University of Duisburg-Essen: "Open-Minded"Universität Duisburg-Essen

Faculty of Business Administration and Economics

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Doctoral degrees

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  4. Doctoral degrees
  • Promotion an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
  • Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion
  • Antrag auf Zulassung zur Promotion
  • Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
  • Veröffentlichung der Dissertation
  • (Frauen)Förderung für Promovierende
  • Übergangsregelungen
  • Ordnungen und Downloads

Promotion an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Information about formal sequence of doctoral programmes

Address:

Universität Duisburg-Essen
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Promotionsausschuss
Universitätsstr. 12
45117 Essen

E-Mail: promotion (at) wiwinf.uni-due.de

Contact:
Room: R12 R07 B39
Phone: +49 201 18-33214

Group of Professors:

  • Prof. Martin Karlsson Ph.D. (chairman)
  • Prof. Dr. Michael Lamla
  • Prof. Dr. Florian Ziel

 Group of scientific Staff Members:

  • Dr. Martin Groiss

    Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion

    Allgemeine Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist gemäß § 10 Promotionsordnung der Abschluss

    1. eines einschlägigen Hochschulstudiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern (ohne Praxissemester), für das ein anderer Grad als Bachelor (z. B. Diplom, Magister oder Staatsexamen) verliehen wird, mit mindestens der Note „gut“ (2,5 oder besser) oder
    2. eines einschlägigen Hochschulstudiums mit einer generellen Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern mit der Note „sehr gut“ (1,5 oder besser) und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern oder
    3. eines einschlägigen Masterstudiengangs mit einer Regelstudienzeit von mindestens 2 bis 4 Semestern mit mindestens der Note „gut“ (2,5 oder besser). Das Studium bis zum Erlangen des Mastergrades soll einen Umfang von 300 ECTS-Credits (Bachelor + Master) haben.

    Die Mindestnote umfasst hierbei zum einen die Gesamtnote des Abschlusses und zum anderen die Note der Abschlussarbeit.


    Einschlägig für die Promotion zum „Dr. rer. pol.“ ist gemäß § 10 Abs. 4 Promotionsordnung im Regelfall ein Abschluss in einer wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung, wie beispielsweise

    • Betriebswirtschaftslehre,
    • Volkswirtschaftslehre,
    • Medizinmanagement,
    • Wirtschaftsdidaktik,
    • Wirtschaftsingenieurwesen,
    • Wirtschaftsmathematik

    oder in einem Studiengang mit ausgeprägtem wirtschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt.


    Über die Anerkennung anderer, nicht einschlägiger wissenschaftlicher Abschlüsse entscheidet gemäß § 10 Abs. 6 Promotionsordnung der Promotionsausschuss. Die Anerkennung kann von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden.

    Bevor man mit dem Schreiben beginnt

    Antrag auf Zulassung zur Promotion

    Neben dem Antrag auf Zulassung zur Promotion (Muster für einen Antrag auf Zulassung) ist die Betreuungsvereinbarung für die gute Betreuung von Promotionen einzureichen, womit sich die Betreuerin oder der Betreuer zur Unterstützung des Promotionsvorhabens bereiterklärt. Diese Vereinbarung gilt für 3 Jahre und kann – in beiderseitigem Einverständnis – um weitere 3 Jahre verlängert werden.

    Die Verlängerung der Betreuungsvereinbarung nach Ablauf der 3 Jahre muss von der Doktorandin oder dem Doktoranden ausgehen. Hierbei besteht daher eine Mitwirkungspflicht der- oder desjenigen. Bei einer Verlängerung ist das Formular Verlängerung der Betreuungsvereinbarung sowie eine Kopie der ursprünglichen Betreuungsvereinbarung einzureichen.

    Mit der bloßen Einschreibung sowie Einreichung einer formlosen Erklärung der Betreuerin oder des Betreuers liegt kein offizieller Antrag auf Zulassung zur Promotion vor.

    Nachweis der deutschen Sprachprüfung (DSH-2):
    Sofern weder ein inländischer berufsqualifizierender Abschluss noch eine deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt, ist die deutsche Sprachkenntnis nachzuweisen, es sei denn, die Dissertation wird in englischer Sprache verfasst. Bitte bei Antragstellung angeben, ob die Arbeit in englischer Sprache verfasst wird.

