Stand: 27.07.2022

Erleichterung des Zugangs zum Master gemäß § 49 Absatz 6 Satz 4 HG

  • Liegt Ihr Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor, können Sie sich auch ohne Abschlusszeugnis vorläufig in den Masterstudiengang bis zum Ende der Vorlesungszeit des Semesters der Einschreibung einschreiben. Der Nachweis Ihres Abschlusszeugnisses muss dann bis zum Ende des Semesters der Einschreibung vorliegen.
  • Wegen der Prüfungsanmeldung in der 5. und 6. Vorlesungswoche (siehe Rahmenterminplan) sowie der Nutzung der Moodle-Kurse wird Ihnen empfohlen, von der vorzeitigen Einschreibung Gebrauch zu machen. So können Sie sich gleich mit dem Prüfungssystem vertraut machen und ihre Onlineanmeldung selbst vornehmen. Wenn Sie mit einer vorläufigen Einschreibung einverstanden sind, melden Sie sich bitte bei pa-anfragen (at) wiwinf.uni-due.de
  • Bei externen Studierenden – die sich erst nach der Prüfungsanmeldung einschreiben können - ist eine nachträgliche Anmeldung bis zum Vorlesungsende möglich. Für interne Studierende gilt der Rektoratsbeschluss zu den vorgezogenen Masterleistungen.

Studienbeginn

jedes Semester

Unterrichtssprache

Deutsch und Englisch (bilingualer Studiengang)

Zugangsvoraussetzungen

  • Bachelornote mindestens 3,0
  • Mindestens 30 ECTS in wirtschaftswissenschaftlichen Fächern
  • Mindestens 18 ECTS in Mathematik/Statistik/Ökonometrie
  • Englischkenntnisse (Niveaustufe B2 nach GER, mittels TOEFL 100 (Internet-based Test), TOEFL 250 (Computer-based Test), TOEFL 600 (Paper-based Test) IELTS Band 6.5, Abitur- oder vergleichbares Zeugnis mit mindestens 5 Punkten)
  • Ggf. Deutschkenntnisse (mittels TestDaF: TDN 4 (besser 5), DSH-2 (besser DSH-3), DSD II, ZOP, KDS, GDS)
  • Für Studierende ohne deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung: Nachweis über erfolgreich abgelegte DSH-2-Sprachprüfung. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten vom Akademischen Auslandsamt.

Empfohlene Fächerkombination Bachelor

Für den Studiengang BWL – Energy and Finance werden Kenntnisse in Finanzwirtschaft und quantitativen Methoden vorausgesetzt; Grundlagenwissen in der Energiewirtschaft ist vorteilhaft. Daher empfehlen wir sowohl den Essener als auch anderen Studierenden eine Anlehnung an das Profil „Energiewirtschaft und Finanzwirtschaft“ im Bachelor BWL, das aus den folgenden Veranstaltungen besteht:

  • Einführung in die Energiewirtschaft
  • Einführung in Optionen, Futures und derivative Finanzinstrumente
  • Umweltökonomik und erneuerbare Energien
  • Asset Management
  • Induktive Statistik
  • Computergestützte Methoden
  • Einführung in die Ökonometrie

