FAQ-Lehramt-Info-MA
Allgemeine Fragen zum Studium im Bereich Wirtschaftswissenschaften
- Ist die Bewerbung zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich?
Ja, im Master Lehramt ist die Bewerbung zum Winter- und Sommersemester möglich.
- Bis wann kann ich mich einschreiben?
Sofern die Zugangsvoraussetzungen (siehe Bewerbungsablauf) vorliegen, können Sie sich bis zum Ende der Vorlesungszeit einschreiben.
- Kann ich mich bewerben, wenn ich das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen habe?
Nein. Eine Bewerbung wird erst geprüft, wenn ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium vorliegt.
- Kann ich zum Masterstudiengang an der UDE zugelassen werden, wenn ich einen Lehramtsbachelorabschluss einer anderen deutschen Hochschule habe?
Das hängt davon ab, ob Ihre in den einzelnen Fächern bzw. Bildungswissenschaften erworbenen Leistungspunkte dem Modell des Bachelorstudiums für das Lehramt an Berufskollegs an der UDE gleichwertig sind. Sie müssen mit Bachelor und Master in der Summe auf 300 Leistungspunkte kommen und die Mindestanforderungen der Teilstudiengänge und Studienbereiche nach § 5 LZV 2009 erreichen (siehe oben: Gliederungspunkt Zugangsvoraussetzungen).
- Ist ein Quereinstieg in den Lehramtsmaster möglich?
Nein. Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie ggf. unter Anrechnung der bereits erbrachten Leistungen den „passenden“ Lehramtsbachelorabschluss nachholen und sich anschließend für ein Masterstudium bewerben.
- Sind Teileinschreibungen möglich?
Nein. Sie können nur dann zum Masterstudium zugelassen werden, wenn Sie in sämtlichen benötigten Fächern einen Studienplatz erhalten haben.
- Was ist mit „passenden“ Leistungspunkten gemeint?
‚Passend‘ bedeutet, dass die Leistungspunkte äquivalent sind mit denen des Bachelorstudiums mit Lehramtsoption der Fakultät Wirtschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen.
Ein Beispiel: Sie haben einen Bachelor of Science in Business Administration mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten erfolgreich abgeschlossen und fragen sich, ob Sie in einen Master of Education in der großen und kleinen beruflichen Fachrichtung (Wirtschaftspädagogik) und Bildungswissenschaften aufgenommen werden könnten.
Laut UDE-Modell umfassen diese Fächer im vorangehenden Bachelorstudium
- 136 Leistungspunkte im Bachelorstudiengang "Große berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft mit Kleiner beruflichen Fachrichtung (Wirtschaftsinformatik oder Sektorales Management oder Produktion, Logistik, Absatz oder Finanz- und Rechnungswesen)" (WiPäd) (davon 8 Fachdidaktik)
- 24 Leistungspunkte (Bildungswissenschaften)
- 6 Leistungspunkte im Modul DaZ
- 6 Leistungspunkte im Modul Berufsfeldpraktikum
- 8 Leistungspunkte in der Bachelorarbeit
Von Ihren 180 Leistungspunkten finden sich also höchstens 128 Leistungspunkte (in der Regel werden Sie keine Fachdidaktikveranstaltungen absolviert haben, die Bachelorarbeit (8-12 Punkte) ist nicht lehramtsspezifisch und kann auch nicht Berücksichtigung finden) der im Bachelorstudium nach UDE-Modell zu erwerbenden 180 Leistungspunkte wieder. Es fehlen Ihnen folglich mindestens 52 Punkte in den verschiedenen Teilbereichen des Bachelorstudiums mit Lehramtsoption.
Sie können sich aber für den entsprechenden Bachelorstudiengang bewerben, sich die in Ihrem Erststudium erbrachten Leistungen anrechnen lassen und die fehlenden Leistungen studieren.
- Gibt es Übergangsregelungen, mit denen der Wechsel vom Bachelor mit Lehramtsoption in den Master of Education erleichtert werden soll?
Eine gleichzeitige Einschreibung in Bachelor und Master ist nicht möglich. Jedoch besteht die Möglichkeit, Leistungen aus dem Master vorzuziehen, wenn Sie bereits mindestens 150 LP im Bachelorstudium nachweisen können. Im WiSe 2014/15 ist dies für Studierende möglich, die ihr Bachelorstudium mit Lehramtsoption im WiSe 2011/12 aufgenommen haben. Diese vorzeitig erbrachten Leistungen können Sie sich dann nach dem regulären Abschluss Ihres Bachelors und der Einschreibung in den Master anrechnen lassen.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass das Anfertigen der Masterarbeit sowie Leistungen des Praxissemesters von dieser Regelung ausgenommen sind. Des Weiteren müssen Sie sich rechtzeitig in den Master einschreiben, um die vorgelagerte Anmeldefrist für das Praxissemester des zweiten Fachsemesters wahrnehmen zu können!
- Bis wann muss ich im Master eingeschrieben sein um das Praxissemester im darauffolgenden Fachsemester ablegen zu dürfen?
Dieser Zeitpunkt ist an die Anmeldephasen für das Praxissemester gekoppelt und kann jedes Semester anders gelegt sein. Informieren Sie sich also frühzeitig (mindestens ein Semester im Voraus). In der Regel beginnt das Praxissemester direkt mit Semesterbeginn (nicht Vorlesungsbeginn!). Da im Vorfeld einiges an Zeit benötigt wird, um die Studierenden auf die umliegenden Schulen zu verteilen, rechnen Sie damit, dass einige Monate vor Ende des laufenden Semesters die Anmeldung für das Praxissemester und somit Ihre Einschreibung in den Master erfolgen muss!
Verbindlich kann Sie zu den Fristen und allen übrigen Fragen zum Praxissemester das Ressort Schulpraxis & Praktikumsbüro des ZLB beraten.
- Wo werden meine Leistungen aus alten Studiengängen für mein jetziges Lehramtsstudium anerkannt?
Wenn Sie an anderen Hochschulen oder an der Universität Duisburg-Essen andere Studiengänge belegt und hier Scheine erworben haben, besteht bei ausreichender Übereinstimmung die Möglichkeit einer Anerkennung für Ihr Lehramtsstudium. Hierzu müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen finden Sie beim Bereich Prüfungswesen
Dieses Formular füllen Sie bitte aus und geben es zusammen mit den angeforderten Unterlagen im Bereich Prüfungswesen (Ihre Ansprechpartnerin: Frau David) ab. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet. Sie werden schriftlich vom Bereich Prüfungswesen über den Abschluss des Anerkennungsverfahrens informiert.
Weitere Hinweise finden Sie unter folgendem hier.
- Wo erhalte ich allgemeine Informationen zum BA-/MA-Lehramtsstudium?
Allgemein können Sie sich auf den Webseiten der Universität zum Lehramtsstudium informieren.
Hinweise zu möglichen Fächerkombinationen finden Sie auf den Webseiten des Bereichs Einschreibungswesen.