Modulangebote der kooperierenden Universitäten

Universitätsallianz Ruhr (UA Ruhr)

Studierende der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen können im Rahmen der Universitätsallianz Ruhr (UA Ruhr) an Prüfungen der Ruhr-Universität Bochum und der TU Dortmund teilnehmen. Wir möchten Studierende motivieren, Module, die ihr eigenes Profil schärfen, innerhalb dieser Allianz zu besuchen.

Im Wahlpflichtbereich können die Studierenden im Rahmen eines Studiums an der Ruhruniversität Bochum oder der TU Dortmund bis zu 3 UAR-Module zu je 6 ECTS-Credits belegen. Bitte informieren Sie sich über die Belegungsmöglichkeiten in der jeweiligen Prüfungsordnung. Darüber hinaus berücksichtigen Sie bitte folgende Eckpunkte:

  • Das Modul wird auf den Wahlpflichtbereich angerechnet, je nachdem, welchem Bereich die Veranstaltungen inhaltlich eher zuzuordnen sind.
  • Die Veranstaltung muss im Umfang der Veranstaltung hier entsprechen.
  • Die Veranstaltungen sind auf dem Niveau des jeweiligen Studiengangs (entweder Bachelor- oder Masterniveau).
  • Die im Rahmen der UAR besuchte Veranstaltung muss sich inhaltlich klar von im hiesigen Studiengang angebotenen Veranstaltungen unterscheiden.
  • Die Leistung darf nicht bereits in Ihrem hiesigen Studiengang erbracht worden sein.

Die Absolvierung von Pflichtmodulen ist grundsätzlich von Prüfungen im Rahmen der UA Ruhr-Universitäten ausgeschlossen.
Generell sind für eine Anmeldung bzw. einen Antrag auf Zulassung zu Modulprüfungen in der UA Ruhr die entsprechenden Formulare der jeweiligen Heimatfakultät zu verwenden. Studierende der Fakultät für WiWi finden diese hier.
Über die Berücksichtigung von Leistungen entscheidet die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses nach Anhörung der oder des Studiengangsverantwortlichen bzw. in deren oder dessen Auftrag der oder des Mobilitätsbeauftragten.

Zu den verfahrensrechtlichen Schritten im Einzelnen:

  • Die Anerkennung ist vor dem Besuch der Veranstaltung abzuklären.
  • Es dürfen keine prüfungsrechtlichen Hindernisse, wie z. B. fehlende Zulassung zum Vertiefungsbereich bestehen.
  • Für die Anerkennung muss die Beschreibung des zu belegenden Moduls mit Inhalt, Umfang und Prüfung der Veranstaltung beim Prüfungsausschuss unter anerkennungen-wiwi (at) wiwinf.uni-due.de eingereicht werden.
  • Es ist genau anzugeben, auf welches UAR-Modul gemäß Prüfungsordnung die Anerkennung erfolgen soll.
  • Es ist eine Leistungsbescheinigung beizufügen.
  • Ferner ist dem Prüfungsausschuss das Formular „Zulassung zu wirtschaftswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen/Prüfungen im Rahmen der Universitätsallianz Ruhr (UA Ruhr)“ ausgefüllt und unterschrieben unter folgender Adresse einzureichen:
Anschrift für UAR-Anträge
Yvonne Homeyer
Juristische Angelegenheiten
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Universität Duisburg-Essen
Universitätsstraße 2 // R12 R07 B21
45141 Essen

Kommt eine Anerkennung und Zulassung in Betracht, klären Sie bitte mit dem dortigen Prüfungsamt die Zulassung zur Prüfung. Die Leistung wird verbucht, wenn das o. g. Formular nach Erbringung der Leistung vom zuständigen Prüfungsamt der anderen Hochschule direkt an die oben aufgeführte Anschrift zurückgesandt wird. Hinweis: Fehlversuche werden berücksichtigt!

Weitere Informationen finden Sie hier.