Auslandsaufenthalte

Sie planen einen Auslandsaufenthalt im Rahmen Ihres Studiums? – Auf der folgenden Seite erhalten Sie hilfreiche Informationen für Ihre Planung!

Damit Ihre im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen anerkannt werden können, sind einige Schritte zu beachten. Nachfolgend finden Sie zunächst eine Übersicht über die wichtigsten Schritte und die richtige Reihenfolge:

Vor dem Auslandsaufenthalt

*Reichen Sie die Anerkennungsvereinbarung etwa drei Monate vor Ihrem Auslandsaufenthalt ein. Dies ermöglicht eine rechtzeitige Bearbeitung und stellt zudem sicher, dass keine größeren Änderungen notwendig sind.

Während des Auslandsaufenthaltes

  • Bei Kursänderungen:
    • Einreichung einer neuen Anerkennungsvereinbarung
    • Änderungen im OLA (auf Basis der neuen Anerkennungsvereinbarung)
      Hinweis: Änderungen sind bis 30 Tage nach Ankunft an der Partnerhochschule möglich
    • Bei eventueller Verlängerung des Aufenthaltes:

Nach dem Auslandsaufenthalt

  • Anerkennungsantrag einreichen

Die Anerkennung von Leistungen erfolgt durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gemäß Prüfungsordnung (bspw. § 14 Abs. 4 und 6 PO Ba BWL oder VWL). Mit seiner Unterschrift – etwa auf einer Anerkennungsvereinbarung – ist die Anerkennung verbindlich gesichert. Voraussetzung ist jedoch, dass die Leistungen im Ausland auch bestanden werden. 

Bitte beachten Sie, dass die Anzahl anerkennbarer Leistungen im Wahlpflichtbereich Ihres Studiengangs beschränkt sein kann. Insbesondere ist die Anzahl der als „Auslandsmodule“ anerkennbaren Leistungen begrenzt und unterliegt zusätzlichen Einschränkungen hinsichtlich der Zuordnung zu spezifischen Wahlpflichtbereichen. Es sind daher die Regelungen in der Prüfungsordnung zu beachten. Zudem ist es im Bachelorstudium erforderlich, dass zum Start Ihres Auslandsaufenthalts mindestens 60 Credits vorliegen.

Studierende mit ausländischen Wurzeln sollten ihren Auslandsaufenthalt an einer Universität außerhalb ihres Heimatlandes erbringen, um internationale Erfahrungen zu sammeln und eine Chancengleichheit zu anderen Studierenden zu gewährleisten.

Ein Auslandsaufenthalt ist über die Mobilitätsprogramme „Erasmus+“ und „Aurora” oder auch als „Freemover“ möglich. 

Mobilitätsprogramme

Erasmus+/Aurora

Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Erasmus+ bzw. Aurora-Programms planen, sind Sie verpflichtet, neben dem Online Learning Agreements (OLA), zuvor eine Anerkennungsvereinbarung abzuschließen. 

  1. Schritt: Kursauswahl und Anerkennungsvereinbarung
    • Auswahl geeigneter Kurse an der Gasthochschule (ggf. mit Hilfe einer bestehenden Kursliste, die nach Zuweisung des Platzes vom Programmverantwortlichen für Erasmus bereitgestellt wird bzw. auf Anfrage über anerkennungen-wiwi (at) wiwinf.uni-due.de für das Aurora-Programm erhältlich ist.
    • Ausfüllen der Anerkennungsvereinbarung mit Modulbeschreibungen zu Inhalt, Umfang und Niveau der Kurse (bspw. § 14 Abs. 1 PO Ba BWL oder VWL, § 63a HG NW)
    • Einreichung der Anerkennungsvereinbarung
  2. Schritt: Prüfung und Unterzeichnung der Anerkennungsvereinbarung
    • Noch nicht geprüfte Module werden vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses – unter Einbeziehung der Fachvertreter – auf Gleichwertigkeit geprüft (bspw. § 14 Abs. 6 PO BA BWL oder VWL, § 63a HG NW).
    • Die Anerkennungsvereinbarung wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet.
    • Sie gilt als vorläufige Anerkennungszusage und Grundlage für das OLA.
  3. Schritt: Erstellung des Online Learning Agreements (OLA)
    • Das OLA darf erst nach Unterzeichnung der Anerkennungsvereinbarung erstellt werden.
    • Es wird anschließend von Ihnen, der Gasthochschule und dem Prüfungsausschuss unterzeichnet.

Freemover

Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt außerhalb des Erasmus+ bzw. Aurora-Programms beispielsweise als Freemover planen, sind Sie nicht verpflichtet, eine Anerkennungsvereinbarung abzuschließen. Um jedoch sicherzustellen, dass Ihre im Ausland belegten Module und erbrachten Prüfungsleistungen nach Ihrer Rückkehr wie gewünscht anerkannt werden, wird der Abschluss einer Anerkennungsvereinbarung ausdrücklich empfohlen.

