Stand: 27.07.2022

Erleichterung des Zugangs zum Master gemäß § 49 Absatz 6 Satz 4 HG

  • Liegt Ihr Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor, können Sie sich auch ohne Abschlusszeugnis vorläufig in den Masterstudiengang bis zum Ende der Vorlesungszeit des Semesters der Einschreibung einschreiben. Der Nachweis Ihres Abschlusszeugnisses muss dann bis zum Ende des Semesters der Einschreibung vorliegen.
  • Wegen der Prüfungsanmeldung in der 5. und 6. Vorlesungswoche (siehe Rahmenterminplan) sowie der Nutzung der Moodle-Kurse wird Ihnen empfohlen, von der vorzeitigen Einschreibung Gebrauch zu machen. So können Sie sich gleich mit dem Prüfungssystem vertraut machen und ihre Onlineanmeldung selbst vornehmen. Wenn Sie mit einer vorläufigen Einschreibung einverstanden sind, melden Sie sich bitte bei pa-anfragen (at) wiwinf.uni-due.de
  • Bei externen Studierenden – die sich erst nach der Prüfungsanmeldung einschreiben können - ist eine nachträgliche Anmeldung bis zum Vorlesungsende möglich. Für interne Studierende gilt der Rektoratsbeschluss zu den vorgezogenen Masterleistungen.

Studienbeginn

jedes Semester

Unterrichtssprache

Deutsch und Englisch (bilingualer Studiengang)

Zugangsvoraussetzungen

  • Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (B. Sc.) oder ein gleichwertiger oder vergleichbarer Studiengang im Bereich Wirtschaftswissenschaften mit einschlägiger Vertiefung in der Informatik bzw. Wirtschaftsinformatik oder eines Studienganges im Bereich Informatik mit einschlägiger Vertiefung in der Betriebswirtschaftslehre.
  • Bachelornote mindestens 3,0 oder besser
  • Unter diesen Voraussetzungen wird die Qualifikation zum Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Universität Duisburg-Essen mit Hilfe eines Punktesystems ermittelt. Neben fachlichen Vorkenntnissen werden auch weitere Qualifikationen (wie etwa ein Praktikum oder ein Auslandssemester) berücksichtigt. Die Gewichtung ist dem Kriterienkatalog zur Feststellung des Zugangs zum Masterstudium Wirtschaftsinformatik zu entnehmen. Sie finden den Kriterienkatalog am Ende (Anlage 1) der Zugangsordnung.
  • Können anhand dieser Kriterien die eindeutige Eignung zum Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik festgestellt werden, so wird unmittelbar ein Bescheid über die Zulassung ausgestellt. Führt die Anwendung der Kriterien zu dem Ergebnis, dass die studiengangsbezogene Eignung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Universität Duisburg-Essen eindeutig nicht festgestellt werden kann, so erfolgt eine Absage. Bewerberinnen und Bewerber deren Eignung nicht eindeutig anhand der Kriterien festzustellen ist, werden zu einem Gespräch eingeladen, in welchem Ihre Eignung überprüft wird. Dabei hat der Studierende zunächst einen Vortrag über ein zuvor festgelegtes Thema aus dem Bereich der Wirtschaftsinformatik zu halten, bevor ein persönliches Gespräch mit der Prüfungskommission stattfindet. In welchen Fällen eine Bewerberin oder ein Bewerber „eindeutig geeignet“ oder „eindeutig nicht geeignet“ ist oder zu einer Eignungsprüfung eingeladen wird können Anlage 1 der Zugangsordnung entnommen werden.
  • Nachweis über hinreichende Kenntnisse der englischen Sprache auf mindestens der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Der Nachweis darf nicht älter als drei Jahre sein und ist möglich durch
    • Muttersprache
    • IELTS: Mindestens eine Gesamtbewertung von 5,5 (dabei muss in den Bereichen Reading und Writing mindestens eine Bewertung von 5,5 vorliegen)
    • Cambridge-Zertifikate ESOL: Mindestens eine Gesamtbewertung von 160
    • Englischzertifikat einer Universität, mit dem B2 nachgewiesen werden kann
    • Englischsprachiges Bachelorstudium
    • DAAD-Sprachnachweis: Mindestens vier Sterne in allen Kategorien
  • Für Studierende ohne deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung: Nachweis über erfolgreich abgelegte DSH-2-Sprachprüfung. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten vom Akademischen Auslandsamt und im Bereich Ordnungen/Dokumente auf diesen Webseiten.
  • Der Englisch- und/oder Deutschnachweis muss bei der Einreichung der Bewerbungsunterlagen vorliegen.

