Bachelor Angewandte Informatik-Systems Engineering
Informationen für Studierende des B.Sc. AI-SE
1. Neue PO B.Sc. SE oder Verbleib im alten B.Sc. AI-SE
Wer ist von der Umstellung betroffen?
Von der Umstellung sind alle Studierenden betroffen, die ihr Kernstudium bis zum Sommersemester 2023 noch nicht abgeschlossen haben. Diese Studierenden werden von der Umstellung auf die neue Prüfungsordnung erfasst.
Studierende, die das Kernstudium gemäß Anlage 1 der alten Prüfungsordnung B.A. AI-SE (siehe Punkt 5) bereits mit insgesamt 120 Credits abgeschlossen haben, haben die Möglichkeit, nach der alten Prüfungsordnung weiterzustudieren.
2. Neue Prüfungsordnung & Studienverlaufspläne
Im folgenden finden Sie die neue Prüfungsordnung für den aktualisierten Studiengang "Software Engineering (B.Sc.)". Die neuen Übergangsregelungen sind § 34 sowie in Anhang 3 in tabellarischer Form dargestellt.
Prüfungsordnung Bachelor Software Engineering SE 2023
Modulhandbuch Bachelor SE 2023 (Entwurf)
Des Weiteren finden Sie hier die neuen Studienverlaufspläne:
3. Übersicht der Änderungen
Im Folgenden sollen die wichtigsten Änderungen in den bereits existierenden Pflichtmodulen beschrieben werden (Stand: Umsetzung der Änderungen ab dem Wintersemester 2023/24).
Es entfallen ab Wintersemester 2023/24 folgende Pflichtmodule:
- Concurrency (6 CP)
- Enterprise Systems (3 CP)
- Einführung in die BWL (6 CP)
Die Module Concurrency und Enterprise Systems (3 CP) wurden im Sommersemester 2023 letztmalig angeboten. Die Module Einführung in die Betriebswirtschaftslehre sowie Enterprise Systems (mit dann 6 CP) fließen in einen Wahlpflichtbereich ein.
Für folgende Module wird ab Wintersemester 2023/24 eine Reduktion von 9 CP auf 6 CP vorgenommen:
- Modelle der Informatik
- Rechnerstrukturen und Betriebssysteme
- Datenbankmanagementsysteme
- Programmierung
Im Wintersemester 2022/23 bestand letztmalig die Möglichkeit Modelle der Informatik sowie Rechnerstrukturen und Betriebssysteme als 9 CP Veranstaltung zu besuchen. Ebenso bestand im Sommersemester 2023 letztmalig die Möglichkeit Programmierung sowie Datenbankmanagementsysteme als 9 CP Veranstaltung zu besuchen.
Für folgendes Modul wird ab dem Wintersemester 2023/24 eine Erhöhung von 6 CP auf 9 CP vorgenommen:
- Software Entwicklung und Programmierung (SEP) – SEP wird weiterhin jedes Semester angeboten
Für folgende Module wird ab Wintersemester 2023/24 eine Namensänderung vorgenommen:
- Programmierung -> Einführung in die Programmierung
- Software Engineering -> Einführung in das Software Engineering
- Kommunikationsnetze 1 -> Kommunikationsnetze
- Requirements Engineering and Management 1 -> Requirements Engineering
Bereits zum Sommersemester 2022 wurde die Veranstaltung Network and Information Security 1 in Cybersicherheit umbenannt.
Folgende 6 CP Module werden ab Wintersemester 2023/24 als neue Pflichtmodule des Bachelor Software Engineering angeboten:
- Application Management
- Cloud and Fog Computing
- Grundlagen des Maschinellen Lernens
Folgende 6 CP Module werden ab Sommersemester 2024 als neue Pflichtmodule des Bachelor Software Engineering angeboten:
- Datenstrukturen und Algorithmen
- Software-Architekturen
- Mensch Computer Interaktion
- Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement
4. Fragen und Antworten
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der meist gestellten Fragen.
4.1 Allgemeine Fragen – Überführung in die neue PO
Es fehlen nur Bachelor Arbeit, Projekt und Seminar. Wie wird mit diesem Fall umgegangen?
