FAQ
Allgemeine Fragen zum Studium im Bereich Wirtschaftswissenschaften
Im Rahmen einer Modulprüfung werden sämtliche Qualifikationsziele geprüft. Diese umfassen sowohl die Qualifikationsziele des Moduls, als auch die der Lehrveranstaltungen (siehe Modulhandbuch). Bitte berücksichtigen Sie dies insbesondere bei der Anfertigung schriftlicher Hausarbeiten.
Die Prüfungsmodalitäten (Prüfungsform, -dauer und -zeitpunkt) sind ebenfalls im Modulhandbuch festgelegt und werden zusätzlich in der jeweiligen Lehrveranstaltung kommuniziert.
Eine Prüfungsvorleistung ist eine obligatorische und unbenotete Leistung. Sie ist obligatorisch, da die erfolgreiche Erbringung dieser Leistung Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung ist. Die Prüfungsvorleistung ist unbenotet, allerdings kann eine solche Prüfungsvorleistung als nicht bestanden gewertet werden, wenn die Mindestanforderungen an diese nicht erbracht werden. Die Prüfungsvorleistung ist nur für die Modulabschlussprüfung des zugehörigen Semesters zu leisten. Das bedeutet, dass im Falle der Wiederholung des Moduls die Prüfungsvorleistung nochmals abgelegt werden muss.
Ja, im Master Lehramt ist die Bewerbung zum Winter- und Sommersemester möglich.
Es gibt keine Bewerbungsfristen (siehe auch Bewerbungsablauf).
Sofern die Zugangsvoraussetzungen (siehe Bewerbungsablauf) vorliegen, können Sie sich bis zum Ende der Vorlesungszeit einschreiben.
Nein. Eine Bewerbung wird erst geprüft, wenn ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium vorliegt.
Das hängt davon ab, ob Ihre in den einzelnen Fächern bzw. Bildungswissenschaften erworbenen Leistungspunkte dem Modell des Bachelorstudiums für das Lehramt an Berufskollegs an der UDE gleichwertig sind. Sie müssen mit Bachelor und Master in der Summe auf 300 Leistungspunkte kommen und die Mindestanforderungen der Teilstudiengänge und Studienbereiche nach § 5 LZV 2016 erreichen (siehe oben: Gliederungspunkt Zugangsvoraussetzungen).
Nein. Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie ggf. unter Anrechnung der bereits erbrachten Leistungen den „passenden“ Lehramtsbachelorabschluss nachholen und sich anschließend für ein Masterstudium bewerben.
Nein. Sie können nur dann zum Masterstudium zugelassen werden, wenn Sie in sämtlichen benötigten Fächern einen Studienplatz erhalten haben.
„Passend“ bedeutet, dass die Leistungspunkte äquivalent sind mit denen des Bachelorstudiums mit Lehramtsoption der Fakultät Wirtschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen.
Ein Beispiel: Sie haben einen Bachelor of Science in Business Administration mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten erfolgreich abgeschlossen und fragen sich, ob Sie in einen Master of Education in der großen und kleinen beruflichen Fachrichtung (Wirtschaftspädagogik) und Bildungswissenschaften aufgenommen werden könnten.
Laut UDE-Modell umfassen diese Fächer im vorangehenden Bachelorstudium
- 136 Leistungspunkte im Bachelorstudiengang „Große berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft mit Kleiner beruflicher Fachrichtung (Wirtschaftsinformatik oder Sektorales Management oder Produktion, Logistik, Absatz oder Finanz- und Rechnungswesen, Steuern)“ (WiPäd) (davon 8 Fachdidaktik)
- 24 Leistungspunkte (Bildungswissenschaften)
- 6 Leistungspunkte im Modul DaZ
- 6 Leistungspunkte im Modul Berufsfeldpraktikum
- 8 Leistungspunkte in der Bachelorarbeit
Von Ihren 180 Leistungspunkten finden sich also höchstens 128 Leistungspunkte (in der Regel werden Sie keine Fachdidaktikveranstaltungen absolviert haben, die Bachelorarbeit (8–12 Punkte) ist nicht lehramtsspezifisch und kann auch nicht Berücksichtigung finden) der im Bachelorstudium nach UDE-Modell zu erwerbenden 180 Leistungspunkte wieder. Es fehlen Ihnen folglich mindestens 52 Punkte in den verschiedenen Teilbereichen des Bachelorstudiums mit Lehramtsoption.
Sie können sich aber für den entsprechenden Bachelorstudiengang bewerben, sich die in Ihrem Erststudium erbrachten Leistungen anrechnen lassen und die fehlenden Leistungen studieren.
Eine gleichzeitige Einschreibung in Bachelor und Master ist nicht möglich. Jedoch besteht die Möglichkeit, Leistungen aus dem Master vorzuziehen, sofern die Bachelorarbeit bereits angemeldet wurde. Es können insgesamt maximal 30 Credits an Masterleistungen vorgezogen werden. Diese vorzeitig erbrachten Leistungen werden Ihnen dann nach dem regulären Abschluss Ihres Bachelors und der Einschreibung in den Master angerechnet. Eine Aufstellung der vorziehbaren Leistungen finden Sie in der Rubrik Modulhandbuch unter „Ordnungen/Dokumente“ des Bachelorstudiengangs.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass das Anfertigen der Masterarbeit sowie Leistungen des Praxissemesters von dieser Regelung ausgenommen sind. Des Weiteren müssen Sie sich rechtzeitig in den Master einschreiben, um die vorgelagerte Anmeldefrist für das Praxissemester des zweiten Fachsemesters wahrnehmen zu können!
Dieser Zeitpunkt ist an die Anmeldephasen für das Praxissemester gekoppelt und kann jedes Semester anders gelegt sein. Informieren Sie sich also frühzeitig (mindestens ein Semester im Voraus).
Verbindlich kann Sie zu den Fristen und allen übrigen Fragen zum Praxissemester das Ressort Schulpraxis Praktikumsbüro des ZLB beraten, dort finden Sie auch einen Leitfaden zum Praxissemester.
Gemäß § 5 Abs. 6 LZV 2016 ist eine „einschlägige fachpraktische Tätigkeit von 12 Monaten Dauer nachzuweisen. Der überwiegende Teil der fachpraktischen Tätigkeit soll vor Abschluss des Studiums geleistet werden. Die fachpraktische Tätigkeit kann auch im Rahmen besonderer Praktika der Hochschulen erbracht werden. Das für Schulen zuständige Ministerium erlässt die näheren Bestimmungen.“
Die überwiegende Absolvierung der fachpraktischen Tätigkeit – mindestens 27 Wochen – ist eine Zulassungsvoraussetzung für den Master of Education, allerdings spätestens bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachzuweisen (siehe § 1 Abs. 4 der beiden WiWi-M.Ed. Master-Prüfungsordnungen). Die fachpraktische Tätigkeit muss vollständig spätestens zum Antritt des Vorbereitungsdienstes nachgewiesen werden.
Weitere Beratung in Sachen fachpraktischer Tätigkeit erfolgt durch das Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA). Die Kontaktdaten sowie weitere Informationen und Hinweise entnehmen Sie bitte den Seiten des LAQUILA.
Beratung und Anrechnung in Sachen fachpraktischer Tätigkeit erfolgen durch das Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA). Die Kontaktdaten sowie weitere Informationen und Hinweise entnehmen Sie bitte den Seiten des LAQUILA.
Wenn Sie an anderen Hochschulen oder an der Universität Duisburg-Essen andere Studiengänge belegt und hier Scheine erworben haben, besteht bei ausreichender Übereinstimmung die Möglichkeit einer Anerkennung für Ihr Lehramtsstudium. Hierzu müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen finden Sie beim Bereich Prüfungswesen
Dieses Formular füllen Sie bitte aus und geben es zusammen mit den angeforderten Unterlagen im Bereich Prüfungswesen (Ihre Ansprechpartnerin: Frau David) ab. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet. Sie werden schriftlich vom Bereich Prüfungswesen über den Abschluss des Anerkennungsverfahrens informiert.
Weitere Hinweise finden Sie unter folgendem Link.
Nein, zur beabsichtigten Einschreibung in ein höheres Fachsemester muss Ihr vollständiger Anerkennungsantrag spätestens bis zum 15.01. (für ein Sommersemester) bzw. zum 15.07. (für ein Wintersemester) beim Bereich Prüfungswesen eingegangen sein.
Sind Sie bereits in einen Lehramtsstudiengang eingeschrieben, können Sie jederzeit weitere Anerkennungsanträge stellen, jedoch ausschließlich für anzurechnende Leistungen des betreffenden Fachsemesters.
Allgemein können Sie sich auf den Webseiten der Universität zum Lehramtsstudium informieren.
Hinweise zu möglichen Fächerkombinationen finden Sie auf den Webseiten des Bereichs Einschreibungswesen.
Ja, diese sind im Aushang des Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse zusammengefasst. Hier finden Sie Angaben zur Form der Abgabeerklärung (Eidesstattliche Versicherung), der äußeren Form der Arbeit (Zeilenabstand, Korrekturrand etc.) sowie ein Musterdeckblatt. Darüber hinaus kann jeder Lehrstuhl ergänzende formale Vorgaben machen.
