FAQ
Allgemeine Fragen zum Studium im Bereich Wirtschaftswissenschaften
- Welche Anforderungen sind beim Ablegen von Modulprüfungen zu beachten?
Im Rahmen einer Modulprüfung werden sämtliche Qualifikationsziele geprüft. Diese umfassen sowohl die Qualifikationsziele des Moduls, als auch die der Lehrveranstaltungen (siehe Modulhandbuch). Bitte berücksichtigen Sie dies insbesondere bei der Anfertigung schriftlicher Hausarbeiten.
Die Prüfungsmodalitäten (Prüfungsform, -dauer und -zeitpunkt) sind ebenfalls im Modulhandbuch festgelegt und werden zusätzlich in der jeweiligen Lehrveranstaltung kommuniziert.
- Was ist eine Prüfungsvorleistung?
Eine Prüfungsvorleistung ist eine obligatorische und unbenotete Leistung. Sie ist obligatorisch, da die erfolgreiche Erbringung dieser Leistung Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung ist. Die Prüfungsvorleistung ist unbenotet, allerdings kann eine solche Prüfungsvorleistung als nicht bestanden gewertet werden, wenn die Mindestanforderungen an diese nicht erbracht werden. Die Prüfungsvorleistung ist nur für die Modulabschlussprüfung des zugehörigen Semesters zu leisten. Das bedeutet, dass im Falle der Wiederholung des Moduls die Prüfungsvorleistung nochmals abgelegt werden muss.
- Was ist bei der Absolvierung der fachpraktischen Tätigkeit zu beachten?
Gemäß § 5 Abs. 6 LZV 2009 ist eine „einschlägige fachpraktische Tätigkeit von zwölf Monaten Dauer nachzuweisen. Der überwiegende Teil der fachpraktischen Tätigkeit soll vor Abschluss des Studiums geleistet werden. Die fachpraktische Tätigkeit kann auch im Rahmen besonderer Praktika der Hochschulen erbracht werden. Das für Schulen zuständige Ministerium erlässt die näheren Bestimmungen.“
Die überwiegende Absolvierung der fachpraktische Tätigkeit – mindestens 27 Wochen – ist eine Zulassungsvoraussetzung für den Master of Education, allerdings spätestens bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachzuweisen (siehe § 1 Abs. 4 der beiden WiWi-M.Ed. Master-Prüfungsordnungen). Die fachpraktische Tätigkeit muss vollständig spätestens zum Antritt des Vorbereitungsdienstes nachgewiesen werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Seiten des LPA.
- Wer ist zuständig für die Beratung sowie Anrechnung bzw. Anerkennung von Berufserfahrung für die fachpraktische Tätigkeit?
Beratung und Anrechnung in Sachen fachpraktischer Tätigkeit erfolgen durch das Landesprüfungsamt. Ansprechpartner und Sprechzeiten entnehmen Sie bitte den Seiten des LPA.
- Wo werden meine Leistungen aus alten Studiengängen für mein jetziges Lehramtsstudium anerkannt?
Wenn Sie an anderen Hochschulen oder an der Universität Duisburg-Essen andere Studiengänge belegt und hier Scheine erworben haben, besteht bei ausreichender Übereinstimmung die Möglichkeit einer Anerkennung für Ihr Lehramtsstudium. Hierzu müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen finden Sie beim Bereich Prüfungswesen
Dieses Formular füllen Sie bitte aus und geben es zusammen mit den angeforderten Unterlagen im Bereich Prüfungswesen (Ihre Ansprechpartnerin: Frau David) ab. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet. Sie werden schriftlich vom Bereich Prüfungswesen über den Abschluss des Anerkennungsverfahrens informiert.
Weitere Hinweise finden Sie unter folgendem Link.
- Kann ich jederzeit die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus einem vorherigen Studium und die Einstufung in ein höheres Fachsemester beantragen?
Nein, zur beabsichtigten Einschreibung in ein höheres Fachsemester muss Ihr vollständiger Anerkennungsantrag spätestens bis zum 15.01. (für ein Sommersemester) bzw. zum 15.07. (für ein Wintersemester) beim Bereich Prüfungswesen eingegangen sein.
Sind Sie bereits in einen Lehramtsstudiengang eingeschrieben, können Sie jederzeit weitere Anerkennungsanträge stellen, jedoch ausschließlich für anzurechnende Leistungen des betreffenden Fachsemesters.
- Ist das „Wissenschaftliches Arbeiten in den Wirtschaftswissenschaften und der Wirtschaftsdidaktik“ für alle verpflichtend?
Ja, die Veranstaltung „Wissenschaftliches Arbeiten in den Wirtschaftswissenschaften und der Wirtschaftsdidaktik“ ist für alle Studierenden der Studiengänge WiWi BK Ba und GbF/KbF BK Ba verpflichtend – unabhängig davon in welchem Fach (Wirtschaftswissenschaft, ggf. anderes Unterrichtsfach, Bildungswissenschaft) Sie Ihre Bachelorarbeit anfertigen.
- Gibt es Vorlesungen bzw. Seminare speziell für Lehramtsstudierende?
