Informationen zu den Modulen
Modul (6 Credits)
Auslandsmodul VWL, Recht, Wirtschaftsinformatik, Informatik (Bachelor BWL)
- Name im Diploma Supplement
- International Module in Economics, Law, Business Information Systems, Computer Science
- Verantwortlich
- Prof. Dr. Erwin Amann, Prof. Dr. Wolfgang Hamann, Prof. Dr. Reinhard Schütte, Prof. Dr. Volker Gruhn
- Voraussetzungen
- Siehe Prüfungsordnung.
- Workload
- 180 Stunden studentischer Workload gesamt
- Dauer
- Das Modul erstreckt sich über 1 Semester.
- Qualifikationsziele
- Es finden die Qualifikationsziele der ausländischen Module/Veranstaltungen Anwendung. Die Qualifikationsziele stehen in einem sinnvollen Zusammenhang zu den Vertiefungsbereichen Volkswirtschaftslehre, Rechtswissenschaft, Wirtschaftsinformatik und Informatik. Darüber hinaus erwerben die Studierenden im Rahmen ihres Auslandsstudiums die folgenden Qualifikationsziele: - Die Studierenden - vertiefen und erweitern ihre Kenntnisse in ausgewählten Bereichen der Volkswirtschaftslehre, Rechtswissenschaft, Wirtschaftsinformatik und Informatik
- erhalten einen Einblick in die inhaltliche und organisatorische Ausbildung an der ausländischen Universität bzw. Hochschule
- vertiefen und vervollkommnen ihre fremdsprachlichen Kenntnisse
- erwerben vertiefende fachliche und interkulturelle Kompetenzen
 
- Praxisrelevanz
- Ein Auslandsstudium trägt dem Grundgedanken einer international ausgerichteten Hochschule ebenso wie der internationalen Orientierung des Studiengangs Rechnung. 
- Prüfungsmodalitäten
- Die konkreten Prüfungsmodalitäten erfolgen nach Maßgabe der jeweiligen Hochschule. - Gem. § 11 Abs. 4 der Prüfungsordnung können bis zu fünf Module zu je 6 Credits im Wahlpflichtbereich des Vertiefungsstudiums durch fachbezogene Module im Rahmen eines Auslandsstudiums an einer ausländischen Hochschule (sog. Auslandsmodul/e) abgelegt werden, die nicht auf ein konkretes Modul dieses Modulhandbuchs anerkannt werden können. - Es sind die Belegungsregelungen im Wahlpflichtbereich des Vertiefungsstudiums einzuhalten. - Die inhaltliche Prüfung der Berücksichtigung der ausländischen Leistungen für die Auslandsmodule nimmt die oder der Modulverantwortliche vor. Bei den Partneruniversitäten der Fakultät ist das Verfahren mit den Programmverantwortlichen abzustimmen. 
- Verwendung in Studiengängen