Bewerbungsablauf

  • Bewerbung vom 1. Juni bis 15. Juli (Beginn zum Wintersemester) bzw. 1. Dezember bis 15. Januar (Beginn zum Sommersemester).
  • Es können nur Bewerbungsunterlagen bearbeitet werden, die vollständig und fristgerecht fristgerecht über das Antragsformular eingegangen sind.
  • Interessenten, deren Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist, können sich auch bewerben, wenn sie bereits 150 ECTS-Credits erzielt haben. In diesem Fall ist aber eine Bestätigung der bisher erzielten Durchschnittsnote durch das Prüfungsamt notwendig.
  • Liegt Ihr Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor, können Sie sich auch ohne Abschlusszeugnis vorläufig in den Masterstudiengang bis zum Ende der Vorlesungszeit des Semesters der Einschreibung einschreiben. Der Nachweis Ihres Abschlusszeugnisses muss dann bis zum Ende des Semesters der Einschreibung vorliegen.
  • Wegen der Prüfungsanmeldung sowie der Nutzung der Moodle-Kurse wird Ihnen dringend empfohlen, von der vorzeitigen Einschreibung Gebrauch zu machen. So können Sie sich gleich mit dem Prüfungssystem vertraut machen und ihre Onlineanmeldung selbst vornehmen. Wenn Sie mit einer vorläufigen Einschreibung einverstanden sind, melden Sie sich bitte bei pa-anfragen (at) wiwinf.uni-due.de
  • Bei externen Studierenden – die sich erst nach der Prüfungsanmeldung einschreiben können - ist eine nachträgliche Anmeldung bis zum Vorlesungsende möglich. Für interne Studierende gilt der Rektoratsbeschluss zu den vorgezogenen Masterleistungen.
  • Für die Erfüllung anderer Auflagen gilt die im Bescheid festgeschriebene Frist.
  • Bewerbung mit deutschem Abschluss ODER EU-/EWR-Staatsangehörigkeit: Wenn Sie Ihre Hochschulzulassungsberechtigung (z. B. Abitur) ODER Ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (z. B. Bachelor) an einer deutschen Bildungseinrichtung erworben haben bzw. erwerben, dann erfolgt Ihre Bewerbung über dieses Formular (geöffnet jeweils ab 01.06. bzw. 01.12.). Das Gleiche gilt für Bewerber und Bewerberinnen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bzw. des EWR.
  • Bewerbung mit ausländischem Abschluss UND Staatsangehörigkeit außerhalb der EU/EWR: Wenn Sie eine Hochschulzugangsberechtigung bzw. einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss außerhalb Deutschlands erworben haben bzw. erwerben UND NICHT einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. des EWR angehören, dann erfolgt Ihre Bewerbung über das Akademische Auslandsamt.
  • Notwendig für die Bewerbung sind folgende Unterlagen, die online über das Antragsformular einzureichen sind:
    • Motivationsschreiben (u. U. mit der Darlegung eines Härtefalls, welcher zur Verlängerung der Studiendauer geführt hat)
    • Tabellarischer Lebenslauf
    • Nachweis erster Studienabschluss (Bachelorzeugnis) oder Nachweis über den Erwerb von 150 Credits in deutscher oder englischer Sprache
    • Transcript of Records mit Auflistung der Noten der einzelnen Module
    • Modulhandbuch zum ersten Studienabschluss
    • Schulzeugnis zur allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschulreife
    • Nachweis Englischkenntnisse
    • ggf. Nachweis Deutschkenntnisse
    • ggf. Nachweis Auslandssemester
    • ggf. Praktikums- und Arbeitszeugnisse
  • Nach Überprüfung ihrer fachlichen Vorbildung durch den zuständigen Prüfungsausschuss erhalten Sie einen positiven oder negativen Bescheid. Ist zur Überprüfung Ihrer fachlichen Eignung ein Gespräch notwendig (siehe Abschnitt Zugangsvoraussetzungen), wird spätestens zwei Wochen vor dem Gespräch eine Einladung zu diesem Termin versendet. Sie enthält auch Angaben zu dem von Ihnen auszuarbeitenden und zu präsentierenden Themas. Ggf. ist eine Zugang zum Masterstudium mit Auflage möglich.
  • Erhalten Sie einen positiven Bescheid, können Sie sich einschreiben.