Auslandsaufenthalte
Auslandsaufenthalte (Outgoings)
Der Hauptunterschied zwischen den Prozessen der Anerkennungen aus dem Aus- und Inland ist, dass bei ersteren in der Regel im Vorfeld im Learning Agreement eine Vereinbarung über die zukünftig anzuerkennenden Leistungen getroffen wird. Anerkennungen aus dem Inland werden in der Regel nicht über solche Vorvereinbarungen geregelt. Das entscheidende Instrument für den internationalen Studierendenaustausch und die Anerkennung ist also das Learning Agreement, dem seit der neuen Programmgeneration mit Erasmus+ eine gewachsene Bedeutung zukommt. Erasmus-Studierende müssen ein Learning Agreement in Verbindung mit ihrem Mobilitätsstipendium im Vorfeld abschließen. Planen Studierende außerhalb von Erasmus-Partnerschaften ein Auslandsstudium, sollten sie ebenfalls im Vorfeld ein Learning Agreement abschließen, um die spätere Anerkennung ihrer erworbenen Leistungen zu vereinfachen. Im Folgenden werden die Verfahrensprozesse näher erläutert.
1. Vor dem Auslandsaufenthalt
Allgemeine Informationen, Bewerbung
Zunächst ist es wichtig zu wissen, ob Sie Ihren Auslandsaufenthalt „individuell“ planen oder ob Sie an einem Programm (z. B. Erasmus+, IS:Link) teilnehmen. Wenn Sie an einem Austauschprogramm teilnehmen, setzen Sie sich zunächst mit dem zuständigen Programmverantwortlichen in Verbindung. Informationen zu den Austauschprogrammen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften erteilen Ihnen die Ansprechpartner für die einzelnen Partneruniversitäten.
Weitere grundlegende Informationen zum Auslandsaufenthalt finden Sie auf den Webseiten des Akademischen Auslandamtes (AAA), der zentralen Serviceeinrichtung für internationale Kontakte der Universität Duisburg-Essen. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Bewerbung eines Auslandsaufenthaltes an einer ausländischen Hochschule noch keine Entscheidung des Prüfungsausschusses über die mögliche Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen benötigen!
Der Abschluss eines Learning Agreements ist zu empfehlen, auch wenn dies außerhalb von einigen europäischen und nationalen Förderprogrammen nicht zwingende Voraussetzung ist. Das Gleiche gilt für „freemover“. Als Freemover (free mover) werden Studierende bezeichnet, welche ihr Auslandsstudium als Gaststudierende – im Gegensatz zu Austauschstudierenden – autonom, d. h unabhängig von Austausch- bzw. Kooperationsverträgen der eigenen Hochschule organisieren.
Der Abschluss eines Learning Agreements beinhaltet die Übereinkunft zur vorbehaltlosen Anerkennung aller Prüfungsleistungen. Mit anderen Worten: Wird ein Learning Agreement abgeschlossen, sind alle vereinbarten und erbrachten Prüfungsleistungen ohne Vorbehalt anzuerkennen. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft allein der jeweilige Prüfungsausschuss.
Anrechnungsmöglichkeiten (Auslandsaufenthalt)
Prinzipiell können Prüfungsleistungen aus dem Ausland in zwei verschiedenen Formen anerkannt werden:
- bei inhaltlicher Gleichwertigkeit bzw. nach „Lissabon“ bei nicht wesentlicher Ungleichheit erfolgt die Anerkennung auf konkrete Veranstaltungen im hiesigen Studiengang
- die Anrechnung als Mobilitätsfenster Ausland im Wahlpflichtbereich des hiesigen Studienganges
Zu 1)
Voraussetzungen:
- Die Veranstaltungen im Ausland müssen zum zeitlichen Aufwand (Workload, Credits etc.) im angemessenen Verhältnis stehen sowie dem Inhalt (Fachwissen und deren Anwendung) und dem Niveau (z. B. Bachelor oder Master) der Prüfungsleistung der hiesigen Veranstaltungen entsprechen.
- Die im Ausland besuchten Veranstaltungen dürfen nicht bereits in Ihrem hiesigen Studiengang erbracht worden sein.
Zu 2)
Kommt eine Anerkennung aufgrund von Gleichwertigkeit bzw. nach „Lissabon“ (siehe Punkt 1) nicht in Frage, können Auslandsleistungen als Mobilitätsfenster Ausland angerechnet werden.
Voraussetzungen:
- Die Veranstaltungen sind inhaltlich aus dem Bereich der relevanten Studiengänge der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften.
