Gremien

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen Gremien der Fakultät und Gremien der Hochschule vor, an denen Mitglieder unserer Fakultät beteiligt sind.

Fakultätsrat

Der Fakultätsrat setzt sich aus Hochschullehrer*innen, Studierenden, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen sowie nicht wissenschaftlichen Angestellten der Fakultät zusammen. Wichtigste Aufgabe des Rats ist die Wahl der Dekanin bzw. des Dekans und ggf. weiterer Mitglieder des Dekanats (Prodekan*in, Vizedekan*in, Studiendekan*in usw.). Je nach Landes-Hochschulgesetz und Grundordnung einer Hochschule berät oder entscheidet der Fakultätsrat über die Verwendung von Ressourcen der Fakultät (Geld- und Sachmittel, Personal, Räume etc.) und über grundsätzliche Fragen der Forschung und Lehre der Fakultät.

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Promotionsausschuss

Der Promotionsausschuss entscheidet, unter welchen Voraussetzungen Absolventinnen und Absolventen zur Promotion zugelassen werden und welche Professoren und Professorinnen die Betreuung und Prüfung übernehmen.

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Prüfungsausschüsse

Der Prüfungsausschuss eines Studiengangs kontrolliert die Einhaltung der jeweiligen Prüfungsordnung. Dazu zählen auch die Anerkennung von Studienleistungen, Fristverlängerungen von Arbeiten, Entscheidung über Widersprüche sowie die Prüfung von Attesten u.ä. Außerdem beobachtet er die Entwicklung von Prüfungen und Studienzeiten und gibt Anregungen zu Reformen von Studien- und Prüfungsordnungen.

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Studiengangsbeauftragte

Zu Studiengangsbeauftragten werden Professorinnen und Professoren unserer Fakultät gewählt. Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Pflege und Weiterentwicklung des Studiengangs.

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Studienbeirat

Der Studienbeirat berät den Fakultätsrat sowie die Dekanin oder den Dekan in Angelegenheiten der Lehre und des Studiums, insbesondere in Angelegenheiten der Studienreform, der Evaluation von Studium und Lehre, sowie hinsichtlich des Erlasses oder der Änderung von Prüfungsordnungen (siehe § 28 Abs. 8 HG NRW). Er setzt sich zusammen aus der Studiendekanin oder dem Studiendekan und einer weiteren Hochschullehrerin oder einem weiteren Hochschullehrer, einer akademischen Mitarbeiterin oder einem akademischen Mitarbeiter, sowie zwei Studierenden.

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QV-Kommission

Die Qualitätsverbesserungskommission setzt sich aus Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, akademischen und nicht wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Studierenden sowie dem Dekan bzw. der Dekanin zusammen. Sie berät über die Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel auf Fakultätsebene. Mit diesen Mitteln werden unter anderem die Verbesserung der Serviceleistungen für Studierende und die Organisation der Lehre finanziert.

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Senat

Der Senat entspricht dem Parlament einer Universität. Er beschäftigt sich ausschließlich mit Angelegenheiten in den Bereichen Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen. Nicht zu seinen Aufgaben gehört die Organisation der Verwaltung. Der Senat bestätigt die Wahl des Rektorats, nimmt Stellung zum Bericht der Rektorin bzw. des Rektors, gibt Empfehlungen zur Ziel- und Leistungsvereinbarung der Hochschule und beschließt alle für die gesamte Universität geltenden Ordnungen etc.

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Ethikkommission

Die Ethikkommission der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften nimmt auf Antrag Stellung zur forschungsethischen Vertretbarkeit von Forschungsvorhaben mit menschlichen Studienteilnehmer*innen. Insbesondere legt sie ihre Arbeit die ethischen Richtlinien und Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie zugrunde. Rechtliche Aspekte sind nicht Bestandteil der forschungsethischen Prüfung.

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