  1. Schritt: Kursauswahl und Anerkennungsvereinbarung
    • Auswahl geeigneter Kurse an der Gasthochschule
    • Ausfüllen der Anerkennungsvereinbarung mit Modulbeschreibungen zu Inhalt, Umfang und Niveau der Kurse (bspw. § 14 Abs. 1 PO Ba BWL oder VWL, § 63a HG NW)
    • Einreichung der Anerkennungsvereinbarung beim Prüfungsausschuss (anerkennungen-wiwi (at) wiwinf.uni-due.de)
  2. Schritt: Prüfung und Unterzeichnung der Anerkennungsvereinbarung
    • Noch nicht geprüfte Module werden vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses – unter Einbeziehung der Fachvertreter – auf Gleichwertigkeit geprüft (bspw. § 14 Abs. 7 PO BA BWL oder VWL, § 63a HG NW).
    • Die Anerkennungsvereinbarung wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet.
    • Sie gilt als vorläufige Anerkennungszusage.

Anerkennungsvereinbarung und Online Learning Agreement

Anerkennungsvereinbarung

Die Anerkennungsvereinbarung (umgangssprachlich auch Learning Agreement) ist die verbindliche Zusage*, dass Ihre im Ausland geplanten Module – wie von Ihnen angegeben – an Ihrer Heimathochschule anerkannt werden können. Dabei werden die ausländischen Module inhaltlich geprüft und mit den entsprechenden Modulen Ihrer Heimathochschule abgeglichen. So ist sichergestellt, dass Sie nach Ihrer Rückkehr bestandene Module ohne erneute Prüfung anerkennen lassen und Sie Leistungen Ihres Studienprogramms (Curriculums) ersetzen können.

Zudem ist die Anerkennungsvereinbarung eine verbindliche Voraussetzung für den Abschluss des Online Learning Agreement (OLA).

Für Freemover ist die Anerkennungsvereinbarung eine sinnvolle und empfohlene Maßnahme, um bereits vor dem Auslandsaufenthalt Gewissheit über die spätere Anerkennung der Leistungen zu haben.

*Die Zusage gilt unter der Voraussetzung, dass sich die Inhalte, der Aufbau und die Prüfungsform der Module nicht wesentlich verändern und unter Berücksichtigung der Beschränkungen anerkennbarer Leistungen im Wahlpflichtbereich Ihres Studiengangs.

Online Learning Agreement

Der Abschluss des Online Learning Agreements (OLA) ist im Rahmen des Erasmus+ bzw. Aurora-Programms verpflichtend. Ein OLA bietet jedoch keine inhaltliche Prüfung der Leistungen, daher ist es erforderlich, dass Sie zuvor die Anerkennungsvereinbarung abschließen, ansonsten kann ihr OLA nicht vom Prüfungsauschuss unterzeichnet werden.

Vorgang Anerkennungsvereinbarung

Die Anerkennungsvereinbarung muss sowohl als Excel-Datei sowie gemeinsam mit den übrigen Unterlagen in einem PDF-Dokument (Gesamtakte) per E-Mail beim Programmverantwortlichen (Erasmus+) oder beim Prüfungsausschuss (Aurora, Freemover) eingereicht werden. 

Bitte füllen Sie folgende Formulare elektronisch aus:

Diesen Formularen fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • Transcript of Records mit allen Leistungen (UDE)
  • Inhalte der geplanten Leistungen aus dem Modulhandbuch inkl. Link
    (Wenn möglich, reichen Sie diese mindestens auf Englisch ein, sortiert nach den im Antrag aufgeführten Modulen.
    Bitte senden Sie nicht das gesamte Modulhandbuch, sondern nur die relevanten Modulbeschreibungen.)

Liegen die Modulbeschreibungen weder in deutscher noch in englischer Sprache vor, reichen Sie das Modulhandbuch im Original oder einen Link zur offiziellen Hochschulseite ein, über den wir das Modulhandbuch selbst abrufen können. Wir bemühen uns, das Dokument intern zu übersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, müssen wir Sie bitten, eine beglaubigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch vorzulegen.

Hinweis: Änderungen/Hinzufügungen in der Anerkennungsvereinbarung

Sollten sich Änderungen ergeben, sodass neue Kurse hinzukommen, reichen Sie bitte eine erneute Anerkennungsvereinbarung ein. Nutzen Sie dazu die bereits geprüfte und Ihnen mit dem Bescheid zugesandte Anerkennungsvereinbarung (Excel-Datei) und fügen Sie die neuen Kurse hinzu. Wählen Sie zudem im Überschriftsfeld die Option „Erweiterung“ aus. Das Entfernen von Kursen, die Sie doch nicht belegen, ist nicht erforderlich.