- Die Veranstaltungen sind auf dem Niveau des jeweiligen Studienganges (entweder Bachelor- oder Masterniveau).
- Die im Ausland besuchten Veranstaltungen müssen sich inhaltlich klar von den in Essen bereits besuchten Veranstaltungen unterscheiden.
- Grundsätzlich können bis zu 30 Credits anerkannt werden, wobei es eine Einschränkung durch die Anzahl der möglichen Wahlpflichtveranstaltungen im jeweiligen Studiengang geben kann.
- Die nachfolgenden Belegungsregeln (siehe Tabelle des jeweiligen Studienganges) sind zu beachten.
Betriebswirtschaftslehre, B. Sc.
Es können bis zu 5 Wahlpflichtmodule zu je 6 Credits durch Auslandsmodule abgelegt werden. Dabei können jedoch insgesamt maximal 5 Wahlpflichtmodule in den Bereichen Volkswirtschaftslehre, Recht, Wirtschaftsinformatik und Informatik belegt/abgelegt werden. | ||
Auslandmodul Betriebswirtschaftslehre | Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse in ausgewählten Bereichen der Betriebswirtschaftslehre | je 6 ECTS |
Auslandmodul Volkswirtschaftslehre, Recht, Wirtschaftsinformatik, Informatik | Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse in ausgewählten Bereichen der Volkswirtschaftslehre, Rechtswissenschaft, Wirtschaftsinformatik und Informatik | je 6 ECTS |
Volkswirtschaftslehre, B. Sc.
Es können bis zu 5 Wahlpflichtmodule zu je 6 Credits durch Auslandsmodule abgelegt werden. Dabei können jedoch insgesamt maximal 3 Wahlpflichtmodule in den Bereichen Betriebswirtschaftslehre, Recht, Wirtschaftsinformatik und Informatik belegt/abgelegt werden. | ||
Auslandmodul Volkswirtschaftslehre, Statistik und Ökonometrie | Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse in ausgewählten Bereichen der Volkswirtschaftslehre, Statistik und Ökonometrie | je 6 ECTS |
Auslandmodul Betriebswirtschaftslehre, Recht, Wirtschaftsinformatik, Informatik | Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse in ausgewählten Bereichen der Betriebswirtschaftslehre, Rechtswissenschaft, Wirtschaftsinformatik und Informatik | je 6 ECTS |
Betriebswirtschaftslehre – Energy and Finance, M. Sc.
Es können bis zu 5 Wahlpflichtmodule zu je 6 Credits durch Auslandsmodule abgelegt werden. | ||
Auslandsmodul | Vertiefung und Erweiterung der bisher erworbenen Kenntnisse, insbesondere in ausgewählten Bereichen der Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Quantitativen Methoden und Wirtschaftsinformatik | je 6 ECTS |
Gesundheitsökonomik, M. Sc.
Es können bis zu 5 Wahlpflichtmodule zu je 6 Credits durch Auslandsmodule abgelegt werden. Dabei können jedoch insgesamt maximal 3 Wahlpflichtmodule im Bereich Betriebswirtschaftslehre (davon darf maximal 1 Wahlpflichtmodul dem Bereich Medizinmanagement zugeordnet sein) belegt/abgelegt werden. | ||
Auslandsmodul Volkswirtschaftslehre | Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse in ausgewählten Bereichen der Volkswirtschaftslehre, Statistik und Ökonometrie | je 6 ECTS |
Auslandsmodul Betriebswirtschaftslehre | Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse in ausgewählten Bereichen der Betriebswirtschaftslehre | je 6 ECTS |
Auslandsmodul Medizinmanagement | Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse in ausgewählten Bereichen des Medizinmanagements | 6 ECTS |
Märkte und Unternehmen, M. Sc.
Es können bis zu 5 Wahlpflichtmodule zu je 6 Credits durch Auslandsmodule abgelegt werden. Dabei können jedoch insgesamt maximal
belegt/abgelegt werden. | ||
Auslandmodul WP I A | Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse in ausgewählten Bereichen methodologischer Theorien | je 6 ECTS |
Auslandmodul WP I B | Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse in ausgewählten Bereichen mit philosophischen Bezügen von Märkten und Unternehmen | je 6 ECTS |
Auslandmodul WP II | Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse in ausgewählten Bereichen der rechtlichen und institutionellen Rahmen wirtschaftlichen Handelns (Marktordnung) sowie Märkten und Unternehmen aus der Marktperspektive | je 6 ECTS |
Auslandmodul WP III | Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse in ausgewählten Bereichen der Märkte und Unternehmen aus Unternehmensperspektive sowie der (betrieblichen) Informationssysteme | je 6 ECTS |
Volkswirtschaftslehre, M. Sc.
