Einzelansicht
Mi., 29. Juli 2009 Müller, Jörn
automatische Prüfungsanmeldung zum Nachtermin
Bei Geltendmachung eines Freiversuchs bzw. Nichtbestehen einer Prüfung ist eine erneute Anmeldung zum Nachtermin nicht erforderlich. Eine Anmeldung erfolgt bei diesen Voraussetzungen automatisch durch das Prüfungsamt. Wer am Nachtermin nicht teilnehmen möchte, ist verpflichtet, sich bis eine Woche vor der Prüfung von dieser abzumelden. Wer am Haupttermin nicht teilgenommen hat, muss sich gesondert zum Nachtermin anmelden. Ebenfalls bitten wir zu beachten, dass die im Anmeldebogen angegebenen Prüfungstermine verbindlich sind und nicht mehr verschoben werden.Wird ein Attest für eine Prüfung eingereicht, so gilt dies zunächst als Abmeldung - d.h. es erfolgt keine automatische Anmeldung für diese Prüfung zum Nachtermin. Beachten Sie bitte regelmäßig die Ankündigungen und Hinweise auf den Webseiten des Prüfungsamtes.
Aktuelles:
EZB‑Forum in Sintra: Mehr als ein Klassentreffen?23.07.25
5-jähriges Gedenken an Ansgar Belke21.07.25
EU fördert internationales Promovierenden-Netzwerk zur gerechten Gesundheit17.07.25
BRYCK Startup Alliance als „Startup Factory“ ausgezeichnet – Einladung zum Online-Austausch am 18. Juli 202514.07.25
KWI-Schreibwochenende für Promovierende – Jetzt bewerben!14.07.25
Wiwi Forum mit Prof. Dr. Apostolos Davillas 09.07.25
Einladung zum WiWi-Tag: Infoveranstaltung für neue Studierende am Campus Essen07.07.25
Dank und Abschied - Prof. Dr. Hamann tritt in den Ruhestand23.06.25
Vortrag beim Essener Wissenschaftssommer 2025 – Daniel Kühnle18.06.25
Leverhulme Visiting Professorship für Prof. Dr. Martin Karlsson16.06.25