FAQ
Allgemeine Fragen
Zulassungsbeschränkungen bei Masterstudiengängen BWL – Energy and Finance örtliche Zulassungsbeschränkung Gesundheitsökonomik keine Beschränkung Märkte und Unternehmen örtliche Zulassungsbeschränkung Medizinmanagement für Wirtschaftswissenschaftler örtliche Zulassungsbeschränkung Medizinmanagement für Mediziner und Gesundheitswissenschaftler örtliche Zulassungsbeschränkung Software and Network Engineering keine Beschränkung Volkswirtschaftslehre keine Beschränkung Wirtschaftsinformatik keine Beschränkung The language of all Master’s programmes (except Wirtschaftsinformatik/Business Information Systems, BWL – Energy and Finance and Gesundheitsökonomik/Health Economics) is German. Nearly all courses and exams are held in German. Thus, it is required for applicants to speak and write German fluently. Applicants who achieved their Bachelor’s degree in a non-German speaking-country have to prove their knowledge of German with a German language certificate, e. g. Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) (at least level 2) or Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF) (at least TDN 4 in all tests). You find further information about learning German and different tests in your area at: Link
For studying at university you should have knowledge of German at level B2 to C1 of the European language assessment grid (cf. Link).- For the Master’s programme in Wirtschaftsinformatik/Business Information Systems, please see the Information on the website.
- For the Master’s programme in BWL – Energy and Finance, please see the Information on the website.
- For more information on the Master’s programme in Health Economics please see the Information on the website.
Grundsätzlich sind die Studiengänge auf ein Vollzeitstudium ausgelegt. Folglich finden die Veranstaltungen i. d. R. werktags und tagsüber statt, wobei bei den meisten Lehrveranstaltungen keine Anwesenheitspflicht besteht. Je nach zeitlicher Flexibilität ist ein Studium auch Teilzeit möglich, wird dann voraussichtlich aber deutlich länger als vier Semester dauern.
Grundsätzlich können Sie sich mit allen ersten, berufsqualifizierenden Abschlüssen mit wirtschaftswissenschaftlichem Bezug bewerben. Neben dem Bachelor zählt dazu auch das Diplom. Diesen Abschluss können Sie entweder an einer Universität, einer Fachhochschule oder in einem akkreditierten Studiengang einer Berufsakademie erworben haben. Abschlüsse von Verwaltungsakademien können im Regelfall nicht anerkannt werden.
Im Studiengang Medizinmanagement für Mediziner und Gesundheitswissenschaftler ist als Voraussetzung für die Bewerbung ein abgeschlossenes Human- oder Dentalmedizinstudium oder ein Studium der Gesundheitswissenschaften zu nennen.
Sie können sich auch mit einem ausländischen Abschluss bewerben. Bei ausländischen Studienabschlüssen erfolgt eine Prüfung der Äquivalenz sowohl der Universität/Hochschule als auch des Abschlusses (Bachelor o. ä.).
Wenn Sie an anderen Hochschulen oder an der Universität Duisburg-Essen andere Studiengänge belegt und hier Scheine erworben haben, besteht bei ausreichender Übereinstimmung die Möglichkeit einer Anerkennung für Ihr Masterstudium. Hierzu müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen finden Sie beim Bereich Prüfungswesen. Dieses Formular füllen Sie bitte aus und geben es zusammen mit den angeforderten Unterlagen im Bereich Prüfungswesen ab. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet. Sie werden schriftlich vom Bereich Prüfungswesen über den Abschluss des Anerkennungsverfahrens informiert.
Weitere Hinweise finden Sie unter folgendem Link.
Nein, es ist die Einschreibung abzuwarten. Dabei ist das oben skizzierte Verfahren einzuhalten. Eine separate Anfrage an einzelne Professoren ist nicht zulässig.
Auf der Grundlage der anerkannten Leistungen stellt der Bereich Prüfungswesen fest, in welches Semester Sie mit den Leistungen eingestuft werden. Der Einstufungsbescheid ist im Bereich Einschreibungswesen einzureichen. Die Einstufung hängt von der Anzahl der bisher erreichten Credits ab.