Es können bis zu 5 Wahlpflichtmodule zu je 6 Credits durch Auslandsmodule abgelegt werden. Dabei können jedoch insgesamt maximal 3 Wahlpflichtmodule im Wahlpflichtbereich II belegt/abgelegt werden. | ||
Auslandmodul WP I | Vertiefung und Erweiterung der bisher erworbenen Kenntnisse, insbesondere in ausgewählten Bereichen der Volkswirtschaftslehre, Statistik und Ökonometrie | je 6 ECTS |
Auslandmodul WP II | Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse in ausgewählten Bereichen der Volkswirtschaftslehre, Statistik, Ökonometrie, Betriebswirtschaftslehre, Rechtswissenschaft und Wirtschaftsinformatik | je 6 ECTS |
Learning Agreement
Online Learning Agreement (OLA) für Erasmus+-Studierende
Für alle Studierenden, die ihren Auslandsaufenthalt im Rahmen des Erasmus+-Programms absolvieren, ist der Abschluss eines Learning Agreements verpflichtend, ab dem Wintersemester 2021/22 in Form eines Online Learning Agreements (OLA). Informationen zu dem Ablauf geben die Programmverantwortlichen.
Beachten Sie bitte die Verfahrensprozesse der Programmverantwortlichen! Von einigen Programmverantwortlichen werden die mit Ihnen abgestimmten Unterlagen direkt an den Prüfungsausschuss weitergeleitet. In diesem Fall müssen beim Prüfungsausschuss keine Unterlagen eingereicht werden. |
Bei der Erstellung der Unterlagen können Sie helfen! Reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen in einer Gesamtdatei per E-Mail bei beim Programmverantwortlichen ein.
- Anleitung Erstellung Gesamtdatei
- „Vorabprüfung des Learning Agreements“
- Beispiel Gesamtdatei als Screenshot und als Video
- aktuelle Leistungsbescheinigung
- Modul-/Veranstaltungsbeschreibungen (in Deutsch oder in Englisch) der Gasthochschule, aus welchen genaue Angaben zu den Kursinhalten inkl. Angaben zum Niveau (z. B. Bachelor oder Master) und zum zeitlichen Aufwand (Workload, Credits etc.) der Prüfungsleistung hervorgehen
Wichtiger Hinweis: Wenn die Modulbeschreibungen nicht als pdf-Datei von der ausländischen Universität angeboten werden, dann erstellen Sie bitte aus der Internetseite der jeweiligen Modulbeschreibung eine pdf-Datei. Dies ist möglich, indem Sie die Internetseite als pdf-Datei "drucken".
(Wählen Sie dazu in der Menüleiste die Funktion "Drucken" oder nutzen Sie die Shortcuts Strg + P (Win) oder Cmd + P (Apple). Wählen Sie im nächsten Schritt anstelle eines Druckers "Als PDF speichern" aus. )
Es reicht nicht aus, den Text der Modulbeschreibung in ein separates (Word-)Dokument zu kopieren - Übersicht der Links zu den Modul-/Veranstaltungsbeschreibungen (auf einer separaten Seite)
Bitte füllen Sie das Online-Learning Agreement nicht vor der offiziellen Genehmigung durch den Prüfungsausschuss aus, da ansonsten im Fall von Änderungen die Genehmigung des Learning-Agreement abgelehnt wird und Sie das Formular neu ausfüllen müssen. |
Anleitung zum Online Learning Agreement (OLA). Beachten Sie beim Ausfüllen, dass Sie in der Tabelle B ebenfalls die "Component Codes" der ausländischen Leistungen (wie in der Tabelle A) eintragen. |
Sofern Ihre Partnerhochschule das Online-Learning-Agreement noch nicht verwendet, reichen Sie das Formular Learning Agreement per E-Mail beim Prüfungsausschuss () ein.
Bitte verwenden Sie immer Ihre Universitätsadresse.
Learning Agreement für Freemover
Für alle Studierenden, die außerhalb eines Austauschprogramms als Freemover ins Ausland gehen, ist der Abschluss eines Learning Agreements nicht verpflichtend. Sofern Sie im Vorfeld eine Überprüfung der Anerkennung Ihrer im Ausland geplanten Leistungen wünschen, reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen in einer Gesamtdatei per E-Mail beim Prüfungsausschuss (anerkennungen-wiwi (at) wiwinf.uni-due.de) ein.
