Bewerbung
Studienbeginn
jedes Semester
Unterrichtssprache
Deutsch, Englischkenntnisse werden empfohlen
Zugangsvoraussetzungen
- ENTWEDER ein Bachelorabschluss im Unterrichtsfach Informatik im „Bachelorstudiengang mit der Lehramtsoption Gymnasien und Gesamtschulen“ an der Universität Duisburg-Essen ODER Abschluss eines mindestens dreijährigen einschlägigen lehramtsspezifisch ausgerichteten Bachelorstudiums
- Mindestens 68 Credits im Unterrichtsfach Informatik in den Bereichen
- Programmierung und Software Engineering
- Datenbanken
- Rechnerstrukturen und Betriebssysteme
- Rechnernetze sowie
- Fachdidaktik Informatik mit mind. 5 Credits
- 8 Credits in der Bachelorarbeit
- Studium der Bildungswissenschaften
- zwei lehramtsspezifische Praktika („Eignungs- und Orientierungspraktikum“ und „Praxismodul Berufsfeld“)
- Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums hinreichende deutsche Sprachkenntnisse gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) nachweisen. Weitere Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Punkt Bewerbungsablauf – Externe Bewerber mit ausländischem Abschluss UND Staatsangehörigkeit außerhalb der EU/EWR.
Die Zugangsvoraussetzungen sind § 1 Abs. 3 bis 4 der Prüfungsordnung für das Unterrichtsfach Informatik im Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität Duisburg-Essen zu entnehmen.
Die Zugangsvoraussetzungen für das zweite Studienfach sowie für den Bereich Bildungswissenschaften entnehmen Sie bitte der Gemeinsamen Prüfungsordnung für den Master-Studiengang für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und der Fachprüfungsordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Kombinationsmöglichkeiten
Die Kombinationsmöglichkeiten im Master mit dem Master im Unterrichtsfach Informatik im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen können Sie dieser Seite entnehmen.
Bewerbungsablauf
- Interne Bewerber, die ihren Bachelor im „Unterrichtsfach Informatik für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen“ sowie im zweiten Studienfach und den Bildungswissenschaften erfolgreich an der Universität Duisburg-Essen abgeschlossen haben, können sich im Sachgebiet Einschreibungswesen für den Master einschreiben. Eine Bewerbung ist nicht notwendig.
- Externe Bewerber:
- mit deutschem Abschluss ODER EU-/EWR-Staatsangehörigkeit: Wenn Sie Ihre Hochschulzulassungsberechtigung (z. B. Abitur) ODER Ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (z. B. Bachelor) an einer deutschen Bildungseinrichtung erworben haben bzw. erwerben, können Sie sich mit einem erfolgreich abgeschlossenen Bachelor mit der entsprechenden Lehramtsoption sowie Fächerkombination für ein Semester befristet in den entsprechenden Masterstudiengang einschreiben. Bitte beachten Sie, dass sie die Vorgaben gem. LZV und LABG erfüllen, Informationen hierzu finden Sie weiter unten in den „Hinweisen zum Zugang zum Masterstudiengang“.
Die Einschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Feststellung der Gleichwertigkeit ihres Bachelor gem. LZV und LABG beim Sachgebiet Einschreibungswesen. Eine vorherige Bewerbung ist nicht notwendig. Nach erfolgter Einschreibung im Sachgebiet Einschreibungswesen ist der Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung zu stellen. Es erfolgt die Exmatrikulation, wenn die Gleichwertigkeit innerhalb eines Semesters nicht festgestellt wird.
Das Gleiche gilt für Bewerberinnen und Bewerber mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bzw. des EWR. Es gilt hier die Besonderheit, dass zum Zeitpunkt der Einschreibung zusätzlich die DSH 2-Prüfung vorliegen muss. - mit ausländischem Abschluss UND Staatsangehörigkeit außerhalb der EU/EWR: Wenn Sie eine Hochschulzugangsberechtigung bzw. einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss außerhalb Deutschlands erworben haben bzw. erwerben UND NICHT einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. des EWR angehören, dann erfolgt Ihre Bewerbung über das Akademische Auslandsamt.
- Weitere Informationen für alle externen Bewerber:
- Eine Einschreibung ist jederzeit bis Vorlesungsende des laufenden Semesters möglich.
- Nach der Einschreibung sind mit dem Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit folgende Unterlagen einzureichen:
- Beglaubigte Kopie des ersten Studienabschlusses (Bachelorzeugnis)
- Transcript of Records (Notenspiegel und Übersicht der erworbenen Leistungspunkte)
- Nach Überprüfung Ihrer fachlichen Vorbildung durch den zuständigen Prüfungsausschuss erhalten Sie einen positiven oder negativen Bescheid.
- Ein Zugang ist ausgeschlossen, wenn nicht alle beteiligten Fakultäten die Äquivalenz mit dem ersten und zweiten Studienfach sowie mit den Bildungswissenschaften bestätigen. In diesem Falle werden Sie exmatrikuliert, d. h. Sie können sich nicht zum nächsten Semester zurückmelden.
- Wenn Sie einen positiven Bescheid erhalten, bleiben Sie eingeschrieben, d. h. Sie können sich auch für künftige Semester zurückmelden.
- mit deutschem Abschluss ODER EU-/EWR-Staatsangehörigkeit: Wenn Sie Ihre Hochschulzulassungsberechtigung (z. B. Abitur) ODER Ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (z. B. Bachelor) an einer deutschen Bildungseinrichtung erworben haben bzw. erwerben, können Sie sich mit einem erfolgreich abgeschlossenen Bachelor mit der entsprechenden Lehramtsoption sowie Fächerkombination für ein Semester befristet in den entsprechenden Masterstudiengang einschreiben. Bitte beachten Sie, dass sie die Vorgaben gem. LZV und LABG erfüllen, Informationen hierzu finden Sie weiter unten in den „Hinweisen zum Zugang zum Masterstudiengang“.
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie als externer Bewerber die Hinweise zum Zugang zum Masterstudiengang „Informatik für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen“ (M. Ed.).
Das Modulhandbuch und die Prüfungsordnung stehen im Downloadbereich zur Verfügung.