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GOEMIK Master 2016

Coursecatalogue for the bilingualen Masterstudiengang Gesundheitsökonomik (ExamReg2016)

  • Einführung

    Kurzcharakterisierung

    Bei dem Studiengang Gesundheitsökonomik handelt es sich um einen konsekutiven Masterstudiengang, der eher forschungsorientiert ausgerichtet ist.

    Ziel

    In dem Masterstudiengang Gesundheitsökonomik erwerben die Studierenden die fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden in einer auf die allgemeine und wissenschaftliche Berufswelt bezogenen Ausbildung. Sie werden zu wissenschaftlichem Arbeiten, zur kritischen Einordnung wissenschaftlicher Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln befähigt. Das Studium vermittelt insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten, die den Studierenden eine erfolgreiche Tätigkeit im Gesundheitswesen und in verwandten Bereichen sowie bei besonderer Befähigung in Forschungseinrichtungen und Wissenschaft ermöglichen. Die Studierenden sollen durch die Anwendung von Erkenntnissen im Bereich Gesundheitsökonomie selbständig zur Lösung solcher Probleme beitragen und wissenschaftliche Erkenntnisse kritisch einordnen können. Zu den potenziellen Berufsfeldern im Studiengang Gesundheitsökonomik zählen Nachwuchsstellen in der ökonomischen und speziell in der gesundheitsökonomischen Forschung, Managementfunktionen in Gesundheitseinrichtungen, Positionen in Beratungseinrichtungen, Stabspositionen, Medizinischen Versorgungszentren oder der Integrierten Versorgung sowie im Prozess- und Qualitätsmanagement in privaten Praxen oder Arztnetzen und auch Referentenpositionen bei Verbänden des Gesundheitswesen. Auf diese Tätigkeiten bereitet der Studiengang in besonderer Weise vor. Die Studierenden sollen im Studiengang darüber hinaus in die Lage versetzt werden, sich die Grundlagen anzueignen, die zu wissenschaftlichem Erkenntnisfortschritt befähigen.

    Der Studiengang ist schwerpunktmäßig forschungsorientiert ausgerichtet.

    Die bestandene Masterprüfung berechtigt zur Promotion.

    Zielgruppe

    Zur Zielgruppe gehören erfolgreiche Absolventen eines berufsqualifizierenden Abschlusses

    • in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengangs,
    • in Studiengängen mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Bezug wie Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsinformatik oder Wirtschaftsmathematik

    an einer Hochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes (§ 19 Abs. 2 Satz 1 HRG).

    Umfang

    • 120 Credits nach dem European Credits Transfer System (ECTS)
    • Die Regelstudienzeit beträgt zwei Jahre
    • Das Studium umfasst 90 Credits aus Lehrveranstaltungen sowie 30 Credits für die Masterarbeit

    Lehrinhalte

    Der Masterstudiengang ist in vier Teilbereiche gegliedert:

    1. Pflichtbereich: Pflichtveranstaltungen im Umfang von 42 Credits
    2. Wahlpflichtbereich: Veranstaltungen im Umfang von 42 Credits, davon mind. 24 Credits aus dem Bereich Volkswirtschaftslehre
    3. Seminarbereich: Pflichtveranstaltungen im Umfang von 6 Credits
    4. Masterarbeit:30 Credits

    Studienverlaufsplan

  • Hinweise zu Lehrveranstaltungen von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren, Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren, Privatdozentinnen und Privatdozenten, promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Lehrbeauftragten

    Veranstaltungen und Prüfungen von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren, Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren, Privatdozentinnen und Privatdozenten, promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Lehrbeauftragten, mit Ausnahme von Veranstaltungen und Prüfungen des Pflichtbereichs, stellen ein freiwilliges Zusatzangebot der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften im angegebenen Semester dar. Es besteht kein Rechtsanspruch der Studierenden auf wiederholte Durchführung der Veranstaltung und Prüfung im Folgesemester oder weiteren Semestern. Informieren Sie sich jeweils vor Vorlesungsbeginn über das aktuelle Angebot. Erstmalige Angebote an Lehrveranstaltungen stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung und/oder Finanzierung.

    Prüferinnen und Prüfer

    An der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften gilt der Grundsatz „wer lehrt, der prüft“. Prüferinnen und/oder Prüfer sind daher die in der jeweiligen Modulbeschreibung genannten Lehrperson/en. Bei Veranstaltungskombinationen aus Vorlesung und (i.d.R.) Übung ist die Lehrperson der Vorlesung die Prüferin oder der Prüfer. Bei mehreren Lehrpersonen, welche die Veranstaltung im semesterweisen Wechsel durchführen, ist die oder der im jeweiligen Semester Lehrende in den zugehörigen Prüfungen auch Prüferin oder Prüfer. Dies gilt unbeschadet der ergänzenden Bestellung von Prüferinnen und Prüfern durch den Prüfungsausschuss.

    Prüfungstermine und Anmeldefristen

    Bitte informieren Sie sich rechtzeitig auf den Seiten des Bereichs Prüfungswesen über die Prüfungstermine und die Anmeldefristen, insb. auch bei Sonderprüfungen die außerhalb der regulären Prüfungszeiträume liegen.