Die Veranstaltungen zur Wirtschaftsdidaktik sind speziell für Lehramtsstudierende konzipiert. Diese umfassen die Module „Berufsfeldpraktikum“ und „Allgemeine Wirtschaftsdidaktik I“. Dagegen besuchen Sie die Veranstaltungen der Fachwissenschaften gemeinsam mit den Studierenden, die Wirtschaftswissenschaften auf Bachelor oder Master studieren.
- Wie ist das Vorgehen zur Anmeldung der Bachelorarbeit?
Unabhängig davon, in welchem Fach (Wirtschaftswissenschaft, ggf. anderes Unterrichtsfach, Bildungswissenschaft) Sie Ihre Bachelorarbeit erstellen möchten, ist das Vorgehen das gleiche. Sie müssen im Bereich Prüfungswesen zu den gängigen Sprechstundenzeiten das Antragsformular zur Zuteilung einer Bachelorarbeit ausfüllen und dort genehmigen lassen. Nach erfolgter Zulassung durch das Prüfungswesen können Sie mit einem betreuenden Lehrstuhl Thema etc. festlegen. Der Lehrstuhl meldet daraufhin das Thema dem Prüfungswesen und schlägt einen Zweitprüfer vor.
- Wo erhalte ich allgemeine Informationen zum BA-/MA-Lehramtsstudium?
Allgemein können Sie sich auf den Webseiten der Universität zum Lehramtsstudium informieren.
Hinweise zu möglichen Fächerkombinationen finden Sie auf den Webseiten des Bereichs Einschreibungswesen.
- Ist eine Einschreibung in ein höheres Fachsemester jedes Semester möglich?
Ja, eine Einschreibung in ein höheres Fachsemester ist jedes Semester möglich, jedoch nicht in jedes höhere Fachsemester: Da Sie sich in das erste Fachsemester des Bachelors nur jeweils zum Wintersemester einschreiben können, ist die Einschreibung in ein höheres Fachsemester zum Wintersemester auch nur für ungerade Fachsemester (3. oder 5.) möglich. Entsprechend können Sie sich zum Sommersemester nur in ein gerades Fachsemester (2., 4. oder 6.) einschreiben.
Wenn Sie sich unsicher über den Umfang Ihrer anrechenbaren Leistungen aus einem vorherigen Studium sind, ist es empfehlenswert sich im Wintersemester parallel auch für das erste Fachsemester zu bewerben. Über die Bewerbungen für das erste Fachsemester wird stets vor den Bewerbungen für höhere Fachsemester entschieden. Wenn Sie bereits für das erste Fachsemester angenommen wurden, können Sie sich Ihre im Erststudium erbrachten Leistungen auch im Nachhinein noch problemlos anrechnen lassen.
- Wie kann ich mich für ein höheres Fachsemester einschreiben?
Um sich für ein höheres Fachsemester einzuschreiben, müssen Sie rechtzeitig eine Vorabprüfung durchlaufen, um den anrechenbaren Umfang der bisher in einem anderen Studium erbrachten Leistungen feststellen zu lassen. Das erforderliche Formular finden Sie beim Bereich Prüfungswesen.
Bitte fügen Sie diesem Formular alle nötigen Zeugnisse, Transcripts of Records etc. bei, aus denen die anzurechnenden Leistungen hervorgehen. Beachten Sie dabei ggf. den unterschiedlichen Creditumfang von Modulen anderer Studiengänge. Die Module des Bachelorstudiums für das Lehramt an Berufskollegs am Campus Essen der Universität Duisburg-Essen umfassen in der Regel 6 Credits gemäß ECTS. Gerne können Sie die Arbeit der prüfenden Stellen erleichtern, indem Sie die entsprechenden Leistungen Ihres alten und neuen Studiums übersichtlich in Tabellenform o. ä. gegenüberstellen. Konsultieren Sie hierzu ggf. alle relevanten Prüfungsordnungen, Modulhandbücher, Veranstaltungsbeschreibungen und Vorlesungsverzeichnisse beider Studiengänge.
Bitte sehen ausreichend Zeit für die Vorabprüfung vor. Einreichfrist ist der 15.01. (für ein Sommersemester) bzw. der 15.07. (für ein Wintersemester). Mit dem Bescheid über die Anzahl an Credits, die Ihnen für das Bachelorstudium anerkannt werden, können Sie sich dann fristgemäß beim Bereich Einschreibewesen für das entsprechende höhere Fachsemester bewerben. Die Bewerbungsfristen finden Sie auf den Seiten des Bereichs Einschreibungswesen.
Wenn Sie sich unsicher über den Umfang Ihrer anrechenbaren Leistungen aus einem vorherigen Studium sind, ist es empfehlenswert sich im Wintersemester parallel auch für das erste Fachsemester zu bewerben. Über die Bewerbungen für das erste Fachsemester wird stets vor den Bewerbungen für höhere Fachsemester entschieden. Wenn Sie bereits für das erste Fachsemester angenommen wurden, können Sie sich Ihre im Erststudium erbrachten Leistungen auch im Nachhinein noch problemlos anrechnen lassen.