Creditgrenzen für Einstufungen Summe anerkannter ECTS-Credits Einstufung ins ab 15 ECTS 2. Fachsemester ab 45 ECTS 3. Fachsemester ab 75 ECTS 4. Fachsemester Bitte beachten Sie hierbei die Fristen (Ausschlussfrist):
Eine Einstufungsentscheidung erhalten Sie nur dann, wenn der „Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen“ bis spätestens zu den nachfolgend genannten Terminen im Bereich Prüfungswesen eingegangen ist:
- 15.01. für die Ausstellung einer Einstufungsbescheinigung/eines Einstufungsbescheides für das jeweilige Sommersemester
- 15.07. für die Ausstellung einer Einstufungsbescheinigung/eines Einstufungsbescheides für das jeweilige Wintersemester
Antragstellerinnen und Antragsteller, die ihren Antrag bis zu dieser Frist nicht vollständig eingereicht haben, sind vom Anerkennungsverfahren ausgeschlossen.
Weitere Hinweise finden Sie unter folgendem Link
Ja. Studierende, welche in einem Bachelorstudiengang der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften eingeschrieben sind, können die hiesigen Mastermodule belegen, sofern die Bachelorarbeit bereits angemeldet wurde. Es können insgesamt maximal 30 ECTS an Mastermodulen vorab absolviert werden.
Welche Mastermodule bereits vorab belegt werden können, entnehmen Sie bitte der Übersicht „Belegung von Mastermodulen / Zulassung unter Vorbehalt“ unter „Ordnungen/Dokumente“ Ihres jeweiligen Bachelorstudienganges. Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt innerhalb der üblichen Anmeldungsfristen über HISinOne.
Ausnahme für SNE (M. Sc.):
Es können alle Masterveranstaltungen mit Ausnahme der Masterprojekte vorab belegt werden. Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt innerhalb der üblichen Anmeldungsfristen per E-Mail über den Bereich Prüfungswesen.
Fragen zu Zugangs- / Zulassungsvoraussetzungen
Der Nachweis der Englischkenntnisse variiert zwischen den Studiengängen. Grundsätzlich werden jedoch in allen Studiengängen gute Englischkenntnisse benötigt, die Sie befähigen, englische Fachliteratur zu lesen und englischsprachigen Vorträgen folgen zu können.
BWL – Energy and Finance Niveaustufe B2 nach GER muss nachgewiesen werden Gesundheitsökonomik Niveaustufe B2 nach GER muss nachgewiesen werden Märkte und Unternehmen kein Nachweis Ihrer Englischkenntnisse nötig Medizinmanagement für Wirtschaftswissenschaftler kein Nachweis Ihrer Englischkenntnisse nötig Medizinmanagement für Mediziner und Gesundheitswissenschaftler kein Nachweis Ihrer Englischkenntnisse nötig Software and Network Engineering kein Nachweis Ihrer Englischkenntnisse nötig Volkswirtschaftslehre kein Nachweis Ihrer Englischkenntnisse nötig Wirtschaftsinformatik Niveaustufe B2 nach GER muss nachgewiesen werden Auch wenn Sie Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben, können Sie sich bereits bewerben. Sie müssen in diesem Fall eine bestimmte Anzahl von ECTS-Credits in Ihrem Studium erlangt haben (zu den Details vgl. jeweilige Prüfungsordnung sowie Hinweise zum Bewerbungsverfahren) und bis zum Vorlesungsende Ihres ersten Semesters Ihr Bachelor-Zeugnis dem Studierendensekretariat vorlegen. Sie erhalten im Falle einer positiven Bewerbung zunächst eine vorläufige Zulassung.
Studierende eines Bachelorstudiengangs der Universität Duisburg-Essen haben unabhängig davon die Möglichkeit, im Rahmen ihres Bachelorstudiengangs einige Prüfungen des Masterstudiengangs abzulegen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Prüfungsordnung.
Fragen zur Bewerbung / Zulassung
Einige Masterstudiengänge sind zulassungsfrei, da ausreichend Studienplätze vorhanden sind. Allerdings gibt es studiengangspezifische Anforderungen, welche wir in Ihrem Interesse prüfen, um einen erfolgreichen Abschluss zu gewährleisten. Die zulassungsfreien Studiengänge können auf diesen Webseiten an der Überschrift Bewerbung bzw. Bewerbungsablauf und die zulassungsbeschränkten Studiengänge an der Überschrift Zulassung bzw. Zulassungsablauf erkannt werden.
