[Translate to English:] Auslandsaufenthalte
Are you planning a stay abroad as part of your degree programme? - On the following page you will find helpful information for your planning!
There are a few steps you need to take to ensure that the examinations you take abroad are recognised. Below you will find an overview of the most important steps and the correct sequence:
Before the stay abroad
- Application form
- Course selection
(Consultation with programme coordinator, credit transfer options) - Submission of the recognition agreement*
- Preparation of the OLA (based on the recognition agreement)
*Submit the recognition agreement approximately three months before your stay abroad. This enables timely processing and also ensures that no major changes are necessary.
During the stay abroad
- For course changes:
- Submission of a new recognition agreement
- Changes in the OLA (based on the new recognition agreement)
Note: Changes are possible up to 30 days after arrival at the partner university - In case of a possible extension of the stay:
- Consultation with the International Office(erasmus (at) uni-due.de)
After the stay abroad
- Submit an application for recognition
Achievements are recognised by the chairperson of the examination board in accordance with the examination regulations (e.g. Section 14 (4) and (6) PO Ba BWL or VWL). With your signature - for example on a recognition agreement - the recognition is binding. However, the prerequisite is that the coursework abroad is also passed.
Please note that the number of credits that can be recognised in the compulsory elective area of your degree programme may be limited. In particular, the number of credits that can be recognised as "modules abroad" is limited and is subject to additional restrictions with regard to allocation to specific compulsory elective areas. The regulations in the examination regulations must therefore be observed. In addition, you must have at least 60 credits at the start of your stay abroad in the Bachelor's programme.
Students with foreign roots should complete their stay abroad at a university outside their home country in order to gain international experience and ensure equal opportunities with other students.
A stay abroad is possible via the "Erasmus+" and "Aurora" mobility programmes or as a "freemover".
Erasmus+/Aurora
Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Erasmus+ bzw. Aurora-Programms planen, sind Sie verpflichtet, neben dem Online Learning Agreements (OLA), zuvor eine Anerkennungsvereinbarung abzuschließen.
- Schritt: Kursauswahl und Anerkennungsvereinbarung
- Auswahl geeigneter Kurse an der Gasthochschule (ggf. mit Hilfe einer bestehenden Kursliste, die nach Zuweisung des Platzes vom Programmverantwortlichen für Erasmus bereitgestellt wird bzw. auf Anfrage über anerkennungen-wiwi (at) wiwinf.uni-due.de für das Aurora-Programm erhältlich ist.
- Ausfüllen der Anerkennungsvereinbarung mit Modulbeschreibungen zu Inhalt, Umfang und Niveau der Kurse (bspw. § 14 Abs. 1 PO Ba BWL oder VWL, § 63a HG NW)
- Einreichung der Anerkennungsvereinbarung
- Erasmus+: beim Programmverantwortlichen
- Aurora: beim Prüfungsausschuss
(anerkennungen-wiwi (at) wiwinf.uni-due.de)
- Schritt: Prüfung und Unterzeichnung der Anerkennungsvereinbarung
- Noch nicht geprüfte Module werden vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses – unter Einbeziehung der Fachvertreter – auf Gleichwertigkeit geprüft (bspw. § 14 Abs. 6 PO BA BWL oder VWL, § 63a HG NW).
- Die Anerkennungsvereinbarung wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet.
- Sie gilt als vorläufige Anerkennungszusage und Grundlage für das OLA.
- Schritt: Erstellung des Online Learning Agreements (OLA)
- Das OLA darf erst nach Unterzeichnung der Anerkennungsvereinbarung erstellt werden.
- Es wird anschließend von Ihnen, der Gasthochschule und dem Prüfungsausschuss unterzeichnet.
Freemover
Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt außerhalb des Erasmus+ bzw. Aurora-Programms beispielsweise als Freemover planen, sind Sie nicht verpflichtet, eine Anerkennungsvereinbarung abzuschließen. Um jedoch sicherzustellen, dass Ihre im Ausland belegten Module und erbrachten Prüfungsleistungen nach Ihrer Rückkehr wie gewünscht anerkannt werden, wird der Abschluss einer Anerkennungsvereinbarung ausdrücklich empfohlen.
- Schritt: Kursauswahl und Anerkennungsvereinbarung
- Auswahl geeigneter Kurse an der Gasthochschule
- Ausfüllen der Anerkennungsvereinbarung mit Modulbeschreibungen zu Inhalt, Umfang und Niveau der Kurse (bspw. § 14 Abs. 1 PO Ba BWL oder VWL, § 63a HG NW)
- Einreichung der Anerkennungsvereinbarung beim Prüfungsausschuss (anerkennungen-wiwi (at) wiwinf.uni-due.de)
- Schritt: Prüfung und Unterzeichnung der Anerkennungsvereinbarung
- Noch nicht geprüfte Module werden vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses – unter Einbeziehung der Fachvertreter – auf Gleichwertigkeit geprüft (bspw. § 14 Abs. 7 PO BA BWL oder VWL, § 63a HG NW).