    Hinweis:

    Dieser Antrag ist nicht mit dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens durch Einreichung der Dissertation gleichzusetzen!

    Weitere einzureichende Unterlagen

    Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag auf Zulassung zur Promotion einzureichen:

    • Eidesstattliche Erklärung, dass kein Promotionsvorhaben mit dem Grad „Dr. rer. pol.“ bzw. „Dr. rer. nat“ endgültig scheiterte,
    • Eidesstattliche Erklärung, dass das Betreuungsverhältnis nicht kommerziell vermittelt wurde,
    • Erklärung über den geplanten Themenbereich der Dissertation (ein ungefähr 1- bis 2-seitiges Exposé mit Schwerpunkt: Forschungsziele, Arbeitsplan sowie Meilensteine),
    • tabellarischer Lebenslauf (mit Schwerpunkt: Bildungsweg und beruflicher/wissenschaftlicher Werdegang),
    • amtlich beglaubigte Zeugnisse (nur promotionsberechtigende Abschlüsse (z. B. Bachelor- und Masterzeugnis) sowie
    • unterschriebene Betreuungsvereinbarung für die gute Betreuung von Promotionen zwischen Doktorandin oder Doktorand und Betreuerin oder Betreuer.

    Hinweis:

    Die einzureichenden Zeugnisse sind zu beglaubigen. Weder dem Dekanat noch dem Bereich Prüfungswesen ist es möglich, derartige Beglaubigungen durchzuführen!

    Hinweis zur Einschreibung

    Mit der Zulassung zur Promotion kann sich die Doktorandin bzw. der Doktorand einschreiben. Sofern die Zulassung mit der Erteilung von Auflagen zur Absolvierung von ergänzenden Studien oder Prüfungen verbunden ist, ist eine Einschreibung zum Zeitpunkt der Erbringung von Leistungen zwingend erforderlich. Mit Eröffnung des Promotionsverfahrens muss die Doktorandin bzw. der Doktorand eingeschrieben sein.

    Die Einreichung der Dissertationsschrift

    Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens

    Der § 14 der Promotionsordnung regelt das Vorgehen zur Einreichung der fertigen Dissertationsschrift mit allen notwendigen Angaben, Dokumenten und Formvorgaben. Dazu gehört auch der Nachweis der Qualifizierungsleistungen.

    Nachdem die Disputation erledigt ist

    Veröffentlichung der Dissertation

    Die wohl schnellste Veröffentlichungsform ist per PDF (und einem Printexemplar) bei der Universitätsbibliothek (§20 Abs. 2 Ziffer 4). Die allgemeinen Anforderungen dafür finden sich in der Promotionsordnung in § 20 Abs. 3-7. Die Ansprechpartner und Anforderungen der UB finden sich bei der UB unter Publikationsdienste und Dissertation.

    Alternative Veröffentlichungsmöglichkeiten neben finden sind in der Promotionsordnung in § 20 Abs. 2 Ziffer 1-3.

    (Frauen)Förderung für Promovierende

    • Bericht zur Promotionsphase (Der Bericht zur Promotionsphase ist in Bearbeitung.)
    • mentoring³ - Mentoring-Programm für Doktorandinnen und Postdoktorandinnen: http://www.research-academy-ruhr.de/mentoring3.html
    • Graduate Center Plus: https://www.uni-due.de/gcplus

    Für Interessentinnen an einer Promotion und Doktorandinnen stehen die folgenden Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen für Beratungsgespräche zur Verfügung:

    Ansprechpartnerin bei den Professor*innen:

    • Frau Prof. Dr. Kristina Strohmaier
    • Sekretariat von Prof. Dr. Strohmaier: Frau Susanne Priss

    Ansprechpartner aus dem wissenschaftlichen Mittelbau:

    • N.N.

    Veranstaltung: "Heute Studentin! Morgen Doktorandin?"

    Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften bietet in Zusammenarbeit mit Graduate Center Plus die Veranstaltung „Heute Studentin! Morgen Doktorandin?“ an, um ihren Studierenden unterschiedliche Lebenswege von ehemaligen Doktorandinnen vorzustellen und aufzuzeigen, welche Unterstützungen sie ihren Doktorandinnen bieten können. Alle Studierenden sind herzlich willkommen!

