Stand: 27.07.2022

Erleichterung des Zugangs zum Master gemäß § 49 Absatz 6 Satz 4 HG

  • Liegt Ihr Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor, können Sie sich auch ohne Abschlusszeugnis vorläufig in den Masterstudiengang bis zum Ende der Vorlesungszeit des Semesters der Einschreibung einschreiben. Der Nachweis Ihres Abschlusszeugnisses muss dann bis zum Ende des Semesters der Einschreibung vorliegen.
  • Wegen der Prüfungsanmeldung in der 5. und 6. Vorlesungswoche (siehe Rahmenterminplan) sowie der Nutzung der Moodle-Kurse wird Ihnen empfohlen, von der vorzeitigen Einschreibung Gebrauch zu machen. So können Sie sich gleich mit dem Prüfungssystem vertraut machen und ihre Onlineanmeldung selbst vornehmen. Wenn Sie mit einer vorläufigen Einschreibung einverstanden sind, melden Sie sich bitte bei pa-anfragen (at) wiwinf.uni-due.de
  • Bei externen Studierenden – die sich erst nach der Prüfungsanmeldung einschreiben können - ist eine nachträgliche Anmeldung bis zum Vorlesungsende möglich. Für interne Studierende gilt der Rektoratsbeschluss zu den vorgezogenen Masterleistungen.

Studienbeginn

jedes Semester

Unterrichtssprache

Deutsch, gute Englisch-Kenntnisse (vor allem wissenschaftliche Lesekompetenz) werden vorausgesetzt.

Zugangsvoraussetzungen

  • Bachelor Angewandte Informatik – Systems Engineering (B. Sc.) an der Universität Duisburg-Essen oder ein gleichwertiger oder vergleichbarer Studiengang im Bereich Informatik (z. B. Wirtschaftsinformatik).
  • Nachweis fundierter grundlegender Kenntnisse im Umfang von mindestens 90 Credits in den Bereichen Informatik und Wirtschaftsinformatik, wobei mindestens 45 Credits auf den Bereich Informatik entfallen.
  • Bachelorabschlussnote muss in der Regel 3,0 oder besser sein.
  • Bachelorarbeit muss mindestens 2,5 oder besser sein.
  • Für Studierende ohne deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung: Nachweis über erfolgreich abgelegte DSH-2-Sprachprüfung. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten vom Akademischen Auslandsamt.

Bewerbungsablauf

  • Bewerbungen sind jederzeit möglich.
  • Eine Einschreibung ist immer bis zum letzten Vorlesungstag möglich.
  • Interessenten, deren Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist, können sich auch bewerben, wenn sie bereits 150 ECTS-Credits erzielt haben. In diesem Fall ist aber eine Bestätigung der bisher erzielten Durchschnittsnote durch das Prüfungsamt notwendig.
  • Liegt Ihr Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor, können Sie sich auch ohne Abschlusszeugnis vorläufig in den Masterstudiengang bis zum Ende der Vorlesungszeit des Semesters der Einschreibung einschreiben. Der Nachweis Ihres Abschlusszeugnisses muss dann bis zum Ende des Semesters der Einschreibung vorliegen.
  • Wegen der Prüfungsanmeldung sowie der Nutzung der Moodle-Kurse wird Ihnen dringend empfohlen, von der vorzeitigen Einschreibung Gebrauch zu machen. So können Sie sich gleich mit dem Prüfungssystem vertraut machen und ihre Onlineanmeldung selbst vornehmen. Wenn Sie mit einer vorläufigen Einschreibung einverstanden sind, melden Sie sich bitte bei pa-anfragen (at) wiwinf.uni-due.de
  • Bei externen Studierenden – die sich erst nach der Prüfungsanmeldung einschreiben können - ist eine nachträgliche Anmeldung bis zum Vorlesungsende möglich. Für interne Studierende gilt der Rektoratsbeschluss zu den vorgezogenen Masterleistungen.
  • Bewerbung mit deutschem Abschluss ODER EU-/EWR-Staatsangehörigkeit: Wenn Sie Ihre Hochschulzulassungsberechtigung (z. B. Abitur) ODER Ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (z. B. Bachelor) an einer deutschen Bildungseinrichtung erworben haben bzw. erwerben, dann erfolgt Ihre Bewerbung über dieses Formular. Das Gleiche gilt für Bewerber und Bewerberinnen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bzw. des EWR.
  • Bewerbung mit ausländischem Abschluss UND Staatsangehörigkeit außerhalb der EU/EWR: Wenn Sie eine Hochschulzugangsberechtigung bzw. einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss außerhalb Deutschlands erworben haben bzw. erwerben UND NICHT einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. des EWR angehören, dann erfolgt Ihre Bewerbung über das Akademische Auslandsamt.
  • Notwendig für die Bewerbung sind folgende Unterlagen, die online über das Antragsformular einzureichen sind:
    • Schulzeugnis zur allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschulreife
    • Nachweis erster Studienabschluss (Bachelorzeugnis) oder Nachweis über den Erwerb von 150 Credits in deutscher oder englischer Sprache
    • Leistungsnachweis mit den Noten der einzelnen Module (Transcript of Records)
    • Modulhandbuch zum ersten Studienabschluss
    • ggf. Nachweis Deutschkenntnisse
  • Nach Überprüfung ihrer fachlichen Vorbildung durch den zuständigen Prüfungsausschuss erhalten Sie einen positiven oder negativen Bescheid.
  • Erhalten Sie einen positiven Bescheid, können Sie sich einschreiben. Der Bescheid beinhaltet die Feststellung der Gleichwertigkeit der fachlichen Vorbildung.
  • Eine Einschreibung ist jederzeit innerhalb der allgemeinen Einschreibefrist möglich.

Weitere Informationen

  • Das Modulhandbuch und die Prüfungsordnung stehen im Downloadbereich zur Verfügung.