Fällen grundsätzlich durch Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften. Es ist nicht möglich, dass hierfür Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens eingesetzt werden. |
Deckblatt & weitere Infos
I. Angaben zum Deckblatt
Das Titelblatt der Bachelor- bzw. Masterarbeit hat folgende Angaben in vertikaler Reihenfolge zu enthalten:
- Die Bezeichnung der vorliegenden Arbeit als Bachelor- bzw. Masterarbeit,
- das genaue Thema der vom Bereich Prüfungswesen ausgegebenen Bachelor- bzw. Masterarbeit,
- den Vermerk: “Vorgelegt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen“ (Campus Essen) ,
- “von:“ (es folgen Name, Vorname, Anschrift und Matrikelnummer der/des Studierenden,
- “Gutachter/-in:“ (es folgt die Angabe der die Bachelor- bzw. Masterarbeit als Erst- und Zweitgutachter/-in betreuenden Dozentin/Dozenten),
- die Angabe des Studienganges der/des Studierenden sowie des bei Einreichung der Bachelor- bzw. Masterarbeit laufenden Semesters (z.B. “Wintersemester 2020/2021“).
Eine Vorlage finden Sie hier.
II. Angaben für die Abgabeerklärung
(Eidesstattliche Versicherung)
Die letzte der fortlaufend durchnummerierten Seiten der Diplom-/Bachelor- bzw. Masterarbeit muss folgende Erklärung enthalten:
“Ich versichere an Eides statt durch meine Unterschrift, dass ich die vorstehende Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt und alle Stellen, die ich wörtlich oder annähernd wörtlich aus Veröffentlichungen entnommen habe, als solche kenntlich gemacht habe, mich auch keiner anderen als der angegebenen Literatur oder sonstiger Hilfsmittel bedient habe. Die Arbeit hat in dieser oder ähnlicher Form noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegen.“
Es folgen Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift (mit Tinte oder dokumentenechtem Kugelschreiber) der/des Studierenden.
III. Äußere Form der Arbeit
Sofern von der Dozentin bzw. dem Dozenten nichts anderes vorgegeben wird, ist die mit Schreibmaschine oder Computer im DIN A4-Format anzufertigende Arbeit in Normalschrift (z.B. Times New Roman 12 oder Arial 11) und mit 1,5-fachem Zeilenabstand zu schreiben. Auf jeder Seite ist links ein 2,5 cm und rechts ein 5 cm breiter Korrekturrand freizulassen. Fußnoten werden grundsätzlich auf den Seiten platziert, zu deren Text sie gehören. Innerhalb der Fußnoten ist einzeilig zu schreiben.
Die der Arbeit vorangestellte Gliederung und Verzeichnisseiten (Abbildungsverzeichnis, Tabellenverzeichnis sowie Abkürzungsverzeichnis) sind mit römischen Ziffern fortlaufend zu nummerieren. Im Anschluss daran ist die Bearbeitung durchlaufend mit arabischen Ziffern durchzunummerieren.
Einreichung
Die Abschlussarbeit ist in dreifacher Ausfertigung in gedruckter und gebundener Form im DIN A4-Format sowie in geeigneter elektronischer Form einzureichen. Die elektronischen Datenträger sind mindestens mit Name und Matrikelnummer zu beschriften. Die Heftung der einzelnen losen Blätter in einem Schnellhefter sowie auch eine Ringbuchbindung genügen allerdings nicht den Vorgaben, eine Arbeit in gebundener Form vorzulegen. Die in einem Schnellhefter oder durch eine Ringbuchbindung gehefteten losen Blätter der Abschlussarbeit sind trotz Durchnummerieren der Seiten nachträglich austauschbar und somit veränderlich. Bei postalischer Zusendung ist das Datum des Poststempels maßgebend. Alternativ können die Ausfertigungen auch direkt in den Fristenbriefkasten der UDE geworfen werden (Lagebeschreibung).
Das Bewertungsverfahren durch die Prüferinnen und Prüfer soll in der Regel 6 Wochen ab Zugang der Arbeit in gedruckter und gebundener Form im DIN A4-Format bei der Prüferin oder dem Prüfer nicht überschreiten.
Verlängerung
Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des Studierenden wie folgt verlängern:
- Bachelorarbeiten: Verlängerung um bis zu 2 Wochen
- Masterarbeiten: Verlängerung um bis zu 8 Wochen
Der Antrag muss spätestens 1 Woche (im Bachelor Lehramt 2 Wochen) vor dem Abgabetermin für die Abschlussarbeit beim Bereich Prüfungswesen eingegangen sein. Der Antrag ist vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit
Während bei einem Rücktritt von einer Prüfungsleistung die Erkrankung als triftiger Grund zulässig ist, verhält es sich bei einer Verlängerung einer Abschlussarbeit anders. Eine Schreibzeitverlängerung wegen Krankheit ist nicht zulässig. Die Verlängerung der Bearbeitungszeit in diesen Fällen verstößt gegen den Grundsatz der Chancengleichheit. Eine Erkrankung gehört zum „allgemeinen Lebensrisiko“. Dieses Risiko ist bereits bei der Festlegung der normalen Bearbeitungszeit in den Prüfungsordnungen berücksichtigt. In Fällen nachgewiesener schwerer und/oder langwieriger Erkrankungen ist ein Rücktritt von der Prüfung möglich. Soweit die Prüfungsordnungen noch andere Regelungen enthalten, stehen diese im Widerspruch zu den seit August 2017 geltenden Rahmenprüfungsordnungen und dürfen – auch angesichts der eindeutigen Rechtsprechung – nicht mehr angewandt werden.
Ansprechpartnerinnen
Die Sachbearbeiterinnen im Sachgebiet Prüfungswesen für die verschiedenen Studiengänge sind:
- BWL Bachelor, BWL – Energy and Finance Master: Frau Stienecker (elena.stienecker (at) uni-due.de)
- Gesundheitsökonomik Master, Märkte und Unternehmen Master, Medizinmanagement Master, VWL Bachelor und Master: Frau Busse (sandra.busse (at) uni-due.de)
- Lehramt WiWi Bachelor und Master: Frau David (elke.david (at) uni-due.de)
Ja, dies ist in begründeten Ausnahmefällen möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Verlängerung aufgrund von Krankheit nicht möglich ist. Einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit sowie weitere Informationen zur Verlängerung finden Sie unter Abschlussarbeiten->Verlängerung.