Do., 19. März 2026   Fuchs, Sandra

Externe Rechtsberatungsstelle bei Machtmissbrauch in der Wissenschaft

Machtmissbrauch kann im Wissenschaftssystem überall dort entstehen, wo Abhängigkeitsverhältnisse bestehen – etwa in Betreuungs-, Beschäftigungs- oder Bewertungsstrukturen. Um Betroffene besser zu unterstützen, haben die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen eine zentrale externe Rechtsberatungsstelle bei Machtmissbrauch in der Wissenschaft eingerichtet.

Die Beratungsstelle bietet eine unabhängige, vertrauliche und auf Wunsch auch anonyme rechtliche Erstberatung für Angehörige öffentlich-rechtlicher Hochschulen in NRW. Dazu gehören Studierende, wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Beschäftigte sowie auch hochschulinterne Beratungsstellen wie Gleichstellungs- oder Antidiskriminierungsbeauftragte.

Ziel des Angebots ist es, Vorfälle rechtlich einzuordnen und Betroffenen Orientierung zu möglichen Melde- und Beschwerdewegen zu geben. Die Beratung informiert über Rechte, Pflichten und mögliche Verfahren – beispielsweise im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes oder anderer hochschulinterner Verfahren.

Die externe Rechtsberatung versteht sich ausdrücklich als Ergänzung zu bestehenden hochschulinternen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen. Sie kann insbesondere dann hilfreich sein, wenn Betroffene eine unabhängige Einschätzung wünschen oder unsicher sind, welche Schritte möglich oder sinnvoll sind.

Weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter: https://rechtsberatung-machtmissbrauch.nrw/