Es kann nach alter Prüfungsordnung weiterstudiert werden.
Gibt es nach neuer Ordnung noch eine Abgrenzung von Kern- und Vertiefungsstudium?
Es gibt keine Abgrenzung mehr zwischen Kern- und Vertiefungsstudium. Allerdings gibt es folgende Zulassungsvoraussetzungen:
- Zulassungsvoraussetzung für die Seminararbeit: 60 Credits,
- Zulassungsvoraussetzung für das Bachelorprojekt: 90 Credits und
- Zulassungsvoraussetzung für die Bachelorarbeit: 110 Credits.
4.2 Allgemeine Fragen – Anrechnung von Leistungen nach neuer PO
Verlieren die Studierenden mit einem Wechsel die Credits für bereits erbrachte Prüfungsleistungen?
Nein, ihre Leistungen werden gemäß Anlage 3 der neuen Prüfungsordnung übertragen.
Muss ich ab dem Wintersemester 2023/24 die neuen Pflichtmodule belegen?
Es müssen auch nicht zwingend alle neuen Pflichtfächer belegt werden. Es gilt die Übergangsregelung gemäß Anlage 3 der neuen Prüfungsordnung zu beachten.
Können die neuen Module als Zusatzleistung belegt werden, wenn das Kernstudium schon abgeschlossen ist.
Ja, ggf. ist eine Verbuchung im Wahlpflichtbereich möglich.
4.3 Spezielle Fragen
Wie wird mit den Maluspunkten verfahren?
Genauso wie die Credits werden die Maluspunkte überführt.
Setzt „Softwareentwicklung und Programmierung“ (SEP) weiterhin ein abgeschlossenes Programmierungsmodul voraus, oder sind „Programmierung" und „Datenstrukturen und Algorithmen“ nun Voraussetzung?
Die Zulassung zum Modul „Softwareentwicklung und Programmierung“ (SEP) setzt das Bestehen der Module „Einführung in die Programmierung“ sowie „Datenstrukturen und Algorithmen“ voraus.
Wird „Softwareentwicklung und Programmierung" (SEP) weiterhin in beiden Semestern (WiSe und SoSe) angeboten?
Ja, SEP wird weiterhin jedes Semester angeboten.
Werden sowohl „Programmierung“ als auch „Datenstrukturen und Algorithmen“ weiterhin in beiden Semestern (WiSe und SoSe) angeboten?
Nein, die Leistungen werden nicht mehr jedes Semester angeboten. Eine Übersicht, welche Leistungen in welchem Semester angeboten werden, finden Sie im Modulhandbuch des B.Sc. SE auf S. 9.
Betreffen die Änderungen auch den Studiengang Bachelor Wirtschaftsinformatik?
Indirekt „ja“. Der Studiengang wird entsprechend modifiziert.
Wann werden die Prüfungsleistungen in die neue Prüfungsordnung übertragen?
Die neuen Prüfungsleistungen werden übertragen, sobald die Prüfungsordnung im System abgebildet ist. Dies wird zeitnah erfolgen.
Werde ich darüber informiert?
Sobald die Übertragung stattgefunden hat, wird es eine Info per Mail geben.
Woher weiß ich, welche Module ich im nächsten Semester belegen soll, wenn in meinem Fall die Übergangsregelungen gem. Anlage 3 nicht eindeutig sind?
Bei Rückfragen können Sie gerne die Fachstudienberatung unter sheila.clement (at) uni-due.de kontaktieren.
Wie und wann kann ich einen Änderungsantrag stellen, falls ich ein Modul für ein anderes Modul als automatisch geschehen, anerkannt haben möchte?
Den Änderungsantrag können Sie stellen, sobald die regelbasierte Leistungsübertragung stattgefunden hat.
5. Hilfestellung bei der Umrechnung
Für die eigenständige Überprüfung der Umrechnung Ihrer Leistungen aus der alten in die neue Prüfungsordnung finden Sie hier eine Exceltabelle.
6. Alte Prüfungsordnung & Studienverlaufspläne
Modulhandbuch (Stand: SS 2023)
aktuelles Modulhandbuch für das Vertiefungsstudium
Des Weiteren finden Sie hier die alten Studienverlaufspläne: