FAQ
Allgemeine Fragen zum Studium im Bereich Wirtschaftswissenschaften
Beratung und Anrechnung in Sachen fachpraktischer Tätigkeit erfolgen durch das Landesprüfungsamt. Ansprechpartner und Sprechzeiten entnehmen Sie bitte den Seiten des LPA.
Wenn Sie an anderen Hochschulen oder an der Universität Duisburg-Essen andere Studiengänge belegt und hier Scheine erworben haben, besteht bei ausreichender Übereinstimmung die Möglichkeit einer Anerkennung für Ihr Lehramtsstudium. Hierzu müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen finden Sie beim Bereich Prüfungswesen
Dieses Formular füllen Sie bitte aus und geben es zusammen mit den angeforderten Unterlagen im Bereich Prüfungswesen (Ihre Ansprechpartnerin: Frau Beuge) ab. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet. Sie werden schriftlich vom Bereich Prüfungswesen über den Abschluss des Anerkennungsverfahrens informiert.
Die Teilnahme bestätigen Studierende durch ihre Unterschrift selbst (TB).
Eine erfolgreiche Teilnahme (TN) wird z. B. durch mündliche Prüfung, Klausur oder Präsentation geprüft (siehe Studienordnung für nähere Hinweise).
Für den Leistungsnachweise (LN) gilt das Entsprechende, also z. B. durch mündliche Prüfung, Klausur, Präsentation (siehe Studienordnung für nähere Hinweise). Im Unterschied zur erfolgreichen Teilnahme kann sich der Leistungsnachweis auf das gesamte Modul beziehen; er kann z. B. auch aus mehreren Klausuren bestehen.
Nein, diese bestätigten Sie selbst, da die Dozentin oder der Dozent gar nicht in der Lage ist, die Teilnahme in einer Vorlesung nachzuhalten. Sie benötigen dazu auch keine Bestätigung des Bereichs Prüfungswesens. Durch das Ausfüllen der Modulabschlussbescheinigungen bestätigen Sie Ihre Teilnahme an der Veranstaltung. Wird in Ihrem Studiengang jedoch die erfolgreiche Teilnahme gefordert, so handelt es sich um keinen Sitzschein! Erfolgreiche Teilnahme erfordert eine Leistungskontrolle in der Regel durch Teilnahme an der Klausur.
Die Veranstaltungen zur Wirtschaftsdidaktik sind speziell für Lehramtsstudierende konzipiert. Dagegen besuchen Sie die Veranstaltungen der Fachwissenschaften gemeinsam mit den Studierenden, die Wirtschaftswissenschaften auf Diplom bzw. Bachelor oder Master studieren.
Ja, das Grundstudium wird durch eine Zwischenprüfung abgeschlossen, welche studienbegleitend abgelegt wird. Weitere Informationen finden Sie in der ZPO Ihres entsprechenden Studiengangs.
Ja, für das Grundstudium gibt es eine Malus- bzw. Dreiversuchsregelung für das Lehramt an Berufskollegs mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft i. V. m. einem Unterrichtsfach bzw. mit speziellen beruflichen Fachrichtungen (Wirtschaftslehren). Nicht bestandene Prüfungen dürfen so lange wiederholt werden, wie die entsprechende Maluspunktegrenze nicht überschritten wird. Leistungsnachweise dürfen jedoch nur zweimal wiederholt werden!
Die Regelung gilt ab WiSe 2012/2013! Alle bis dato geleisteten, nicht bestandenen Versuche fallen nicht in die Malus- bzw. Dreiversuchsregelung.
Grundsätzlich sollte zunächst das Grundstudium absolviert werden. Es besteht aber die Möglichkeit, bereits vorab solche Scheine im Rahmen des Hauptstudiums zu erwerben, für die die Voraussetzungen aus dem Grundstudium vollständig vorliegen. Wenn Sie beispielsweise alle erforderlichen BWL-Scheine des Grundstudiums erworben haben, aber es fehlen Ihnen noch VWL-Scheine, können Sie BWL-Scheine des Hauptstudiums erwerben.
Die Auslaufregelung für das Lehramt nach der LPO 2003 finden Sie auf der Unterseite „Ordnungen/Dokumente“.
Das Grundstudium müssen Sie bis zum Wintersemester 2014/2015 abgeschlossen haben. D. h. Sie können sich zum Nachtermin im WiSe 2014/2015 letztmalig für Klausuren des Grundstudiums anmelden.
Bis zum Sommersemester 2017 werden die entsprechenden Veranstaltungen des Hauptstudiums der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften angeboten. Es wird Ihnen empfohlen, dass Abschlusskolloquium zum 30.04.2016 anzumelden, um dieses dann im November/Dezember 2016 durchzuführen und im Falle des Nichtbestehens einer Prüfungsleistung diese wiederholen zu können. Eine letztmalige Anmeldung ist zum 31.10.2016 möglich, so dass Sie im Juni/Juli 2017 Ihr Abschlusskolloquium letztmalig ablegen können.