Weitere Hinweise finden Sie unter folgendem Link.
- Gibt es formale Anforderungen an die Bachelorarbeit?
Ja, diese sind im Aushang des Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse zusammengefasst. Hier finden Sie Angaben zur Form der Abgabeerklärung (Eidesstattliche Versicherung), der äußeren Form der Arbeit (Zeilenabstand, Korrekturrand etc.) sowie ein Musterdeckblatt. Darüber hinaus kann jeder Lehrstuhl ergänzende formale Vorgaben machen.
Fragen zu den fachdidaktischen Veranstaltungen im Bereich Wirtschaftswissenschaften
- Wo finde ich Informationen zum Modul „Berufsfeldpraktikum“?
Sie können sich auf den Seiten des Moduls Berufsfeldpraktikum unter ausführlich über die Planung, Organisation und Anforderungen der Praxisphase sowie des Begleitseminars informieren.
- Ist es möglich, das Modul Berufsfeldpraktikum anerkennen zu lassen?
Prinzipiell gilt beim Modul Berufsfeldpraktikum für eine mögliche Anerkennung das gleiche Prozedere, wie bei allen anderen Modulen. Bedenken Sie bei der Formulierung Ihres Antrages, dass nicht nur der Praxisanteil des Berufsfeldpraktikums, sondern auch die theoriegeleitete Gruppenreflexion Teil der Lernziele im Modulhandbuch ist.
- Ist es möglich in der Wirtschaftsdidaktik die Bachelorarbeit anzufertigen?
Ja, Sie können sehr gerne auch Ihre Bachelorarbeit am Lehrstuhl für Wirtschaftsdidaktik betreuen lassen. Eine Übersicht über mögliche Themen ist auf Anfrage erhältlich.
- Wie ist das Modul „Allgemeine Wirtschaftsdidaktik I“ strukturiert?
Das Modul Allgemeine Wirtschaftsdidaktik I besteht aus der Vorlesung und Übung zur „Einführung in die Wirtschaftsdidaktik“, sowie (nur für Studierende der großen beruflichen Fachrichtung!) dem Seminar „Medieneinsatz und -gestaltung in der ökonomischen Bildung“. Bitte melden Sie sich zu allen zwei bzw. drei Veranstaltungen spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit im LSF an.
Als Prüfungsform ist eine mündliche Prüfung über die Inhalte aller zwei bzw. drei Veranstaltungen des Moduls vorgesehen. Nähere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Vorlesung zur „Einführung in die Wirtschaftsdidaktik“.
Fragen zum Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP)
- Was ist das EOP?
Aufgrund der Änderungen des Lehrerausbildungsgesetzes 2016 entfällt das Eignungspraktikum als eigenständiges Praxiselement. Es wird mit dem Orientierungspraktikum zum Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP) als universitäres Praxiselement zusammengelegt und umfasst mindestens 25 Praktikumstage an einer Ausbildungsschule, die innerhalb von fünf Wochen geleistet werden sollen. Das EOP wird als Blockpraktikum von fünf Wochen Dauer in den Semesterferien und außerhalb der Schulferien abgeleistet. Das EOP wird von der Fakultät für Bildungswissenschaften angeboten. Bei allen inhaltlichen und organisatorischen Fragen zum EOP wenden Sie sich bitte an die Modulverantwortlichen in der Fakultät für Bildungswissenschaften oder an das Praktikumsbüro des Zentrums für Lehrkräftebildung.
- Wer muss das EOP absolvieren?
Alle Studierenden der Bachelorstudiengänge des Lehramts, d. h. sowohl alle Studierenden, die ihr Studium zum WiSe 2016/17 aufnehmen als auch Studierende, die ihr Studium vor dem WiSe 2016/17 aufgenommen haben und das Orientierungspraktikum noch nicht abgeleistet haben.
- Wann sollte das EOP geleistet werden?
Aufgrund der Ableistung des EOP in den Semesterferien ist eine Überschneidung mit den Prüfungsterminen nicht auszuschließen. Wir empfehlen daher in dem Semester in denen Sie das EOP ableisten, in jedem Fall die Prüfungen an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften zum ersten Prüfungstermin wahrzunehmen und das EOP frühestens im Anschluss an den ersten Prüfungstermin zu beginnen. Somit ist sichergestellt, dass Sie einen Prüfungstermin überschneidungsfrei wahrnehmen können.
- Was muss ich beachten, wenn ich während des EOPs eine Prüfung an der Universität ablegen möchte?
Wenn Sie eine Prüfung während des EOPs ablegen möchten (wenn Sie beispielsweise trotz der Ablegung der Prüfungen während des ersten Prüfungstermins, Prüfungen zum zweiten Prüfungstermin wiederholen müssen), so ist ein Antrag auf Befreiung von der Anwesenheitspflicht während des Praktikums erforderlich. Informationen, wann und wo Sie den Antrag auf Befreiung von der Anwesenheitspflicht erhalten, wird das Praktikumsbüro des Zentrums für Lehrkräftebildung bereitstellen.