Eine Bewerbung kann nur dann erfolgreich sein, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Eine Bewerbung ist zu jedem Semester möglich.
In einigen Studiengängen (z. B. VWL) ist das Studium allerdings für den Beginn im Wintersemester konzipiert; ein Studienbeginn im Wintersemester ist daher einfacher und dem Studienbeginn im Sommersemester vorzuziehen.
Dazu bewerben Sie sich zunächst regulär über das ordentliche Bewerbungsverfahren, in dem Sie die übliche fachliche Vorprüfung durchlaufen. In den Zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es nur ausnahmsweise freie Plätze in höheren Fachsemestern.
Eine Bewerbung ist nur in einem festen Zeitraum möglich, der auf den Webseiten der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften veröffentlicht wird. Der Bewerbungszeitraum beträgt in der Regel sechs Wochen und endet bei einer Bewerbung zum Wintersemester derzeit am 15.07., für die Bewerbung zum Sommersemester am 15.01. Eine Bewerbung außerhalb dieses Zeitraums (sowohl vorher als auch nachher) kann nicht berücksichtigt werden.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland sollten grundsätzlich längere Laufzeiten für den Postverkehr mit einberechnen. Sind Unterlagen für die Bewerbung zu beglaubigen, so sollten auch entsprechende Vorlaufzeiten für die entsprechenden Amtsgänge eingeplant werden. Bewerberinnen und Bewerber, die für ihren Studienaufenthalt in Deutschland ein Visum benötigen, sollten bei ihrer Studien- und Bewerbungsplanung dringend die Bearbeitungszeiten für einen Visumantrag berücksichtigen.
Der genaue Ablauf ist auf den jeweiligen Webseiten unter „Bewerbung/Zulassung“ und in den „Hinweisen zum Bewerbungs-/Zulassungsverfahren“ beschrieben, die Sie unter „Ordnungen/Dokumente“ des jeweiligen Studiengangs finden.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung sollten alle geforderten Nachweise vorliegen. Ein Nachreichen von Unterlagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist nicht möglich.
Sie können sich für mehrere zulassungsfreie und/oder zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben. Bitte füllen Sie dann das jeweilige Online-Formular mehrfach aus (ggf. falls Sie sich für einen zulassungsfreien und einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben, die beiden jeweiligen Online-Formulare), drucken Sie alle Kontrollblätter aus und unterschreiben sie diese. Bei einer postalische Versendung der Unterlagen für mehrere Studiengänge achten Sie bitte auf die Trennung in zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Studiengänge. Bei mehreren zulassungsfreien und/oder zulassungsbeschränkten Studiengängen muss nur ein Satz der Kopien beglaubigt sein, wenn diese Unterlagen und die Kontrollblätter jeweils in einem Briefumschlag für zulassungsfreie und einem Briefumschlag für zulassungsbeschränkte Studiengänge versandt werden.
Fragen zur Einschreibung
Zulassungsfreier Studiengang
Durch Zahlung des Semesterbeitrags melden Sie sich für das neue Semester zurück und lassen sich mit Ihrem Bachelorzeugnis bis zum Ende der Vorlesungszeit beim Studierendensekretariat in den Masterstudiengang umschreiben.
Außerhalb der Einschreibfrist erfolgt die Rückmeldung nur mit zusätzlicher Zahlung einer Verwaltungsgebühr.
Zulassungsbeschränkter Studiengang
Im Fall einer Zulassung erhalten Sie vom Studierendensekretariat einen Zulassungsbescheid mit einem Einschreibtermin schriftlich mitgeteilt. Sie sollten sich möglichst spätestens 1 Woche vor diesem Termin durch Überweisung des Semesterbeitrags rückmelden und mit Ihrem Bachelorzeugnis und dem Zulassungsbescheid den Termin zur Umschreibung wahrnehmen.
Der Bescheid ist nur für das Semester gültig, für das Sie sich bewerben. Eine spätere Einschreibung ist NICHT möglich.