Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen Gremien der Fakultät und Gremien der Hochschule vor, an denen Mitglieder unsere Fakultät beteiligt sind.
Fakultätsrat
Der Fakultätsrat setzt sich aus Hochschullehrern, Studierenden, Wissenschaftlichen Mitarbeitern sowie nicht wissenschaftlichen Angestellten der Fakultät zusammen. Wichtigste Aufgabe des Rats ist die Wahl des Dekans und ggf. weiterer Mitglieder des Dekanats (Prodekan, Vizedekan, Studiendekan usw.) Je nach Landes-Hochschulgesetz und Grundordnung einer Hochschule berät oder entscheidet der Fakultätsrat über die Verwendung von Ressourcen der Fakultät (Geld- und Sachmittel, Personal, Räume etc.) und über grundsätzliche Fragen der Forschung und Lehre der Fakultät.
Beschließender Ausschuss
Für Studiengänge, die von mehreren Fakultäten getragen werden, richten die beteiligten Fakultäten einen gemeinsamen beschließenden Ausschuss ein und übertragen diesem Ausschuss Entscheidungskompetenzen, um die Koordination von Entscheidung für den Studiengang zu erleichtern.
Promotionsausschuss
Der Promotionsausschuss entscheidet, unter welchen Voraussetzungen Absolventinnen und Absolventen zur Promotion zugelassen werden und welche Professoren und Professorinnen die Betreuung und Prüfung übernehmen.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss eines Studiengangs kontrolliert die Einhaltung der jeweiligen Prüfungsordnung. Dazu zählen auch die Anerkennung von Studienleistungen, Fristverlängerungen von Arbeiten, Entscheidung über Widersprüche sowie die Prüfung von Attesten u.ä. Außerdem beobachtet er die Entwicklung von Prüfungen und Studienzeiten und gibt Anregungen zu Reformen von Studien- und Prüfungsordnungen.
Studiengangsbeauftragte
Zum Studiengangsbeauftragten werden Professorinnen und Professoren unserer Fakultät gewählt. Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Pflege und Weiterentwicklung des Studiengangs.
Senat
Der Senat entspricht dem Parlament einer Universität. Er beschäftigt sich ausschließlich mit Angelegenheiten in den Bereichen Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen. Nicht zu seinen Aufgaben gehört die Organisation der Verwaltung. Der Senat bestätigt die Wahl des Rektorats, nimmt Stellung zum Bericht des Rektors, gibt Empfehlungen zur Ziel- und Leistungsvereinbarung der Hochschule und beschließt alle für die gesamte Universität geltenden Ordnungen etc.
