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 Wed, 20. Feb 2008

09.03.2008 - Wahlvorschlag für die Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereiches

Wir bitten Sie, geeignete Kandidatinnen bis zum 9. März mittels des  Webformulars vorzuschlagen. Es wäre hilfreich, wenn Sie bereits mit der gewünschten Kandidatin gesprochen hätten und diese bereit ist das Amt der Gleichstellungsbeauftragten des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften zu übernehmen. Liebe Mitglieder des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften, laut Grundordnung unserer Hochschule und dem Hochschulgesetz NRW müssen an den Fachbereichen Gleichstellungsbeauftragte gewählt werden: GO § 7 (3): In den Fachbereichen werden Gleichstellungsbeauftragte auf Vorschlag der Frauen, die Mitglieder des Fachbereichs sind, vom jeweiligen Fachbereichsrat gewählt. HG §24 (1):  … Die Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs ist in den Berufungskommissionen Mitglied mit beratender Stimme … Diese Wahl soll nun auf der Fachbereichsratssitzung am 11. März 2008 erfolgen. Wählbar als Gleichstellungsbeauftragte sind Hochschullehrerinnen und weibliche Mitglieder der Gruppen nach HG § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 (wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen  sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben) sowie Nr. 3 (u. a. weitere Mitarbeiterinnen), wenn sie ein Hochschulstudium abgeschlossen haben (siehe HG § 24 Abs. 1 Satz 6). Nach Auskunft der Gleichstellungsbeauftragten unserer Universität, Frau Fitzek, umfasst der Tätigkeitsbereich einer Gleichstellungsbeauftragten in einem Fachbereich die Punkte - Unterstützung und Begleitung bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Frauenförderplans des Fachbereichs - Unterstützung und Begleitung bei der Umsetzung der sich auf Gleichstellung/Frauenförderung beziehenden Passagen der Ziel- und Leistungsvereinbarungen - Zusammenspiel mit der Gleichstellungsbeauftragen der Universität gemäß Grundordnung § 7 (3)
(… Die Gleichstellungsbeauftragte der Universität kann sich bei Aufgaben ihres Zuständigkeitsbereichs, die einen Fachbereich betreffen, von der jeweiligen Fachbereichsgleichstellungsbeauftragten vertreten lassen. Sind abschließende Stellungnahmen zu gleichstellungsrelevanten Vorgängen abzugeben, so erfolgt dies durch die Gleichstellungsbeauftragte der Universität.)