    Der Termin der nächsten Veranstaltung wird hier bekanntgegeben, sobald er feststeht.

    Weitere Informationen und die Ansprechpartner finden Sie hier.

    Förderung an der Universität Duisburg-Essen

    Das Science Support Centre (SSC) unterstützt die Hochschule in der Förderung ihres wissenschaftlichen Nachwuchses für einen erfolgreichen Aufstieg in Wissenschaft und Wirtschaft durch die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, Information und Vernetzung. Das Angebot umfasst Seminare, Mentoring, Coaching und Beratung für verschiedene Zielgruppen sowie Forschung und Entwicklung.

    Ergänzend zu den Unterstützungsangeboten auf fachlicher Ebene bietet das Graduate Center Plus (GC Plus) als zentrale Graduierteneinrichtung der UDE überfachliche Beratung, Workshops und Karriereveranstaltungen für Doktorand:innen an. Das Veranstaltungsprogramm unterstützt Sie darin, wichtige Kompetenzen zu trainieren, die nächsten Karriereschritte zu planen und sich mit Promovierenden verschiedener Disziplinen zu vernetzen. Eine Übersicht über die Services des GC Plus finden Sie unter www.uni-due.de/gcplus. 

     

    Übergangsregelungen

    Nach der individuellen Zulassung zur Promotion wurde eine neue Promotionsordnung veröffentlicht? Grundsätzliche sorgen wir in aller Regel dafür, dass alle Promovend*innen zeitnah in die neuen Ordnungen überführt werden, damit für alle die selben, aktuellen Regeln gelten und keine Fallunterscheidungen gemacht werden müssen. 

    Die genauen Details und Übergangsfristen dafür regelt §25 der Promotionsordnung.

    Ordnungen und Downloads

    Zuletzt geändert am 12.05.2025

    Promotionsordnung der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

    Die Promotionsordnung stellt den rechtlichen Rahmen für die Verleihung des Doktorgrades der Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. pol.) durch die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften. Damit ist Sie das zentrale Dokument für alle die eine Promotion anstreben, bildet aber insb. auch die Übergangsregelungen für Promotionen ab, die vor der jetzigen Ordnung begonnen haben.

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    Als Vorlage

    Muster für einen Antrag auf Zulassung zur Promotion

    Der Antrag auf Zulassung hat viele Vorgaben und Anhänge. Diese Vorlage kann helfen alles zu beachten.

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    Grundlage für gute Zusammenarbeit

    Betreuungsvereinbarung zwischen Doktorand*in und Betreuer*in

    Das Ziel dieser Betreuungsvereinbarung ist, den professionellen Umgang miteinander zu sichern, und Regeln für die Konfliktvermeidung und -lösung aufzustellen. Ein strukturierter Promotionsablauf soll es ermöglichen, eine Promotion in einem angemessenen Zeitraum abzuschließen.

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    Kommerzielle Vermittlungsdienste nicht erwünscht

    Eidesstattliche Erklärung über kommerzielle Promotionsberatung

    Als Anlage für den Antrag auf Zulassung muss bestätigt werden, dass keine kommerziellen Vermittlungsdienste genutzt wurden.

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    Bestätigung, dass man noch nicht ausgeschlossen ist

    Eidesstattliche Erklärung zu gescheiterten Promotionsvorhaben

    Beim Antrag auf Zulassung muss bestätigt werden, dass man im selben Doktorgrad noch nicht endgültig gescheitert ist.

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    Alle drei Jahre bitte aktualisieren

    Verlängerung der Betreuungsvereinbarung

    Die Verlängerung der Betreuungsvereinbarung nach Ablauf der 3 Jahre muss von der Doktorandin oder dem Doktoranden ausgehen und soll zusammen mit einer Kopie der ursprünglichen Betreuungsvereinbarung eingereicht werden.

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    Zusätzliche Credits neben der Dissertation

    Nachweis der Qualifizierungsleistungen

    Neben der Dissertationsschrift sind Qualifizierungsleistungen Bestandteil der Promotion. Dieses Dokument enthält die Richtlinien dafür und die entsprechenden Formulare.

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    • Last Change: 23.06.2025