Zuteilungsanträge

Die Fakultät ist ab sofort wieder extern erreichbar. Das Zuteilungsformular sowie Informationen zum Prozessablauf finden Sie hier:

https://www.wiwi.uni-due.de/studium/studienorganisation/abschlussarbeiten

Die Mitteilung über den Beginn und die Abgabe der Abschlussarbeit geht den Studierenden per Email oder Post zu. Achten Sie daher auf die richtige Anschrift in Ihrem Zuteilungsantrag.

Gem. § 41 Abs. 2 VwVfG gilt der Bescheid am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Der Lauf der Bearbeitungsfrist beginnt mit dem Tag, der auf die Bekanntgabe der Frist folgt, § 31 Abs. 2 VwVfG. Das Fristende folgt bei einer Wochenfrist auf den Wochentag, der dem Wochentag der Bekanntgabe gleicht, § 31 Abs. 1 VwVfG i.V.m. § 188 Abs. 2 BGB.

Die Abgabefristen für schriftlich einzureichende Prüfungsarbeiten, deren Anmeldung, Abgabe oder Bearbeitungszeit in den Zeitraum vom 28.11.2022 bis einschließlich 06.01.2023 fällt, wird pauschal um vier Wochen verlängert.

Beispiel (Bachelorarbeit 12 Wochen Bearbeitungszeit):

  • Ab-Vermerk (Postausgang): Mittwoch, 07.12.2022
  • 3-Tages-Fiktion (Zugang per Post): Samstag, 10.12.2022
    Achtung: § 193 BGB, § 31 Abs. 3 VwVfG gilt nicht.
  • Fristbeginn: Sonntag, 11.12.2022, 0 Uhr
  • Fristende gem. Bescheid: Samstag, 04.03.2023, 24 Uhr
  • Verlängerung um 4 Wochen gem. Bescheid: Samstag, 01.04.2023, 24 Uhr

Fällt der Lauf der Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags, § 31 Abs. 3 VwVfG. Diese Regelung wird nicht explizit im Bescheid ausgewiesen. Fristende ist somit der Montag, 03.04.2023, 24 Uhr.