Wichtige Hinweise zur Anerkennungsvereinbarung

  • Bitte speichern Sie das Anschreiben zunächst lokal ab und öffnen Sie es anschließend mit einem PDF-Programm (z. B. Foxit oder Adobe Acrobat Reader). Ein Öffnen direkt im Webbrowser kann zu Problemen bei der Bearbeitung führen.
  • Bearbeiten Sie die Anerkennungsvereinbarung bitte ausschließlich mit Microsoft Excel bzw. LibreOffice Calc, da in dem Dokument Formeln hinterlegt sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Antrag korrekt eingereicht wird.
  • Reichen Sie die Anerkennungsvereinbarung sowohl als Excel-Datei sowie als Gesamtakte (PDF-Datei) per Mail beim Programmverantwortlichen (Erasmus+/Aurora) oder beim Prüfungsausschuss (Freemover) ein. Die Excel-Datei wird intern weiterverarbeitet und ist daher separat erforderlich.

Wichtige Hinweise zur digitalen Gesamtakte

  • Fügen Sie alle Dokumente zu einer Gesamtakte zusammen.
  • Alle Seiten der PDF-Datei müssen in Leserichtung ausgerichtet sein (dies betrifft vor allem den Antrag).
  • Es müssen Lesezeichen für die einzelnen Dokumente gesetzt werden, dabei muss u.a. für jede Modulbeschreibung ein separates Lesezeichen, bestehend aus Antragsnummer (1. Spalte im Antrag) und Modulnamen, verwendet werden.

Unter dem folgendem Link finden Sie weitere Hinweise zur Erstellung einer digitalen Gesamtakte (am Beispiel der Anerkennungen, “Schritt 2: Transcript of Records” ist für die Anerkennungsvereinbarung nicht relevant).

Hinweise/Anleitung zur digitalen Gesamtakte

Vorgang Online Learning Agreement (OLA)

Eine Anleitung vom International Office zum Online Learning Agreement finden Sie hier.

Wichtige Hinweis zum Ausfüllen des OLA:

  • Bitte tragen Sie bei „Sending Responsible Person“ Frau Tasche mit der Email anerkennungen-wiwi (at) wiwinf.uni-due.de ein.
  • Bitte tragen Sie in Table B bei „Component Code“ den Code der ausländischen Leistung (wie in Table A) ein.
  • Bitte tragen Sie in Table B bei „Component title at the Receiving Institution“ jeweils das Auslandsmodul bzw. bei einer 1:1 Anerkennung das hiesige Modul ein.

Wichtige Hinweise, sofern nachträglich neue Kurse hinzukommen:

  • Bitte reichen Sie eine erneute Anerkennungsvereinbarung ein, welche nur die ergänzten (neu hinzugekommenen) Kurse enthält!
  • Bitte korrigieren Sie das OLA erst, sobald die Anerkennungsvereinbarung genehmigt wurde!

Anerkennung

Hinweise zu Anerkennungsmöglichkeiten

  • Die Anerkennung erfolgt bei inhaltlicher Gleichwertigkeit, d. h. es dürfen keine wesentlichen Unterschiede zur hiesigen Prüfungsleistung bestehen (Lissabon-Konvention)
  • Eine pauschale Anerkennung im Wahlpflichtbereich ist ebenfalls möglich (z. B. im Mobilitätsmodul „Ausland“) 

Bitte beachten Sie, dass die Anzahl anerkennbarer Leistungen im Wahlpflichtbereich Ihres Studiengangs beschränkt sein kann. Insbesondere ist die Anzahl der als „Auslandsmodule“ anerkennbaren Leistungen begrenzt und unterliegt zusätzlichen Einschränkungen hinsichtlich der Zuordnung zu spezifischen Wahlpflichtbereichen. Es sind daher die Regelungen in der Prüfungsordnung zu beachten.

Übersicht/Hinweise zu den Anerkennungsmöglichkeiten

Hinweise zur Notenumrechnung

  • Die Noten werden – so weit möglich – in das deutsche Notensystem nach der modifizierten „Bayrischen Formel“ übertragen. Ein Anspruch auf Übertragung der Note besteht allerdings nicht. Leistungen, welche im Ausland nur mit „bestanden“ bewertet werden, werden ohne Note anerkannt.
  • Alternativ besteht aber auch die Möglichkeit, die Noten mit dem Vermerk „bestanden“ aufzunehmen. In diesem Fall geben Sie bitte diejenigen Veranstaltungen an, die nicht benotet werden sollen.

Anerkennung nach Rückkehr

Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung beim Prüfungssausschuss stellen. Die Unterlagen sind per E-Mail über Ihre zuständige Sachbearbeiterin im Bereich Prüfungswesen einzureichen. Sofern bei den anzuerkennenden Leistungen keine Änderungen zu Ihrer Anerkennungsvereinbarung vorliegen, genügt es, wenn sie 

  • das Anschreiben,
  • den Anerkennungsantrag,
  • die Anerkennungsvereinbarung sowie
  • Ihr Transcript of Records

in der vorgegebenen Form einreichen.

Alle wichtigen Informationen zu Ihrer Anerkennung sowie die entsprechenden Formulare finden Sie hier. Beachten Sie dabei den Punkt „Anerkennung von Auslandsleistungen”.

Hinweise/Anleitung Antrag auf Anerkennung