Stand: 27.07.2022

Erleichterung des Zugangs zum Master gemäß § 49 Absatz 6 Satz 4 HG

  • Liegt Ihr Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor, können Sie sich auch ohne Abschlusszeugnis vorläufig in den Masterstudiengang bis zum Ende der Vorlesungszeit des Semesters der Einschreibung einschreiben. Der Nachweis Ihres Abschlusszeugnisses muss dann bis zum Ende des Semesters der Einschreibung vorliegen.
  • Wegen der Prüfungsanmeldung in der 5. und 6. Vorlesungswoche (siehe Rahmenterminplan) sowie der Nutzung der Moodle-Kurse wird Ihnen empfohlen, von der vorzeitigen Einschreibung Gebrauch zu machen. So können Sie sich gleich mit dem Prüfungssystem vertraut machen und ihre Onlineanmeldung selbst vornehmen. Wenn Sie mit einer vorläufigen Einschreibung einverstanden sind, melden Sie sich bitte bei pa-anfragen (at) wiwinf.uni-due.de
  • Bei externen Studierenden – die sich erst nach der Prüfungsanmeldung einschreiben können - ist eine nachträgliche Anmeldung bis zum Vorlesungsende möglich. Für interne Studierende gilt der Rektoratsbeschluss zu den vorgezogenen Masterleistungen.

Studienbeginn

jedes Semester

Unterrichtssprache

Deutsch, gute Englisch-Kenntnisse (vor allem wissenschaftliche Lesekompetenz) werden vorausgesetzt.

Zugangsvoraussetzungen

  • Bachelor Volkswirtschaftslehre (B. Sc.) an der Universität Duisburg-Essen oder ein gleichwertiger oder vergleichbarer Studiengang im Bereich Wirtschaftswissenschaften (z. B. Betriebswirtschaftslehre, Medizinmanagement, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsmathematik) mit einem Umfang von mindestens 42 Credits in den Bereichen Statistik (deskriptiv und induktiv), Ökonometrie sowie Volkswirtschaftslehre.
  • Bachelornote muss in der Regel mindestens 3,0 oder besser sein.
  • Unter diesen Voraussetzungen wird die Qualifikation zum Master VWL an der Universität Duisburg-Essen mit Hilfe eines Punktesystems ermittelt. Dabei werden auch weitere Qualifikationen (wie etwa ein Praktikum oder ein Auslandssemester) berücksichtigt. Die Gewichtung ist dem Kriterienkatalog zur Feststellung des Zugangs zum Masterstudium Volkwirtschaftslehre zu entnehmen. Sie finden den Kriterienkatalog am Ende der Prüfungsordnung.
  • Für Studierende ohne deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung: Nachweis über erfolgreich abgelegte DSH-2-Sprachprüfung. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten vom Akademischen Auslandsamt und im Bereich Ordnungen/Dokumente auf diesen Webseiten.
  • Beachten Sie insbesondere auch die FAQ auf dieser Seite!

Bewerbungsablauf

  • Bewerbung vom 1. Juni bis 15. Juli (Beginn zum Wintersemester) bzw. 1. Dezember bis 15. Januar (Beginn zum Sommersemester).
  • Die Frist ist keine gesetzliche Ausschlussfrist. Sollten Sie die Frist nicht einhalten können, liegt es in der Entscheidung der Fakultät, ob sie Ihren Antrag auch später noch bearbeitet.
  • Interessenten, deren Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist, können sich auch bewerben, wenn sie bereits 150 ECTS-Credits erzielt haben. In diesem Fall ist aber eine Bestätigung der bisher erzielten Durchschnittsnote durch das Prüfungsamt notwendig.
  • Liegt Ihr Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor, können Sie sich auch ohne Abschlusszeugnis vorläufig in den Masterstudiengang bis zum Ende der Vorlesungszeit des Semesters der Einschreibung einschreiben. Der Nachweis Ihres Abschlusszeugnisses muss dann bis zum Ende des Semesters der Einschreibung vorliegen.
  • Wegen der Prüfungsanmeldung sowie der Nutzung der Moodle-Kurse wird Ihnen dringend empfohlen, von der vorzeitigen Einschreibung Gebrauch zu machen. So können Sie sich gleich mit dem Prüfungssystem vertraut machen und ihre Onlineanmeldung selbst vornehmen. Wenn Sie mit einer vorläufigen Einschreibung einverstanden sind, melden Sie sich bitte bei pa-anfragen (at) wiwinf.uni-due.de
  • Bei externen Studierenden – die sich erst nach der Prüfungsanmeldung einschreiben können - ist eine nachträgliche Anmeldung bis zum Vorlesungsende möglich. Für interne Studierende gilt der Rektoratsbeschluss zu den vorgezogenen Masterleistungen.
  • Für die Erfüllung anderer Auflagen gilt die im Bescheid festgeschriebene Frist.
  • Bewerbung mit deutschem Abschluss ODER EU-/EWR-Staatsangehörigkeit: Wenn Sie Ihre Hochschulzulassungsberechtigung (z. B. Abitur) ODER Ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (z. B. Bachelor) an einer deutschen Bildungseinrichtung erworben haben bzw. erwerben, dann erfolgt Ihre Bewerbung über dieses Formular (geöffnet jeweils ab 01.06. bzw. 01.12.). Das Gleiche gilt für Bewerber und Bewerberinnen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bzw. des EWR.
  • Bewerbung mit ausländischem Abschluss UND Staatsangehörigkeit außerhalb der EU/EWR: Wenn Sie eine Hochschulzugangsberechtigung bzw. einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss außerhalb Deutschlands erworben haben bzw. erwerben UND NICHT einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. des EWR angehören, dann erfolgt Ihre Bewerbung über das Akademische Auslandsamt.
  • Notwendig für die Bewerbung sind folgende Unterlagen, die online über das Antragsformular einzureichen sind:
    • Kopie des ersten Studienabschlusses (Bachelorzeugnis)
    • Transcript of Records (Notenspiegel)
    • ggf. Sprachnachweis Deutsch
    • ggf. Nachweis eines Auslandssemesters
    • optional Praktikums- und Arbeitszeugnisse
  • Nach Überprüfung ihrer fachlichen Vorbildung durch den zuständigen Prüfungsausschuss erhalten Sie einen positiven oder negativen Bescheid. Ggf. ist ein Zugang zum Masterstudium mit Auflage möglich.
  • Erhalten Sie einen positiven Bescheid, können Sie sich einschreiben.
  • Eine Einschreibung ist jederzeit innerhalb der allgemeinen Einschreibefrist möglich.

Der Link zum Anmeldeformular ist nur in nachfolgenden Zeiträumen aktiv:

vom 01. Juni bis 15. Juli
sowie 
vom 01. Dezember bis 15. Januar