Dies ist zunächst davon abhängig, welchen Masterstudiengang Sie studieren.
(A) Sie studieren den Master „Berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft für das Lehramt an Berufskollegs“. Dann müssen Sie das wirtschaftsdidaktische Seminar „Allgemeine Wirtschaftsdidaktik III: Methoden und Befunde fachdidaktischer Forschung“ (3 Credits) belegen – unabhängig davon, an welcher Fakultät und an welchem Lehrstuhl Sie Ihre Masterarbeit schreiben. Bitte melden Sie sich in der 5./6. Vorlesungswoche zu der Prüfung (Studienleistung) im HISinOne an. Der Dozent des wirtschaftsdidaktischen Kolloquiums meldet dem Prüfungsamt Ihre Teilnahme nach (!) Abschluss der Lehrveranstaltung und bei ordnungsgemäß erbrachter (!) Studienleistung. Am Lehrstuhl, an dem Sie Ihre Masterarbeit schreiben, kann eine darüber hinausgehende Betreuung empfohlen werden.
(B) Sie studieren den Master „Große berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft mit kleiner beruflichen Fachrichtung für das Lehramt an Berufskollegs“. Dann hängt die Auswahlmöglichkeit der wirtschaftswissenschaftlichen Begleitveranstaltungen davon ab, an welcher Fakultät Sie Ihre Masterarbeit schreiben.
Fall 1) Sie schreiben Ihre Masterarbeit an einem Lehrstuhl der Fakultät für Bildungswissenschaften: Dann belegen Sie eine Vorlesung (3 Credits) und die zugehörige Übung (3 Credits) aus der folgenden Auswahl von Statistik-Modulen: „Induktive Statistik“, „Einführung in die Ökonometrie“, „Wirtschaftsstatistik“, „Computergestützte Methoden“. Bitte füllen Sie in diesem Fall das verlinkte Formular aus und reichen es im Bereich Prüfungswesen ein.
Fall 2) Sie schreiben Ihre Masterarbeit an einem Lehrstuhl der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften: Dann belegen Sie in der großen und in der kleinen beruflichen Fachrichtung das wirtschaftsdidaktische Seminar „Allgemeine Wirtschaftsdidaktik III: Methoden und Befunde fachdidaktischer Forschung“ (3 Credits große berufliche Fachrichtung und 3 Credits kleine berufliche Fachrichtung) unabhängig davon, an welchem Lehrstuhl der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Sie Ihre Masterarbeit schreiben. Bitte melden Sie sich in der 5./6. Vorlesungswoche zu der Prüfung (Studienleistung) im HISinOne an. Der Dozent des wirtschaftsdidaktischen Kolloquiums meldet dem Prüfungsamt Ihre Teilnahme nach (!) Abschluss der Lehrveranstaltung und bei ordnungsgemäß erbrachter (!) Studienleistung. Am Lehrstuhl, an dem Sie Ihre Masterarbeit schreiben, kann eine darüber hinausgehende Betreuung empfohlen werden.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Er wird Ihnen einen Betreuer / eine Betreuerin verbindlich zuweisen.
Für Studierende der kleinen beruflichen Fachrichtung Wirtschaftsinformatik gilt der folgende Hinweis:
Lehramtstudierende der Kleinen beruflichen Fachrichtung Wirtschaftsinformatik, die ihre Abschlussarbeit in der Wirtschaftsinformatik schreiben möchten, wenden sich an einen Professor ihrer Wahl. Dazu sollten sie sich zunächst mit den jeweils in Lehre und Forschung vertretenen Themen auseinandersetzen. Entsprechende Informationen finden sich auf den Webseiten der entsprechenden Lehrstühle der Wirtschaftsinformatik. Zudem bieten einige Professoren Themenvorschläge direkt an, die häufig auch auf den Webseiten des jeweiligen Lehrstuhls zu finden sind. Gemeinsam mit dem Professor oder einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder einem wissenschaftlichen Mitarbeiter wird dann ein konkretes Thema entwickelt. Sollte sich allerdings herausstellen, dass das angedachte Thema überhaupt nicht zum Forschungsgebiet des Lehrstuhls passt, wird die Studentin/der Student beraten, an welchen anderen Professor der Wirtschaftsinformatik sie/er sich wenden könnte. Sollte es zu dem unwahrscheinlichen - bisher noch nie eingetretenen Fall - kommen, dass sich auf diesem Wege kein Betreuer findet, wendet sich die Studentin/der Student an den Studiengangskoordinator der Wirtschaftsinformatik, der im Austausch mit seinen Kollegen dafür Sorge trägt, dass eine Betreuung zu einem Thema zustande kommt.