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Do., 30. Juli 2020
Wie wirksam war die Reform?
Menschen mit psychischen Erkrankungen warten in Deutschland oft zu lange auf eine Therapie. Auch deswegen wurde 2017 die Psychotherapie-Richtlinie grundlegend reformiert. Neue Elemente zur Versorgung, wie beispielsweise die Akutbehandlung, wurden eingeführt. Ob diese etwas bewirkt haben, untersucht das Projekt Eva PT-RL, das am 1. August beginnt. Geleitet wird es vom Lehrstuhl für Medizinmanagement der UDE. Partner sind u.a. die Krankenkassen AOK und Barmer und psychotherapeutische Verbände*. Der Innovationsfonds fördert den Verbund mit 1,2 Millionen Euro über drei Jahre.
Leichterer Zugang zu Psychotherapien für gesetzlich Versicherte, weniger Bürokratie bei den Antrags- und Genehmigungsverfahren: Das waren die großen Ziele der Strukturreform der Psychotherapie-Richtlinie vor drei Jahren. Beschlossen hatte sie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) – das ist das wichtigsten Entscheidungsgremium der Gesundheitspolitik und gleichzeitig auch Träger des Innovationsfonds.
Durch die Reform wurden psychotherapeutische Praxen zu einer telefonischen Mindesterreichbarkeit verpflichtet. Außerdem wurde das Therapieangebot um eine Sprechstunde, frühzeitige diagnostische Abklärung sowie eine Akutversorgung erweitert.
Große Befragung geplant
„Wir untersuchen nun, ob durch die Reform der Zugang zu psychotherapeutischer Hilfe wirklich leichter geworden ist“, erklärt Projektleiterin Dr. Anke Walendzik. „Wir wollen wissen: Hat sich der Behandlungs- und Versorgungsablaufs verbessert, ist dies auch für die Betroffenen spürbar, etwa weil weniger Krankenhausbehandlungen erforderlich sind? Und gibt es Faktoren, die die Umsetzung der neuen Versorgungsbausteine hemmen?“
Für die Analyse werden u.a. Abrechnungsdaten der beiden beteiligten Krankenkassen vor und nach der Richtlinienreform verglichen. Außerdem ist eine groß angelegte Befragung von Menschen in psychotherapeutischer Behandlung sowie von Psychotherapeuten und Hausärzten geplant. Dabei wird auch die Untergruppe der Kinder- und Jugendlichen berücksichtigt.
Auf der Basis der Erkenntnisse sollen später Vorschläge für die Weiterentwicklung der Psychotherapie-Richtlinie erarbeitet werden.
* Zum Konsortium gehören außerdem: der Verband der (Kinder- und Jugend-)Psychotherapeuten, der Berufsverband der Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung, die Vereinigung analytischer Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten sowie die EsFoMed GmbH. Außerdem hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung ihre Unterstützung zugesagt.
Weitere Informationen:
https://www.mm.wiwi.uni-due.de/forschung/arbeitsschwerpunkte/gesundheitssystem-gesundheitspolitik-und-arzneimittelsteuerung/
Quelle: Pressemitteilung der UDE
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