Fragen zu den fachdidaktischen Seminaren im Bereich Wirtschaftswissenschaften
Sie können das Praktikum im Hauptstudium in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft flexibel und individuell absolvieren, d. h. vor, während oder nach dem Semester. Sie müssen dann das jeweilige praktikumsbegleitende Seminar (also H 5.2) ins Anmeldeformular eintragen – unabhängig, wann Sie dieses besuchen möchten. Das Anmeldeverfahren zum fachdidaktischen Praktikum entnehmen Sie bitte den Seiten des Praktikumsbüros.
Beachten Sie, dass Sie aus versicherungstechnischen Gründen das Praktikum im jeweiligen Semester anmelden müssen!
Die Bescheinigung zum „Nachweis Fachdidaktischer Praxisstudien gem. LPO 2003“ erlangen Sie wie folgt:
- Die Studierenden geben die ausgefüllte Bescheinigung (Unterschrift der Schule muss bereits vorhanden sein) im Sekretariat ab.
- Es muss eine mindestens ausreichende Leistung des Seminars H5.2 bzw. HS 11.4 „Fachdidaktische Analyse und Planung ausgewählter Gegenstände …“ (Lehramt BK) erbracht worden sein.
- Das gestempelte und unterzeichnete Formular kann nach ca. einer Woche wieder im Sekretariat abgeholt werden.
Voraussichtlich ab dem Sommersemester 2014 finden die Veranstaltungen nach folgendem zweisemestrigen Turnus statt:
- H 5.1: Sommersemester
- H 5.2: Wintersemester
Für die Belegung des Seminars „Fachdidaktische Analyse und Planung ausgewählter betriebs- und volkswirtschaftlicher Gegenstände“ wird der erfolgreiche Besuch des Seminars „Ausgewählte makro-/mikrodidaktische Probleme und Lösungsansätze der ökonomischen Bildung“ vorausgesetzt. Eine gleichzeitige Belegung der beiden Seminare ist momentan nicht möglich. Für die Anmeldung des Seminars in Modul H 5.2. ist die erbrachte Leistung aus Modul H 5.1 nachzuweisen.
Wenn Sie Ihren Leistungsnachweis in Ihrem zweiten Fach bzw. im Modul HS11 Fachdidaktik erbracht haben oder erbringen möchten, dann müssen Sie im Modul H5 folgende Leistungen erbringen:
- Ein Nachweis der erfolgreichen Teilnahme (TN) in H5.1 „Ausgewählte makro- und mikrodidaktische Probleme und Lösungsansätze der ökonomischen Bildung“: Dieser setzt sich aus einer 10-seitigen, schriftlichen Ausarbeitung und einem Referat zusammen.
- Eine Praktikumsdokumentation (PR) im praktikumsbegleitenden Seminar H5.2 „Fachdidaktische Analyse und Planung ausgewählter betriebs- und volkswirtschaftlicher Gegenstände mit schulpraktischen Studien“: Diese setzt sich aus einem 15-seitigen Unterrichtsentwurf und einem Referat zusammen.
In diesem Fall werden Sie in Ihrem zweiten Fach/im Modul HS11 Ihre Examensprüfung ablegen.
Wenn Sie Ihren Leistungsnachweis im Modul H5 Wirtschaftsdidaktik erbringen möchten, dann müssen Sie im Modul H5 folgende Leistungen erbringen:
- Ein Leistungsnachweis (LN) in H5.1 „Ausgewählte makro- und mikrodidaktische Probleme und Lösungsansätze der ökonomischen Bildung“: Dieser setzt sich aus einer 15-seitigen, schriftlichen Ausarbeitung und einem Referat zusammen.
- Ein Leistungsnachweis (LN) im praktikumsbegleitenden Seminar H5.2 „Fachdidaktische Analyse und Planung ausgewählter betriebs- und volkswirtschaftlicher Gegenstände mit schulpraktischen Studien“: Dieser setzt sich aus einem 15-seitigen Unterrichtsentwurf und einem Referat zusammen und beinhaltet die Praktikumsdokumentation.
In diesem Fall werden Sie die Examensprüfung in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften im Modul H5 ablegen
Wenn Sie Ihren Leistungsnachweis in der Fachdidaktik Ihres zweiten Faches erbracht haben bzw. erbringen möchten, dann müssen Sie im Modul H5 folgende Leistungen erbringen:
- Ein Nachweis der erfolgreichen Teilnahme (TN) in H5.1 „Ausgewählte makro- und mikrodidaktische Probleme und Lösungsansätze der ökonomischen Bildung“: Dieser setzt sich aus einer 10-seitigen, schriftlichen Ausarbeitung und einem Referat zusammen.
- Ein Nachweis der erfolgreichen Teilnahme (TN) im praktikumsbegleitenden Seminar H5.2 „Fachdidaktische Analyse und Planung ausgewählter betriebs- und volkswirtschaftlicher Gegenstände mit schulpraktischen Studien“: Dieser setzt sich aus einem 10-seitigen Unterrichtsentwurf und einem Referat zusammen und beinhaltet die Praktikumsdokumentation.
