Stand: 27.07.2022

Erleichterung des Zugangs zum Master gemäß § 49 Absatz 6 Satz 4 HG

  • Liegt Ihr Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor, können Sie sich auch ohne Abschlusszeugnis vorläufig in den Masterstudiengang bis zum Ende der Vorlesungszeit des Semesters der Einschreibung einschreiben. Der Nachweis Ihres Abschlusszeugnisses muss dann bis zum Ende des Semesters der Einschreibung vorliegen.
  • Wegen der Prüfungsanmeldung in der 5. und 6. Vorlesungswoche (siehe Rahmenterminplan) sowie der Nutzung der Moodle-Kurse wird Ihnen empfohlen, von der vorzeitigen Einschreibung Gebrauch zu machen. So können Sie sich gleich mit dem Prüfungssystem vertraut machen und ihre Onlineanmeldung selbst vornehmen. Wenn Sie mit einer vorläufigen Einschreibung einverstanden sind, melden Sie sich bitte bei pa-anfragen (at) wiwinf.uni-due.de
  • Bei externen Studierenden – die sich erst nach der Prüfungsanmeldung einschreiben können - ist eine nachträgliche Anmeldung bis zum Vorlesungsende möglich. Für interne Studierende gilt der Rektoratsbeschluss zu den vorgezogenen Masterleistungen.

Studienbeginn

jedes Semester

Unterrichtssprache

Deutsch, gute Englisch-Kenntnisse werden vorausgesetzt. Einige Wahlpflichtveranstaltungen können auch in englischer Sprache gehalten werden.

Zugangsvoraussetzungen

  • Bachelor Betriebswirtschaftslehre (B. Sc.) oder Bachelor Volkswirtschaftslehre (B. Sc.) an der Universität Duisburg-Essen oder ein gleichwertiger oder vergleichbarer Studiengang im Bereich Wirtschaftswissenschaften (z. B. Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsmathematik) mit einem Umfang von mindestens 60 ECTS-Credits in den Bereichen Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre
  • Mindestens 18 ECTS-Credits in den Bereichen Statistik (deskriptiv und induktiv) und Mikroökonomie (Theorie des Konsumenten und Theorie des Unternehmens)
  • Bachelornote mindestens 2,8
  • Ggf. Deutschkenntnisse
  • Für Studierende ohne deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung: Nachweis über erfolgreich abgelegte DSH-2-Sprachprüfung. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten vom Akademischen Auslandsamt.