- Die Anerkennungsvereinbarung wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet.
- Sie gilt als vorläufige Anerkennungszusage.
Anerkennungsvereinbarung und Online Learning Agreement
Anerkennungsvereinbarung
Die Anerkennungsvereinbarung (umgangssprachlich auch Learning Agreement) ist die verbindliche Zusage*, dass Ihre im Ausland geplanten Module – wie von Ihnen angegeben – an Ihrer Heimathochschule anerkannt werden können. Dabei werden die ausländischen Module inhaltlich geprüft und mit den entsprechenden Modulen Ihrer Heimathochschule abgeglichen. So ist sichergestellt, dass Sie nach Ihrer Rückkehr bestandene Module ohne erneute Prüfung anerkennen lassen und Sie Leistungen Ihres Studienprogramms (Curriculums) ersetzen können.
Zudem ist die Anerkennungsvereinbarung eine verbindliche Voraussetzung für den Abschluss des Online Learning Agreement (OLA).
Für Freemover ist die Anerkennungsvereinbarung eine sinnvolle und empfohlene Maßnahme, um bereits vor dem Auslandsaufenthalt Gewissheit über die spätere Anerkennung der Leistungen zu haben.
*Die Zusage gilt unter der Voraussetzung, dass sich die Inhalte, der Aufbau und die Prüfungsform der Module nicht wesentlich verändern und unter Berücksichtigung der Beschränkungen anerkennbarer Leistungen im Wahlpflichtbereich Ihres Studiengangs.
Online Learning Agreement
Der Abschluss des Online Learning Agreements (OLA) ist im Rahmen des Erasmus+ bzw. Aurora-Programms verpflichtend. Ein OLA bietet jedoch keine inhaltliche Prüfung der Leistungen, daher ist es erforderlich, dass Sie zuvor die Anerkennungsvereinbarung abschließen, ansonsten kann ihr OLA nicht vom Prüfungsauschuss unterzeichnet werden.
Vorgang Anerkennungsvereinbarung
Die Anerkennungsvereinbarung muss sowohl als Excel-Datei sowie gemeinsam mit den übrigen Unterlagen in einem PDF-Dokument (Gesamtakte) per E-Mail beim Programmverantwortlichen (Erasmus+) oder beim Prüfungsausschuss (Aurora, Freemover) eingereicht werden.
Bitte füllen Sie folgende Formulare elektronisch aus:
- Anschreiben (digital unterschrieben)
- Anerkennungsvereinbarung (Excel-Datei)
Diesen Formularen fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
- Transcript of Records mit allen Leistungen (UDE)
- Inhalte der geplanten Leistungen aus dem Modulhandbuch inkl. Link
(Wenn möglich, reichen Sie diese mindestens auf Englisch ein, sortiert nach den im Antrag aufgeführten Modulen.
Bitte senden Sie nicht das gesamte Modulhandbuch, sondern nur die relevanten Modulbeschreibungen.)
Liegen die Modulbeschreibungen weder in deutscher noch in englischer Sprache vor, reichen Sie das Modulhandbuch im Original oder einen Link zur offiziellen Hochschulseite ein, über den wir das Modulhandbuch selbst abrufen können. Wir bemühen uns, das Dokument intern zu übersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, müssen wir Sie bitten, eine beglaubigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch vorzulegen.
Hinweis: Änderungen/Hinzufügungen in der Anerkennungsvereinbarung
Sollten sich Änderungen ergeben, sodass neue Kurse hinzukommen, reichen Sie bitte eine erneute Anerkennungsvereinbarung ein. Nutzen Sie dazu die bereits geprüfte und Ihnen mit dem Bescheid zugesandte Anerkennungsvereinbarung (Excel-Datei) und fügen Sie die neuen Kurse hinzu. Wählen Sie zudem im Überschriftsfeld die Option „Erweiterung“ aus. Das Entfernen von Kursen, die Sie doch nicht belegen, ist nicht erforderlich.
Wichtige Hinweise zur Anerkennungsvereinbarung
- Bitte speichern Sie das Anschreiben zunächst lokal ab und öffnen Sie es anschließend mit einem PDF-Programm (z. B. Foxit oder Adobe Acrobat Reader). Ein Öffnen direkt im Webbrowser kann zu Problemen bei der Bearbeitung führen.