Bitte verwenden Sie immer Ihre Universitätsadresse.
- Anleitung Erstellung Gesamtdatei
- „Vorabprüfung des Learning Agreements“
- Beispiel Gesamtdatei als Screenshot und als Video
- aktuelle Leistungsbescheinigung
- Modul-/Veranstaltungsbeschreibungen (in Deutsch oder in Englisch) der Gasthochschule, aus welchen genaue Angaben zu den Kursinhalten inkl. Angaben zum Niveau (z. B. Bachelor oder Master) und zum zeitlichen Aufwand (Workload, Credits etc.) der Prüfungsleistung hervorgehen
Wichtiger Hinweis: Wenn die Modulbeschreibungen nicht als pdf-Datei von der ausländischen Universität angeboten werden, dann erstellen Sie bitte aus der Internetseite der jeweiligen Modulbeschreibung eine pdf-Datei. Dies ist möglich, indem Sie die Internetseite als pdf-Datei "drucken".
(Wählen Sie dazu in der Menüleiste die Funktion "Drucken" oder nutzen Sie die Shortcuts Strg + P (Win) oder Cmd + P (Apple). Wählen Sie im nächsten Schritt anstelle eines Druckers "Als PDF speichern" aus. )
Es reicht nicht aus, den Text der Modulbeschreibung in ein separates (Word-)Dokument zu kopieren - Übersicht der Links zu den Modul-/Veranstaltungsbeschreibungen (auf einer separaten Seite)
Wie Sie aus den oben aufgeführten Unterlagen eine Gesamtdatei erstellen und Lesezeichen setzen, können Sie beispielsweise der „Anleitung Zusammenführen mit „Foxit“" entnehmen.
2. Nach dem Auslandsaufenthalt
Anerkennungsantrag und Prüfung der Antragsunterlagen
Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen beim Prüfungswesen stellen.
Die Einleitung des Anerkennungsverfahrens erfolgt ausschließlich durch einen Antrag auf Anerkennung erbrachter Prüfungsleistungen an den Prüfungsausschuss des Studiengangs, für den die Prüfungsleistung angerechnet werden soll. Die Unterlagen sind persönlich oder postalisch (sowie der Anerkennungsantrag zusätzlich als Excel-Datei per E-Mail) über Ihre zuständige Sachbearbeiterin im Bereich Prüfungswesen einzureichen und werden von dort zur Bearbeitung an den zuständigen Prüfungsausschuss weitergeleitet.
- Anschreiben
- Anerkennungsantrag
- Anleitung Erstellung Gesamtakte (Kurzversion)
- Anleitung Erstellung Gesamtakte Anerkennung nebst einzureichende Unterlagen (Langversion)
- Beispiel Gesamtakte als Screenshot und als Video
Hinweis: Da im Anerkennungsantrag Formeln hinterlegt sind, bearbeiten Sie den Anerkennungsantrag bitte ausschließlich mit Microsoft Excel bzw. LibreOffice Calc. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Antrag korrekt eingereicht wird.
Damit wir Ihnen ein optimiertes und schnelleres Anerkennungsverfahren ermöglichen können, was auch in Ihrem Interesse liegt, bitten wir Sie, den Antrag nebst Unterlagen in aufbereiteter und digitaler Form als Gesamtakte parallel bei anerkennungen-wiwi (at) wiwinf.uni-due.de einzureichen. Eine Anleitung zur digitalen Aufbereitung nebst einer Beispielakte finden Sie unter obigen Link.
Wichtig – Häufige Fehler in den digital aufbereiteten Akten |
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Anerkennungsentscheidung
- Nach Prüfung von Umfang, Inhalt, Niveau und Note erfolgt die Anerkennung durch den Prüfungsausschuss.
- Die Noten werden – so weit möglich – in das deutsche Notensystem nach der modifizierten „Bayrischen Formel“ übertragen. Ein Anspruch auf Übertragung der Note besteht allerdings nicht. Leistungen, welche im Ausland nur mit „bestanden“ bewertet werden, werden ohne Note anerkannt.
- Alternativ besteht aber auch die Möglichkeit, die Noten mit dem Vermerk „bestanden“ aufzunehmen. In diesem Fall geben Sie bitte diejenigen Veranstaltungen an, die nicht benotet werden sollen.
- Über die Anerkennungsentscheidung erhalten Sie einen Bescheid.