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 Mi, 29. Jul. 2009   Müller, Jörn

automatische Prüfungsanmeldung zum Nachtermin



Da es offensichtlich einige Mißverständnisse und Nachfragen gegeben hat, hier nochmal die Regelung für die automatische Prüfungsanmeldung zum Nachtermin. Die automatische Anmeldung findet nur zwischen Vor- und Nachtermin jedoch nicht semesterübergreifend statt.
Bei Geltendmachung eines Freiversuchs bzw. Nichtbestehen einer Prüfung ist eine erneute Anmeldung zum Nachtermin nicht erforderlich. Eine Anmeldung erfolgt bei diesen Voraussetzungen automatisch durch das Prüfungsamt. Wer am Nachtermin nicht teilnehmen möchte, ist verpflichtet, sich bis eine Woche vor der Prüfung von dieser abzumelden. Wer am Haupttermin nicht teilgenommen hat, muss sich gesondert zum Nachtermin anmelden. Ebenfalls bitten wir zu beachten, dass die im Anmeldebogen angegebenen Prüfungstermine verbindlich sind und nicht mehr verschoben werden.
Wird ein Attest für eine Prüfung eingereicht, so gilt dies zunächst als Abmeldung - d.h. es erfolgt keine automatische Anmeldung für diese Prüfung zum Nachtermin. Beachten Sie bitte regelmäßig die Ankündigungen und Hinweise auf den Webseiten des Prüfungsamtes.