Studienbeginn

jedes Semester

Unterrichtssprache

Deutsch, Englischkenntnisse werden empfohlen

Zugangsvoraussetzungen

  1. ENTWEDER ein Bachelorabschluss in der „Großen beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft mit Kleiner beruflicher Fachrichtung
    • Wirtschaftsinformatik oder
    • Sektorales Management oder
    • Produktion, Logistik, Absatz oder
    • Finanz- und Rechnungswesen, Steuern
    mit der Lehramtsoption Berufskollegs“ an der Universität Duisburg-Essen ODER Abschluss eines mindestens dreijährigen einschlägigen lehramtsspezifisch ausgerichteten Bachelorstudiums
  2. Mindestens 104 Credits im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich in der großen beruflichen Fachrichtung in den Bereichen
    • Betriebswirtschaftslehre,
    • Volkswirtschaftslehre,
    • Wirtschaftsrecht,
    • Mathematik oder Statistik sowie
    • Wirtschaftsdidaktik im Umfang von mind. 7 Credits.
  3. Mindestens 32 Credits aus der im Bachelor gewählten kleinen beruflichen Fachrichtung
  4. 8 Credits in der Bachelorarbeit
  5. Studium der Bildungswissenschaften
  6. zwei lehramtsspezifische Praktika („Eignungs- und Orientierungspraktikum“ und „Praxismodul Berufsfeld“)
  7. Ableistung einer einschlägigen fachpraktischen Tätigkeit gem. § 5 Abs. 6 LZV 2016 im Umfang von mindestens 27 Wochen. Der Nachweis kann bis zur Anmeldung zur Masterarbeit nachgeholt werden.
  8. Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums hinreichende deutsche Sprachkenntnisse gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) nachweisen. Weitere Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Punkt Bewerbungsablauf – Externe Bewerber mit ausländischem Abschluss UND Staatsangehörigkeit außerhalb der EU/EWR.

Die Zugangsvoraussetzungen sind § 1 Abs. 3 bis 5 der Prüfungsordnung für die Große berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft mit Kleiner beruflicher Fachrichtung (Wirtschaftsinformatik oder Sektorales Management oder Produktion, Logistik, Absatz oder Finanz- und Rechnungswesen, Steuern) im Masterstudiengang für das Lehramt an Berufskollegs zu entnehmen.

Die Zugangsvoraussetzungen für den Bereich Bildungswissenschaften entnehmen Sie bitte der Gemeinsamen Prüfungsordnung für den Master-Studiengang für das Lehramt an Berufskollegs und der Fachprüfungsordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Kombinationsmöglichkeiten

Im Masterstudium Große berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft mit Kleiner beruflicher Fachrichtung (Wirtschaftsinformatik oder Sektorales Management oder Produktion, Logistik, Absatz oder Finanz- und Rechnungswesen, Steuern) für das Lehramt an Berufskollegs kann in der großen beruflichen Fachrichtung nur das Fach Wirtschaftswissenschaft und in der kleinen beruflichen Fachrichtung nur die kleinen beruflichen Fachrichtungen

  • Wirtschaftsinformatik oder
  • Sektorales Management oder
  • Produktion, Logistik, Absatz oder
  • Finanz- und Rechnungswesen, Steuern

fortgeführt werden, in denen bereits ein Abschluss in einem vorhergehenden Studium erworben wurde.

Bewerbungsablauf

  • Interne Bewerber, die ihren Bachelor in der „Großen beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft mit Kleiner beruflicher Fachrichtung Wirtschaftsinformatik oder Sektorales Management oder Produktion, Logistik, Absatz oder Finanz- und Rechnungswesen, Steuern mit der Lehramtsoption Berufskolleg“ und den Bildungswissenschaften erfolgreich an der Universität Duisburg-Essen abgeschlossen haben, können sich im Sachgebiet Einschreibungswesen für den Master einschreiben. Eine Bewerbung ist nicht notwendig.
  • Externe Bewerber:
    • mit deutschem Abschluss ODER EU-/EWR-Staatsangehörigkeit: Wenn Sie Ihre Hochschulzulassungsberechtigung (z. B. Abitur) ODER Ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (z. B. Bachelor) an einer deutschen Bildungseinrichtung erworben haben bzw. erwerben, können Sie sich mit einem erfolgreich abgeschlossenen Bachelor mit der entsprechenden Lehramtsoption sowie Fächerkombination für ein Semester befristet in den entsprechenden Masterstudiengang einschreiben. Bitte beachten Sie, dass sie die Vorgaben gem. LZV und LABG erfüllen, Informationen hierzu finden Sie weiter unten in den „Hinweisen zum Zugang zum Masterstudiengang“.
      Die Einschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Feststellung der Gleichwertigkeit ihres Bachelor gem. LZV und LABG beim Sachgebiet Einschreibungswesen. Eine vorherige Bewerbung ist nicht notwendig. Nach erfolgter Einschreibung im Sachgebiet Einschreibewesen ist der Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung zu stellen. Es erfolgt die Exmatrikulation, wenn die Gleichwertigkeit innerhalb eines Semesters nicht festgestellt wird.
      Das Gleiche gilt für Bewerberinnen und Bewerber mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bzw. des EWR. Es gilt hier die Besonderheit, dass zum Zeitpunkt der Einschreibung zusätzlich die DSH 2-Prüfung vorliegen muss.
    • mit ausländischem Abschluss UND Staatsangehörigkeit außerhalb der EU/EWR: Wenn Sie eine Hochschulzugangsberechtigung bzw. einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss außerhalb Deutschlands erworben haben bzw. erwerben UND NICHT einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. des EWR angehören, dann erfolgt Ihre Bewerbung über das Akademische Auslandsamt.
    • Weitere Informationen für alle externen Bewerber:
      • Eine Einschreibung ist jederzeit bis Vorlesungsende des laufenden Semesters möglich.
      • Nach der Einschreibung sind mit dem Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit zudem folgende Unterlagen über dieses Formular einzureichen:
        • Beglaubigte Kopie des ersten Studienabschlusses (Bachelorzeugnis)
        • Transcript of Records (Notenspiegel und Übersicht der erworbenen Leistungspunkte)
        • Modulhandbuch des ersten Studienabschlusses
      • Nach Überprüfung Ihrer fachlichen Vorbildung durch den zuständigen Prüfungsausschuss erhalten Sie einen positiven oder negativen Bescheid.
      • Ein Zugang ist ausgeschlossen, wenn nicht alle beteiligten Fakultäten die Äquivalenz mit dem ersten und zweiten Studienfach sowie mit den Bildungswissenschaften bestätigen. In diesem Falle werden Sie exmatrikuliert, d. h. Sie können sich nicht zum nächsten Semester zurückmelden.
      • Wenn Sie einen positiven Bescheid erhalten, bleiben Sie eingeschrieben, d. h. Sie können sich auch für künftige Semester zurückmelden.

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie als externer Bewerber die Hinweise zum Zugang zum Masterstudiengang „Große berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft mit Kleiner beruflicher Fachrichtung (Wirtschaftsinformatik oder Sektorales Management oder Produktion, Logistik, Absatz oder Finanz- und Rechnungswesen, Steuern) für das Lehramt an Berufskollegs (WiPäd)“ (M. Ed.).

Das Modulhandbuch und die Prüfungsordnung stehen im Downloadbereich zur Verfügung.