Modulhandbuch-2016

SNE Master 2016

Modulhandbuch für den Masterstudiengang Software and Network Engineering (PO2016)

  • Einführung

    Übersicht über das Studium

    Das Curriculum des Masterstudiums "Software and Network Engineering" ist auf 4 Semester Studiendauer ausgelegt und umfasst 120 Credits. Im Masterstudium sind neben sechs Wahlpflichtmodulen drei Masterprojekte à 18 Credits zu belegen. In den Projektgruppen wird an aktuellen Forschungsthemen der Angewandten Informatik gearbeitet, um so den Studierenden forschungsnahe Kompetenzen zu vermitteln. Grundlegende Kompetenzen auf Masterniveau werden i.d.R. mit Hilfe von Vorlesungen und Übungen im Wahlpflichtbereich vermittelt. Das Studium wird durch eine Masterarbeit mit 6 Monaten Bearbeitungszeit abgeschlossen.

    Module und ECTS Credits (Kreditpunktesystem)

    Unter Modularisierung versteht man die Zusammenfassung von Stoffgebieten zu thematisch und zeitlich abgerundeten, in sich geschlossenen und mit Credits versehenen abprüfbaren Einheiten. Module können sich aus verschiedenen Lehr- und Lernformen zusammensetzen und Inhalte eines einzelnen Semesters oder eines Studienjahres umfassen. Wenn alle zu einem Modul gehörigen Prüfungsleistungen erbracht sind, werden dem Prüfungskonto Credits gutgeschrieben und es wird die Note des Moduls berechnet.

    Credits (auch ECTS-Credits oder früher auch Leistungspunkte genannt) dienen der Erfassung der von den Studierenden erbrachten Leistungen sowie der Anerkennung von bereits erbrachten Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen oder anderen Studienorten (z.B. aus einem Auslandssemester). Auf der Grundlage von erworbenen Credits und der dabei erzielten Noten werden die gewichteten Durchschnittsnoten der Module und dadurch die Gesamtnoten für die Prüfung insgesamt berechnet.

    Beachten Sie, dass in diesem Modulhandbuch durchgängig der Begriff "Credits (Cr)" verwendet wird. In anderen Dokumenten der Universität werden auch die Begriffe "Anrechnungspunkte (AP)", "Leistungspunkte (LP)“, "Credit Points (CP)" und "Kreditpunkte (KP)" verwendet.

    Die Modulgröße in diesem Studiengang beträgt in der Regel 6 Credits im Wahlpflichtbereich. Die Masterprojekte umfassen jeweils 18 Credits, die Masterabschlussarbeit umfasst 30 Credits.

    Studienaufbau

    Studienbegleitende Prüfungen

    Laut Prüfungsordnung sind die Prüfungen studienbegleitend, d. h. ein Modul wird durch eine (oder mehrere) Prüfung(en) abgeschlossen, die spätestens im Anschluss an die letzte Veranstaltung des Moduls angeboten wird. Ob ein Modul insgesamt oder durch Einzelprüfungen geprüft wird, wird durch den Dozenten bzw. die Dozentin festgelegt und ist in der Modulbeschreibung angegeben. Eine Gutschrift der Credits für ein Modul erfolgt erst dann, wenn alle zu dem Modul gehörigen Credits erworben wurden.

    Prüfungsformen

    Die Prüfungsform kann, abhängig von der Teilnehmerzahl, jeweils zu Semesterbeginn neu festgelegt werden. Bei kleinen Teilnehmerzahlen kann der Dozent statt schriftlicher Prüfungen (Klausuren) auch mündliche Prüfungen durchführen. Für die Masterprojekte können die Prüfungsformen zusätzlich auch aus Vorträgen, Präsentationen, Portfolioarbeiten und der Projektarbeit innerhalb der Projektgruppe bestehen. Genauere Prüfungsmodalitäten sind in den Modulbeschreibungen und in der Prüfungsordnung festgelegt.