- Ein Nachweis der erfolgreichen Teilnahme (TN) im praktikumsbegleitenden Seminar H5.3 „Fachdidaktische Analyse und Planung ausgewählter Gegenstände der Politikwissenschaft mit schulpraktischen Studien“. Zuständig dafür ist die Fakultät für Gesellschaftswissenschaften.
In diesem Fall werden Sie Ihre Examensprüfung in der Fachdidaktik Ihres zweiten Faches ablegen.
Wenn Sie Ihren Leistungsnachweis in der Fachdidaktik Wirtschaftswissenschaften erbringen möchten, dann müssen Sie im Modul H5 einen Leistungsnachweis und zwei Nachweise der erfolgreichen Teilnahme erbringen:
- Ein Nachweis der erfolgreichen Teilnahme (TN) in H5.1 „Ausgewählte makro- und mikrodidaktische Probleme und Lösungsansätze der ökonomischen Bildung“: Dieser setzt sich aus einer 10-seitigen, schriftlichen Ausarbeitung und einem Referat zusammen.
- Ein Leistungsnachweis (LN) im praktikumsbegleitenden Seminar H5.2 „Fachdidaktische Analyse und Planung ausgewählter betriebs- und volkswirtschaftlicher Gegenstände mit schulpraktischen Studien“: Dieser setzt sich aus einem 15-seitigen Unterrichtsentwurf und einem Referat zusammen und beinhaltet die Praktikumsdokumentation. ODERein Nachweis der erfolgreichen Teilnahme (TN), wenn der LN im Modulelement H5.3 erbracht wird: Dieser TN setzt sich aus einem 10-seitigen Unterrichtsentwurf und einem Referat zusammen und beinhaltet die Praktikumsdokumentation.
- Ein Leistungsnachweis (LN) im praktikumsbegleitenden Seminar H5.3 „Fachdidaktische Analyse und Planung ausgewählter Gegenstände der Politikwissenschaft mit schulpraktischen Studien“. Zuständig dafür ist die Fakultät für Gesellschaftswissenschaften. ODERein Nachweis der erfolgreichen Teilnahme (TN), wenn der LN im Modulelement H5.2 erbracht wird.
In diesem Fall werden Sie die Examensprüfung im Modul H5 ablegen.
Ja, im Modul H5.
Fragen zum Staatsexamen im Bereich Wirtschaftswissenschaften
Generelle Informationen zum Staatsexamen sowie zu den Prüfungskorridoren erhalten sie auf den Seiten des Landesprüfungsamtes.
Sie müssen eine Examensprüfung im Bereich der Politikwissenschaften und eine Examensprüfung in den wirtschaftswissenschaftlichen Modulen erbringen. Eine Prüfung muss schriftlich, die andere mündlich erfolgen.
Es wird aus Gründen der widerspruchsfreien Studierbarkeit empfohlen den erforderlichen Leistungsnachweis in Modul H3/Modul H4 nicht in dem examensrelevanten Modul zu erbringen!
Beispiel: Sie möchten im Modul H4 „Wirtschaftswissenschaften IV: Volkswirtschaftslehre“ Ihr Examen ablegen. Dann empfehlen wir Ihnen im Modul H3 „Wirtschaftswissenschaften III: Betriebswirtschaftslehre“ den Leistungsnachweis zu erwerben (d. h. zu einem der Modulelemente H3.1, H3.2 oder H3.3, die restlichen Elemente dann als Teilnahmebestätigung). Im Modul H4 müssten Sie sich dann die Teilnahme an den Modulelementen H4.1, H4.2, H4.3 und H4.4 selbst bestätigen.
Auf Anfrage bieten wir Ihnen bis auf weiteres vorbehaltlich vorhandener Kapazität jedes Semester die Möglichkeit sowohl zur mündlichen als auch schriftlichen Examensprüfung in der Wirtschaftsdidaktik. Zur weiteren Beratung empfehlen wir den rechtzeitigen Besuch der Sprechstunde.
Die Anmeldung zur mündlichen Prüfung für Lehrämter (LPO 2003) erfolgt über den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen. Bezüglich des Erstprüfers haben Sie ein Vorschlagsrecht. Spätester Zeitpunkt zum Einreichen der Unterlagen ist vier Wochen vor Beginn der Prüfungsphase. Grundsätzlich erfolgt die Terminierung der mündlichen Prüfung durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen.
Das Anmeldeformular sowie die Fristen und Termine der Prüfungen finden Sie auf folgender Seite: http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/muendliche_lap.shtml
Die Modulabschlussbogen geben Sie bitte unterschrieben im Bereich Prüfungswesen (Ihre Ansprechpartnerin: Frau Beuge) ab. Bitte planen Sie für die Bearbeitung zwei Wochen ein.
Das Formular „EWAK C“ geben Sie bitte für den Bereich Wirtschaftswissenschaften im Bereich Prüfungswesen (Ihre Ansprechpartnerin: Frau Beuge) ab. Bitte planen Sie für die Bearbeitung zwei Wochen ein.