Coronavirus
Sonderregelungen zur Aufrechterhaltung des Prüfungsbetriebs
Coronavirus (SARS-CoV-2-Pandemie)
Stand: 10.12.2020
Prüfungen
Prüfungen des Wintersemesters 2020/21
Die Anmeldungsphase für den 1. Prüfungstermin im Wintersemester 2020/21 findet vom 30. November bis zum 11. Dezember 2020 statt. Die voraussichtlichen Prüfungszeiträume können Sie dem aktualisierten Rahmenterminplan entnehmen.
Die Termine der Prüfungen finden Sie wie gewohnt in HISinOne.
Bitte beachten Sie die Verfahrensregeln der Fakultät: Modifikation der bisherigen Verfahrensregeln für Studierende zum Ablauf bei schriftlichen Prüfungen (aktualisiert: 11.09.2020). Wichtig: Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 5 CoronaSchVO sowie Nr. 2.2 Allgemeinverfügung MAGS ist derzeit auch während der Prüfungen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung erforderlich (Stand: 30.11.2020).
Hinweis:
Eine Abmeldung ist wie bisher nur bis zu einer Woche vor der Prüfung folgenlos möglich. § 13 Abs. 1 und 4 CEHVO bestimmt, dass die nicht bestandenen Prüfungsversuche als nicht unternommen gelten. Unter diese Regelungen fallen nicht Studierende, die in der Klausur getäuscht haben oder zur Klausur nicht erschienen sind.
Prüfungsformate
Für Prüfungen, die im Wintersemester 2020/21 stattfinden, kann die Prüfungsform gemäß § 9 Abs. 1 CEHVO geändert werden und daher von den Angaben im Modulhandbuch abweichen. Dies wird Ihnen spätestens zwei Wochen vor der Prüfung von der oder dem jeweiligen Prüferin oder Prüfer angezeigt und auf den Seiten Ihres Studiengangs unter „Ordnung/Dokumente“ im Menüpunkt „Modulhandbuch“ bekannt gemacht.
Prüfungsräume
Aufgrund des vom Dez. Gebäudemanagements vorgegeben Zeitplans müssen die Klausuren pünktlich zum angegebenen Zeitpunkt starten. Des Weiteren ist aufgrund der begrenzten Raumkapazität ein Mitschreiben der Klausur in einem anderen, Ihnen nicht zugewiesenen Raum nicht möglich. Bitte seien Sie daher pünktlich (Einlass ab 30 Minuten vor Beginn der Klausur möglich) an dem Ihnen zugewiesenen Klausurraum. Sie werden nach der Ablauf der Abmeldefrist (bis eine Woche vor der Prüfung) vom Bereich Prüfungswesen informiert, wenn Ihnen ein Raum zugewiesen wurde und können diesen dann in HISinOne einsehen. Zur besseren Orientierung der Raumcodes (insb. auch der Hörsäle im neuen und alten Audimax) sowie Lagepläne finden Sie hier. Eine Übersicht sowie Erläuterungen zu den Gebäudeeingängen finden Sie im Dokument Modifikation der bisherigen Verfahrensregeln für Studierende zum Ablauf bei schriftlichen Prüfungen.
E-Mail-Kommunikation
Hinweise zur E-Mail-Kommunikation (Anfragen, Anträge etc.)
Bitte versenden Sie Ihre E-Mails ausschließlich von Ihrer seitens der Universität zur Verfügung gestellten UDE-E-Mail-Adresse (@stud.uni-due.de bzw. @stud.uni-duisburg-essen.de oder @uni-due.de bzw. @uni-duisburg-essen.de). Dies ist auch in Ihrem eigenen Interesse, denn nur so ist sichergestellt, dass Ihre E-Mail nicht im SPAM-Ordner landet oder sogar vom Mailserver abgewiesen wird.