Zulassungsablauf

  • Bewerbungszeitraum: 01. Juni bis zum 15. Juli (Beginn zum Wintersemester) bzw. 01. Dezember bis zum 15. Januar (Beginn zum Sommersemester).
  • Die Bewerbung erfolgt Online über den Bereich Einschreibungswesen.
  • Es können nur Unterlagen bearbeitet werden, die vollständig und fristgerecht im Portal des Einschreibungswesens hochgeladen worden sind.
  • Es erfolgt keine Prüfung der hochgeladenen Unterlagen vor Bewerbungsfrist. Interessenten sind für Vollständigkeit und Korrektheit der Unterlagen am Stichtag verantwortlich. Bitte prüfen Sie die Unterlagen vor dem Upload gründlich.
  • Interessenten, deren Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist, können sich auch bewerben, wenn sie bereits 150 ECTS-Credits erzielt haben. In diesem Fall ist aber eine Bestätigung der bisher erzielten Durchschnittsnote und der bisher erreichten Credits durch das Prüfungsamt notwendig.
  • Liegt Ihr Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor, können Sie sich auch ohne Abschlusszeugnis vorläufig in den Masterstudiengang bis zum Ende der Vorlesungszeit des Semesters der Einschreibung einschreiben. Der Nachweis Ihres Abschlusszeugnisses muss dann bis zum Ende des Semesters der Einschreibung vorliegen.
  • Wegen der Prüfungsanmeldung sowie der Nutzung der Moodle-Kurse wird Ihnen dringend empfohlen, von der vorzeitigen Einschreibung Gebrauch zu machen. So können sich gleich mit dem Prüfungssystem vertraut machen und ihre Onlineanmeldung selbst vornehmen. Wenn Sie mit einer vorläufigen Einschreibung einverstanden sind, melden Sie sich bitte bei pa-anfragen (at) wiwinf.uni-due.de.
  • Bei externen Studierenden – die sich erst nach der Prüfungsanmeldung einschreiben können - ist eine nachträgliche Anmeldung bis zum Vorlesungsende möglich. Für interne Studierende gilt der Rektoratsbeschluss zu den vorgezogenen Masterleistungen.
  • Zulassung mit deutschem Abschluss ODER EU-/EWR-Staatsangehörigkeit: Wenn Sie Ihre Hochschulzulassungsberechtigung (z. B. Abitur) ODER Ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (z. B. Bachelor) an einer deutschen Bildungseinrichtung erworben haben bzw. erwerben, dann erfolgt Ihre Zulassung über den Bereich Einschreibewesen der Universität Duisburg-Essen. Das Gleiche gilt für Bewerber und Bewerberinnen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bzw. des EWR.
  • Zulassung mit ausländischem Abschluss UND Staatsangehörigkeit außerhalb der EU/EWR: Wenn Sie eine Hochschulzugangsberechtigung bzw. einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss außerhalb Deutschlands erworben haben bzw. erwerben UND NICHT einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. des EWR angehören, dann erfolgt Ihre Zulassung über das Akademische Auslandamt der Universität Duisburg-Essen

Bewerbungen für höhere Fachsemester (zulassungsfrei)

  • Sie können Sie sich mit einer Einstufung in ein höheres Fachsemester auf ein höheres Fachsemester bewerben und so die eigenen Chancen auf einen Studienplatz erhöhen. Allerdings ist mit der inhaltlichen Entscheidung über die Einstufung noch keine Zulassung zum Studiengang verbunden. Letzteres setzt eine Prüfung der Zugangsvoraussetzungen voraus, diese Prüfung findet im Rahmen der Einstufungsprüfung statt.
  • Für die Einstufungsprüfung reichen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung und Einstufung im Sachgebiet Prüfungswesen ein. Der Anerkennungsantrag muss spätestens zu den nachfolgend genannten Terminen (Ausschlussfrist) im Sachgebiet Prüfungswesen eingegangen sein:
    • 15.01. für das jeweilige Sommersemester
    • 15.07. für das jeweilige Wintersemester
  • Beachten Sie auch unsere Verfahrenshinweise zur Anerkennung von Leistungen sowie Einstufung in höhere Fachsemester.
  • Sobald Ihr Anerkennungsantrag vom Sachgebiet Prüfungswesen an die Fakultät weitergeleitet wurde, erhalten Sie per E-Mail eine Eingangsbestätigung sowie einen Link, unter dem die notwendigen Unterlagen für die Zugangsprüfung hochzuladen sind. Für die Zugangsprüfung werden folgende Unterlagen benötigt:
    • Kopie des ersten Studienabschlusses (Bachelorzeugnis)
    • Transcript of Records (Notenspiegel) über Leistungen des ersten Studienabschlusses
    • Kopie des weiteren berufsqualifizierenden Abschlusses oder Transcript of Records (Notenspiegel)
    • ggf. Nachweis eines Auslandssemesters
    • optional Praktikums- und Arbeitszeugnisse
  • Nach Überprüfung Ihrer fachlichen Vorbildung und Bearbeitung Ihres Anerkennungsantrages erhalten Sie durch den zuständigen Prüfungsausschuss einen positiven oder negativen Bescheid. Zudem erhalten Sie bei möglicher Einstufung einen entsprechenden Einstufungsbescheid.
  • Erhalten Sie einen positiven Bescheid und einen Einstufungsbescheid, können Sie sich in das höhere Fachsemester einschreiben.
  • Eine Einschreibung ist jederzeit innerhalb der allgemeinen Einschreibefrist möglich.