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MedMan MedGW Master 2014

Coursecatalogue for the Masterstudiengang Medizinmanagement für Mediziner und Gesundheitswissenschaftler (ExamReg2014)

  • Einführung

    Kurzcharakterisierung

    Der Masterstudiengang 'Medizinmanagement für Mediziner und Gesundheitswissenschaftler' zielt auf eine interdisziplinäre Betrachtungsweise des Gesundheitswesens. Daher werden in diesem forschungsorientierten Studiengang neben ökonomischen auch rechtswissenschaftliche, ethische und politikwissenschaftliche Lehrveranstaltungen angeboten.

    Ziel

    Der forschungsorientierte Masterstudiengang 'Medizinmanagement für Mediziner und Gesundheitswissenschaftler' ist aufgrund der starken sozial- und gesundheitspolitischen und -rechtlichen Durchdringung des Gesundheitssystems, aufbauend auf einer wirtschaftswissenschaftlichen Grundlage, interdisziplinär ausgerichtet. Es sind Module in Medizinrecht, Ethik und Politikwissenschaft vorgesehen. Im Kernbereich von Medizinmanagement und Gesundheitsökonomie fokussiert der Studiengang auf die wissenschaftlichen Kontexte von Managementaufgaben im Bereich des Gesundheitssystems. Absolventen dieser Studiengänge sollen in unterschiedlichen Bereichen des Gesundheitswesens (Krankenkassen, Krankenhäuser, Arzneimittelunternehmen, Verbänden, Behörden, aber auch in innovativen Bereichen wie dem Netzmanagement der integrierten Versorgung) insbesondere an Schnittstellen zwischen Management und wissenschaftlicher Forschung einsetzbar sein. Der Studiengang "Medizinmanagement für Mediziner und Gesundheitswissenschaftler" richtet sich an Absolventen eines Studiums der Humanmedizin oder Zahnmedizin, aber auch an Absolventen eines Bachelorstudiengangs Gesundheitswissenschaften oder Gesundheitswesen oder ähnlicher Studiengänge. Der Studiengang setzt auf die im ersten Studium erworbenen Vorkenntnisse auf. Die bestandene Masterprüfung berechtigt zur Promotion.

    Zielgruppe

    Zur Zielgruppe gehören erfolgreiche Absolventen eines berufsqualifizierenden Abschlusses in einem Studiengang Medizin, Gesundheitswissenschaften oder Gesundheitswesen oder ähnlichen Studiengängen an einer Hochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes (§ 19 Abs. 2 Satz 1 HRG).

    Umfang

    • 120 Credits nach dem European Credit Transfer System (ECTS)
    • Die Regelstudienzeit beträgt zwei Jahre
    • Das Studium umfasst 90 Credits aus Lehrveranstaltungen sowie 30 Credits für die Masterarbeit.

    Lehrinhalt

    Der Masterstudiengang ist in vier Teilbereiche gegliedert:

    1. Pflichtbereich: Pflichtveranstaltungen im Umfang von 12 Credits
    2. Wahlpflichtbereich bestehend aus:
      • WP I: Veranstaltungen im Umfang von 48 Credits
      • WP II: Veranstaltungen im Umfang von 24 Credits
    3. Seminarbereich: Pflichtveranstaltung im Umfang von 6 Credits
    4. Masterarbeit: 30 Credits

    Im Pflichtbereich sind die Module "Einführung in das Medizinmanagement" und "Wissenschaftstheorie und Forschungsmethodik" zu absolvieren.

    Der Wahlpflichtbereich ist zweigeteilt. Im Wahlpflichtbereich I sind Module im Umfang von 48 Credits zu studieren. Es sind zwei Module aus dem Bereich "Medizinmanagement", ein Modul aus dem Bereich "Gesundheitsökonomie", ein Modul aus dem Bereich "Health Care Informatics and Technology Assessment", ein Modul aus den Bereichen "Medizinrecht" oder "Ethik" oder "Politikwissenschaft" und drei Module aus dem Bereich "Betriebswirtschaftslehre" zu absolvieren. Im Wahlpflichtbereich II sind Module im Umfang von 24 Credits zu studieren. Es können bis zu drei Module aus dem Bereich "Medizinmanagement", ein Modul aus dem Bereich "Gesundheitsökonomie", ein Modul aus dem Bereich "Health Care Informatics and Technology Assessment", ein Modul aus den Bereichen "Medizinrecht" oder "Ethik" oder "Politikwissenschaft", bis zu drei Module aus dem Bereich "Betriebswirtschaftslehre", ein Modul aus dem Bereich "Wirtschaftsrecht" oder ein Wahlmodul absolviert werden. Das Wahlmodul kann eines der anderen Module aus dem Wahlpflichtbereich II auf Einzelantrag, der durch den Prüfungsausschuss zu prüfen ist, ersetzen.

    Im Seminarbereich ist das Fachseminar Medizinmanagement zu absolvieren.

    Studienverlaufsplan

  • Hinweise zu Lehrveranstaltungen von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren, Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren, Privatdozentinnen und Privatdozenten, promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Lehrbeauftragten

    Veranstaltungen und Prüfungen von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren, Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren, Privatdozentinnen und Privatdozenten, promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Lehrbeauftragten, mit Ausnahme von Veranstaltungen und Prüfungen des Pflichtbereichs, stellen ein freiwilliges Zusatzangebot der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften im angegebenen Semester dar. Es besteht kein Rechtsanspruch der Studierenden auf wiederholte Durchführung der Veranstaltung und Prüfung im Folgesemester oder weiteren Semestern. Informieren Sie sich jeweils vor Vorlesungsbeginn über das aktuelle Angebot. Erstmalige Angebote an Lehrveranstaltungen stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung und/oder Finanzierung.

    Prüferinnen und Prüfer

    An der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften gilt der Grundsatz „wer lehrt, der prüft“. Prüferinnen und/oder Prüfer sind daher die in der jeweiligen Modulbeschreibung genannten Lehrperson/en. Bei Veranstaltungskombinationen aus Vorlesung und (i.d.R.) Übung ist die Lehrperson der Vorlesung die Prüferin oder der Prüfer. Bei mehreren Lehrpersonen, welche die Veranstaltung im semesterweisen Wechsel durchführen, ist die oder der im jeweiligen Semester Lehrende in den zugehörigen Prüfungen auch Prüferin oder Prüfer. Dies gilt unbeschadet der ergänzenden Bestellung von Prüferinnen und Prüfern durch den Prüfungsausschuss.

    Prüfungstermine und Anmeldefristen

    Bitte informieren Sie sich rechtzeitig auf den Seiten des Bereichs Prüfungswesen über die Prüfungstermine und die Anmeldefristen, insb. auch bei Sonderprüfungen die außerhalb der regulären Prüfungszeiträume liegen.