Bitte verzichten Sie darauf, Ihre E-Mails der UDE-E-Mail-Adresse (@stud.uni-due.de bzw. @stud.uni-duisburg-essen.de) an Ihre private E-Mail-Adresse weiterzuleiten. Bei der Nutzung einer Weiterleitung an eine private E-Mail-Adresse ist nicht sichergestellt, dass Ihnen die E-Mail erfolgreich zugeht.
Stand: 18.12.2020
Abschlussarbeiten
Elektronische Einreichung des Zuteilungsformulars
Die Studierenden stimmen sich im Vorfeld mit der gewählten Betreuerin oder dem gewählten Betreuer über ein mögliches Thema für die geplante Abschlussarbeit ab.
Wichtig:
Die Vorabklärung des Themas und die eigentliche Antragsstellung auf Zuteilung sollte nicht mehr als einen Monat auseinanderliegen.
Im Nicht-Lehramtsbereich wird hierauf von den Studierenden der Antrag auf Zuteilung einer Bachelor- bzw. Masterarbeit ausgefüllt (Teil A) und der Erstgutachterin/Betreuerin oder dem Erstgutachter/Betreuer (Teil B) vorgelegt, welche/r diesen dann wiederum an den Bereich Prüfungswesen (Teil C) weiterleitet. Antrag auf Zuteilung einer Abschlussarbeit im Nicht-Lehramtsbereich | Im Lehramtsbereich wird der Antrag zunächst vom Studierenden ausgefüllt und an den Bereich Prüfungswesen (Teil B) versandt. Danach wird der Antrag von den Studierenden der Erstgutachterin/Betreuerin oder dem Erstgutachter/Betreuer (Teil C) vorgelegt, welche/r diesen dann wiederum an den Bereich Prüfungswesen weiterleitet. Antrag auf Zuteilung einer Abschlussarbeit im Lehramtsbereich |
Die Zuteilungsformulare für Abschlussarbeiten in den Lehramts- und Nicht-Lehramtsstudiengängen finden Sie auch unter Studium – [Studiengang] – Ordnungen/Dokumente – Formulare sowie auf den einzelnen Seiten der Studiengänge des Bereichs Prüfungswesen.
Um die Formulare digital ausfüllen zu können, müssen diese abgespeichert und in einem PDF-Reader geöffnet werden. Achtung: Die Formulare dürfen nach dem Unterschreiben nicht gesperrt werden und müssen ausfüllbar bleiben!
Für die Unterschriften durch Studierende und Erstgutachterin/Betreuerin oder dem Erstgutachter/Betreuer sind folgende Verfahren möglich, nutzen Sie bitte das Ihnen erstmögliche:
- Eine elektronische Signatur in die PDF-Datei einfügen (Unterschrift mit DFN-Signaturzertifikat an der passenden Stelle; für Beantragung vgl. https://www.uni-due.de/zim/services/e-mail/konfigurationsanleitungen/zertifikat-anfordern.php). Nutzen Sie auch die kurze Hilfestellung zur elektronischen Signatur/digitalen ID.
- Eine sichtbare Unterschrift in die PDF-Datei einfügen (bspw. ein Foto der eigenen Unterschrift oder eine Unterschrift mit Touch-Gerät an der passenden Stelle).
- Den Ausdruck der PDF-Datei händisch unterschreiben und dann wieder als PDF-Datei scannen (echter Scanner oder Scanner-App auf dem Smartphone).
Sobald dem Zuteilungsantrag durch den Prüfungsausschussvorsitz entsprochen wurde, wird den Studierenden per E-Mail die Ausgabe des Themas sowie das Abgabedatum der Abschlussarbeit mitgeteilt.
Informationen zu den Voraussetzungen und zum Bewerbungsablauf der einzelnen Lehrstühle können Sie dem Modulhandbuch entnehmen: Studium – [Studiengang] – Ordnungen/Dokumente – Modulhandbuch.