Zulassungsablauf

  • Bewerbungszeitraum: 01. Juni bis zum 15. Juli (Beginn zum Wintersemester) bzw. 01. Dezember bis zum 15. Januar (Beginn zum Sommersemester).
  • Die Bewerbung erfolgt Online über den Bereich Einschreibungswesen.
  • Es können nur Unterlagen bearbeitet werden, die vollständig und fristgerecht im Portal des Einschreibungswesens hochgeladen worden sind.
  • Es erfolgt keine Prüfung der hochgeladenen Unterlagen vor Bewerbungsfrist. Interessenten sind für Vollständigkeit und Korrektheit der Unterlagen am Stichtag verantwortlich. Bitte prüfen Sie die Unterlagen vor dem Upload gründlich.
  • Interessenten, deren Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist, können sich auch bewerben, wenn sie bereits 150 ECTS-Credits erzielt haben. In diesem Fall ist aber eine Bestätigung der bisher erzielten Durchschnittsnote und der bisher erreichten Credits durch das Prüfungsamt notwendig.
  • Folgende Unterlagen sind hochzuladen:
    • Ein vollständiger, tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto).
    • Nachweis über die allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife (z. B. Abiturzeugnis).
    • Ein Nachweis über einen einschlägigen berufsqualifizierenden Abschluss an einer Hochschule (z.B. Bachelor).
    • Reichen Sie in jedem Fall ein Transcript of Records mit ausgewiesenen Credits und Noten ein.
    • Sprachnachweis Englisch (siehe Zugangsvoraussetzungen)
    • ggf. Sprachnachweis Deutsch (siehe Zugangsvoraussetzungen)
    • Optional können weitere Nachweise der persönlichen fachbezogenen Eignung fristgerecht eingereicht werden. Dazu zählen z. B. Arbeitszeugnisse, Zeugnisse von Praktika, Auslands-aufenthalten, Sprachkenntnisse in Englisch.
  • Liegt Ihr Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor, können Sie sich auch ohne Abschlusszeugnis vorläufig in den Masterstudiengang bis zum Ende der Vorlesungszeit des Semesters der Einschreibung einschreiben. Der Nachweis Ihres Abschlusszeugnisses muss dann bis zum Ende des Semesters der Einschreibung vorliegen.
  • Wegen der Prüfungsanmeldung sowie der Nutzung der Moodle-Kurse wird Ihnen dringend empfohlen, von der vorzeitigen Einschreibung Gebrauch zu machen. So können sich gleich mit dem Prüfungssystem vertraut machen und ihre Onlineanmeldung selbst vornehmen. Wenn Sie mit einer vorläufigen Einschreibung einverstanden sind, melden Sie sich bitte bei pa-anfragen (at) wiwinf.uni-due.de.
  • Bei externen Studierenden – die sich erst nach der Prüfungsanmeldung einschreiben können - ist eine nachträgliche Anmeldung bis zum Vorlesungsende möglich. Für interne Studierende gilt der Rektoratsbeschluss zu den vorgezogenen Masterleistungen.
  • Zulassung mit deutschem Abschluss ODER EU-/EWR-Staatsangehörigkeit: Wenn Sie Ihre Hochschulzulassungsberechtigung (z. B. Abitur) ODER Ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (z. B. Bachelor) an einer deutschen Bildungseinrichtung erworben haben bzw. erwerben, dann erfolgt Ihre Zulassung über den Bereich Einschreibewesen der Universität Duisburg-Essen. Das Gleiche gilt für Bewerber und Bewerberinnen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bzw. des EWR.
  • Zulassung mit ausländischem Abschluss UND Staatsangehörigkeit außerhalb der EU/EWR: Wenn Sie eine Hochschulzugangsberechtigung bzw. einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss außerhalb Deutschlands erworben haben bzw. erwerben UND NICHT einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. des EWR angehören, dann erfolgt Ihre Zulassung über das Akademische Auslandamt der Universität Duisburg-Essen

Bewerbungen für höhere Fachsemester (zulassungsfrei)

  • Sie können Sie sich mit einer Einstufung in ein höheres Fachsemester auf ein höheres Fachsemester bewerben und so die eigenen Chancen auf einen Studienplatz erhöhen. Allerdings ist mit der inhaltlichen Entscheidung über die Einstufung noch keine Zulassung zum Studiengang verbunden. Letzteres setzt eine Prüfung der Zugangsvoraussetzungen voraus, diese Prüfung findet im Rahmen der Einstufungsprüfung statt.
  • Für die Einstufungsprüfung reichen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung und Einstufung im Sachgebiet Prüfungswesen ein. Der Anerkennungsantrag muss spätestens zu den nachfolgend genannten Terminen (Ausschlussfrist) im Sachgebiet Prüfungswesen eingegangen sein:
    • 15.01. für das jeweilige Sommersemester
    • 15.07. für das jeweilige Wintersemester
  • Beachten Sie auch unsere Verfahrenshinweise zur Anerkennung von Leistungen sowie Einstufung in höhere Fachsemester.
  • Sobald Ihr Anerkennungsantrag vom Sachgebiet Prüfungswesen an die Fakultät weitergeleitet wurde, erhalten Sie per E-Mail eine Eingangsbestätigung sowie einen Link, unter dem die notwendigen Unterlagen für die Zugangsprüfung hochzuladen sind. Für die Zugangsprüfung werden folgende Unterlagen benötigt:
    • Kopie des ersten Studienabschlusses (Bachelorzeugnis)
    • Transcript of Records (Notenspiegel) über Leistungen des ersten Studienabschlusses
    • Kopie des weiteren berufsqualifizierenden Abschlusses oder Transcript of Records (Notenspiegel)
    • Nachweis über die Englischkenntnisse
    • ggf. Nachweis eines Auslandssemesters
    • optional Praktikums- und Arbeitszeugnisse
  • Nach Überprüfung Ihrer fachlichen Vorbildung und Bearbeitung Ihres Anerkennungsantrages erhalten Sie durch den zuständigen Prüfungsausschuss einen positiven oder negativen Bescheid. Zudem erhalten Sie bei möglicher Einstufung einen entsprechenden Einstufungsbescheid.
  • Erhalten Sie einen positiven Bescheid und einen Einstufungsbescheid, können Sie sich in das höhere Fachsemester einschreiben.
  • Eine Einschreibung ist jederzeit innerhalb der allgemeinen Einschreibefrist möglich.

Auswahlverfahren

  • Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt.
  • Im Orts-NC Verfahren werden die Bewerberinnen und Bewerber, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, anhand eines Punktesystems in eine Reihenfolge gebracht, nach der die Studienplätze vergeben werden.
  • Maßgeblichen Einfluss hat die Bachelornote.
  • Das Punktesystem ist in der Ordnung für die Zulassung und das Auswahlverfahren erklärt.

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