- Bearbeiten Sie die Anerkennungsvereinbarung bitte ausschließlich mit Microsoft Excel bzw. LibreOffice Calc, da in dem Dokument Formeln hinterlegt sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Antrag korrekt eingereicht wird.
- Reichen Sie die Anerkennungsvereinbarung sowohl als Excel-Datei sowie als Gesamtakte (PDF-Datei) per Mail beim Programmverantwortlichen (Erasmus+/Aurora) oder beim Prüfungsausschuss (Freemover) ein. Die Excel-Datei wird intern weiterverarbeitet und ist daher separat erforderlich.
Wichtige Hinweise zur digitalen Gesamtakte
- Fügen Sie alle Dokumente zu einer Gesamtakte zusammen.
- Alle Seiten der PDF-Datei müssen in Leserichtung ausgerichtet sein (dies betrifft vor allem den Antrag).
- Es müssen Lesezeichen für die einzelnen Dokumente gesetzt werden, dabei muss u.a. für jede Modulbeschreibung ein separates Lesezeichen, bestehend aus Antragsnummer (1. Spalte im Antrag) und Modulnamen, verwendet werden.
Unter dem folgendem Link finden Sie weitere Hinweise zur Erstellung einer digitalen Gesamtakte (am Beispiel der Anerkennungen, “Schritt 2: Transcript of Records” ist für die Anerkennungsvereinbarung nicht relevant).
Vorgang Online Learning Agreement (OLA)
Eine Anleitung vom International Office zum Online Learning Agreement finden Sie hier.
Wichtige Hinweis zum Ausfüllen des OLA:
- Bitte tragen Sie bei „Sending Responsible Person“ Frau Tasche mit der Email anerkennungen-wiwi (at) wiwinf.uni-due.de ein.
- Bitte tragen Sie in Table B bei „Component Code“ den Code der ausländischen Leistung (wie in Table A) ein.
- Bitte tragen Sie in Table B bei „Component title at the Receiving Institution“ jeweils das Auslandsmodul bzw. bei einer 1:1 Anerkennung das hiesige Modul ein.
Wichtige Hinweise, sofern nachträglich neue Kurse hinzukommen:
- Bitte reichen Sie eine erneute Anerkennungsvereinbarung ein, welche nur die ergänzten (neu hinzugekommenen) Kurse enthält!
- Bitte korrigieren Sie das OLA erst, sobald die Anerkennungsvereinbarung genehmigt wurde!
Anerkennung
Hinweise zu Anerkennungsmöglichkeiten
- Die Anerkennung erfolgt bei inhaltlicher Gleichwertigkeit, d. h. es dürfen keine wesentlichen Unterschiede zur hiesigen Prüfungsleistung bestehen (Lissabon-Konvention)
- Eine pauschale Anerkennung im Wahlpflichtbereich ist ebenfalls möglich (z. B. im Mobilitätsmodul „Ausland“)
Bitte beachten Sie, dass die Anzahl anerkennbarer Leistungen im Wahlpflichtbereich Ihres Studiengangs beschränkt sein kann. Insbesondere ist die Anzahl der als „Auslandsmodule“ anerkennbaren Leistungen begrenzt und unterliegt zusätzlichen Einschränkungen hinsichtlich der Zuordnung zu spezifischen Wahlpflichtbereichen. Es sind daher die Regelungen in der Prüfungsordnung zu beachten.
Hinweise zur Notenumrechnung
- Die Noten werden – so weit möglich – in das deutsche Notensystem nach der modifizierten „Bayrischen Formel“ übertragen. Ein Anspruch auf Übertragung der Note besteht allerdings nicht. Leistungen, welche im Ausland nur mit „bestanden“ bewertet werden, werden ohne Note anerkannt.
- Alternativ besteht aber auch die Möglichkeit, die Noten mit dem Vermerk „bestanden“ aufzunehmen. In diesem Fall geben Sie bitte diejenigen Veranstaltungen an, die nicht benotet werden sollen.
Anerkennung nach Rückkehr
Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung beim Prüfungssausschuss stellen. Die Unterlagen sind per E-Mail über Ihre zuständige Sachbearbeiterin im Bereich Prüfungswesen einzureichen. Sofern bei den anzuerkennenden Leistungen keine Änderungen zu Ihrer Anerkennungsvereinbarung vorliegen, genügt es, wenn sie
- das Anschreiben,
- den Anerkennungsantrag,
- die Anerkennungsvereinbarung sowie
- Ihr Transcript of Records
in der vorgegebenen Form einreichen.
Alle wichtigen Informationen zu Ihrer Anerkennung sowie die entsprechenden Formulare finden Sie hier. Beachten Sie dabei den Punkt „Anerkennung von Auslandsleistungen”.