Sollten Sie keinen Lehrstuhl finden, an welchem Sie die Abschlussarbeit schreiben können, dann ist es möglich, einen formlosen Antrag auf Zuteilung einer Betreuerin oder eines Betreuers für die Abschlussarbeit beim entsprechenden Prüfungsausschuss über den Bereich Prüfungswesen zu stellen. Bitte fügen Sie dem Antrag mindestens zwei Absagen von Lehrstühlen bei.
Einreichung von Abschlussarbeiten
Die Einreichung der Abschlussarbeit ist in dreifacher Ausfertigung in gedruckter und gebundener Form im DIN A4-Format sowie in geeigneter elektronischer Form vorzunehmen. Bei postalischer Zusendung ist das Datum des Poststempels maßgebend. Zur Fristwahrung genügt auch die Einreichung in elektronischer Form. Die Ausfertigungen in gedruckter und gebundener Form sind dann spätestens zwei Wochen nach Beendigung des Lockdowns und nach Öffnung des Einzelhandels und der Copyshops nachzureichen.
In den Fällen der Einreichung in elektronischer Form sollen die Abschlussarbeiten per E-Mail als PDF-Datei beim Bereich Prüfungswesen eingereicht werden. Die E-Mails müssen unbedingt an den Bereich Prüfungswesen adressiert sein und werden von dort aus weitergeleitet. Sie sollten dabei auf eine präzise Benennung der Datei (nach dem Muster: „Nachname, Vorname“, „Matrikelnummer“, „BA-/MA-/MEd-Arbeit“, „Studiengang“) achten.
Das Bewertungsverfahren durch die Prüferinnen und Prüfer soll in der Regel 6 Wochen ab Zugang der Arbeit in gedruckter und gebundener Form im DIN A4-Format bei der Prüferin oder dem Prüfer nicht überschreiten.
Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Einschränkungen haben die Copyshops i. d. R. den Publikumsverkehr eingeschränkt. Einige Copyshops bieten jedoch weiterhin ihre Dienste Online zur Abholung oder zum Versand an.
Ansprechpartnerinnen im Bereich Prüfungswesen
Die Sachbearbeiterinnen im Bereich Prüfungswesen für die verschiedenen Studiengänge sind:
- BWL Bachelor, BWL – Energy and Finance Master: Frau Chudzinski (nicole.chudzinski (at) uni-due.de)
- Gesundheitsökonomik Master, Märkte und Unternehmen Master, Medizinmanagement Master, VWL Bachelor und Master: Frau Beuge (sanja.beuge (at) uni-due.de)
- AI-SE Bachelor und Master, SNE Master: Frau Dahl (svenja.dahl (at) uni-due.de)
- Wirtschaftsinformatik Bachelor und Master: Frau Kempa (yvonne.kempa (at) uni-due.de)
- Lehramt WiWi und Informatik Bachelor und Master: Frau David (elke.david (at) uni-due.de)
Stand: 18.12.2020
Härtefallregelungen
Generalisierte Härtefallentscheidungen
- Auslandssemester im Masterstudiengang „Wirtschaftsinformatik“
Sollten Sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Wintersemester 2020/21) im 1. oder höheren Fachsemester des Masterstudienganges „Wirtschaftsinformatik“ eingeschrieben sein, können Sie einen Antrag auf Befreiung vom Auslandssemester gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 der PO Master Wirtschaftsinformatik stellen. Wenn Sie von einer Befreiung Gebrauch machen möchten, müssen Sie hierzu eine formlose E-Mail an den Bereich Prüfungswesen stellen. Der Antrag gilt dann als genehmigt.
Beschluss des Prüfungsausschusses Wirtschaftsinformatik - Verlängerung der Abgabefrist für Abschlussarbeiten um vier Wochen
Angesichts der Situation im Frühjahr 2020 haben die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse sich geeinigt, die Bearbeitungszeit für Abschlussarbeiten im Zeitraum vom 19. März bis zum 31. Mai 2020 auf Antrag der Studierenden generalisierend um vier Wochen zu verlängern.