Einzelansicht
Wed, 29. Jul 2009 Müller, Jörn
automatische Prüfungsanmeldung zum Nachtermin
Bei Geltendmachung eines Freiversuchs bzw. Nichtbestehen einer Prüfung ist eine erneute Anmeldung zum Nachtermin nicht erforderlich. Eine Anmeldung erfolgt bei diesen Voraussetzungen automatisch durch das Prüfungsamt. Wer am Nachtermin nicht teilnehmen möchte, ist verpflichtet, sich bis eine Woche vor der Prüfung von dieser abzumelden. Wer am Haupttermin nicht teilgenommen hat, muss sich gesondert zum Nachtermin anmelden. Ebenfalls bitten wir zu beachten, dass die im Anmeldebogen angegebenen Prüfungstermine verbindlich sind und nicht mehr verschoben werden.Wird ein Attest für eine Prüfung eingereicht, so gilt dies zunächst als Abmeldung - d.h. es erfolgt keine automatische Anmeldung für diese Prüfung zum Nachtermin. Beachten Sie bitte regelmäßig die Ankündigungen und Hinweise auf den Webseiten des Prüfungsamtes.
Latest News:
Prof. Dr. Yannick Hoga hält Gumbel-Vorlesung auf der Statistischen Woche 2025 in Wiesbaden10.09.25
Neues Mandat: Prof. Dr. Ute Schmiel zur Vorsitzenden der WK WEW gewählt04.09.25
Prof. Dr. Lucia Bellora-Bienengräber startet an der UDE01.09.25
Neue Professorin an der Fakultät: Prof. Dr. Andrea Herrmann startet zum 1. August05.08.25
Pflegekrise verschärft sich: Eigenanteile auf Rekordniveau – Zwei Reformvorschläge im Fokus30.07.25
EZB‑Forum in Sintra: Mehr als ein Klassentreffen?23.07.25
5-jähriges Gedenken an Ansgar Belke21.07.25
EU fördert internationales Promovierenden-Netzwerk zur gerechten Gesundheit17.07.25
BRYCK Startup Alliance als „Startup Factory“ ausgezeichnet – Einladung zum Online-Austausch am 18. Juli 202514.07.25
KWI-Schreibwochenende für Promovierende – Jetzt bewerben!14.07.25