    Studienaufwand

    Jede Lehrveranstaltung ist mit Credits (Cr) versehen, die dem jeweils erforderlichen Studienaufwand (Workload) entsprechen. Ein Credit entspricht dabei einem Studienaufwand von 30 Stunden effektiver Studienzeit; diese enthält Präsenzzeiten, Vor- und Nachbereitung sowie Prüfungsvorbereitung. Ein Studienjahr umfasst 60 Cr, was 1800 Arbeitsstunden pro Jahr entspricht. Der Umfang von Lehrveranstaltungen und die zugehörigen Credits der einzelnen Lehrveranstaltungen sind in den Modulbeschreibungen festgelegt.

    Studienverlaufsplan

  • Hinweise zu Lehrveranstaltungen von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren, Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren, Privatdozentinnen und Privatdozenten, promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Lehrbeauftragten

    Veranstaltungen und Prüfungen von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren, Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren, Privatdozentinnen und Privatdozenten, promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Lehrbeauftragten, mit Ausnahme von Veranstaltungen und Prüfungen des Pflichtbereichs, stellen ein freiwilliges Zusatzangebot der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften im angegebenen Semester dar. Es besteht kein Rechtsanspruch der Studierenden auf wiederholte Durchführung der Veranstaltung und Prüfung im Folgesemester oder weiteren Semestern. Informieren Sie sich jeweils vor Vorlesungsbeginn über das aktuelle Angebot. Erstmalige Angebote an Lehrveranstaltungen stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung und/oder Finanzierung.

    Prüferinnen und Prüfer

    An der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften gilt der Grundsatz „wer lehrt, der prüft“. Prüferinnen und/oder Prüfer sind daher die in der jeweiligen Modulbeschreibung genannten Lehrperson/en. Bei Veranstaltungskombinationen aus Vorlesung und (i.d.R.) Übung ist die Lehrperson der Vorlesung die Prüferin oder der Prüfer. Bei mehreren Lehrpersonen, welche die Veranstaltung im semesterweisen Wechsel durchführen, ist die oder der im jeweiligen Semester Lehrende in den zugehörigen Prüfungen auch Prüferin oder Prüfer. Dies gilt unbeschadet der ergänzenden Bestellung von Prüferinnen und Prüfern durch den Prüfungsausschuss.

    Prüfungstermine und Anmeldefristen

    Bitte informieren Sie sich rechtzeitig auf den Seiten des Bereichs Prüfungswesen über die Prüfungstermine und die Anmeldefristen, insb. auch bei Sonderprüfungen die außerhalb der regulären Prüfungszeiträume liegen.

  • Wahlpflichtbereich - 1.-3. Fachsemester, Pflicht

  • Masterprojekte - 1.-3. Fachsemester, Pflicht

  • Masterarbeit - 4. Fachsemester, Pflicht

    • Das Thema der Abschlussarbeit wird i.d.R. von einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer, einer Hochschuldozentin oder einem Hochschuldozenten bzw. einer Privatdozentin oder einem Privatdozenten der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften gestellt und betreut, die oder der im jeweiligen Studiengang Lehrveranstaltungen durchführt. Potentielle Betreuerinnen und Betreuer einer Abschlussarbeit sind, vorbehaltlich der Bestellung weiterer Betreuerinnen oder Betreuer durch den Prüfungsausschuss, nachfolgend mit Verweisen zu den jeweiligen Voraussetzungen und Bewerbungsmodalitäten aufgeführt. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Prüfungsordnung.

    • Mindestens eine Gutachterin bzw. ein Gutachter soll dem Fachgebiet Informatik angehören.

    • Modul Masterarbeit (Master SNE 2016) (30 Credits), Pflicht, 4. Fachsemester
      • AA: Networked Embedded Systems (30 Credits)
      • AA: Networks and Communication Systems (30 Credits)
      • AA: Software Systems Engineering (30 Credits)
      • AA: Software-Engineering, insb. mobile Anwendungen (30 Credits)
      • AA: Technik der Rechnernetze (30 Credits)
      • AA: Mensch-Computer Interaktion (30 Credits)
      • AA: Sichere Software Systeme (30 Credits)
      • AA: Visualisierung (30 Credits)
      • AA: Didaktik der Informatik (30 Credits)