Stand: 27.07.2022

Erleichterung des Zugangs zum Master gemäß § 49 Absatz 6 Satz 4 HG

  • Liegt Ihr Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor, können Sie sich auch ohne Abschlusszeugnis vorläufig in den Masterstudiengang bis zum Ende der Vorlesungszeit des Semesters der Einschreibung einschreiben. Der Nachweis Ihres Abschlusszeugnisses muss dann bis zum Ende des Semesters der Einschreibung vorliegen.
  • Wegen der Prüfungsanmeldung in der 5. und 6. Vorlesungswoche (siehe Rahmenterminplan) sowie der Nutzung der Moodle-Kurse wird Ihnen empfohlen, von der vorzeitigen Einschreibung Gebrauch zu machen. So können Sie sich gleich mit dem Prüfungssystem vertraut machen und ihre Onlineanmeldung selbst vornehmen. Wenn Sie mit einer vorläufigen Einschreibung einverstanden sind, melden Sie sich bitte bei pa-anfragen (at) wiwinf.uni-due.de
  • Bei externen Studierenden – die sich erst nach der Prüfungsanmeldung einschreiben können - ist eine nachträgliche Anmeldung bis zum Vorlesungsende möglich. Für interne Studierende gilt der Rektoratsbeschluss zu den vorgezogenen Masterleistungen.

Studienbeginn

jedes Semester

Unterrichtssprache

Deutsch, gute Englisch-Kenntnisse (vor allem wissenschaftliche Lesekompetenz) werden vorausgesetzt.

Zugangsvoraussetzungen

  • Hochschulabschluss im Studiengang Human- oder Dentalmedizin;
  • Hochschulabschluss mit mindestens 180 ECTS insgesamt in geeigneten Studiengängen Gesundheitswesen oder Gesundheitswissenschaft;
  • Hochschulabschlüsse in geeigneten Studiengängen mit mindestens 180 ECTS insgesamt, die ein anderes Fächerspektrum aufweisen, können auf Antrag ebenfalls als Zugangsvoraussetzung anerkannt werden. In diesem Fall benötigen Sie mind. 30 ECTS im medizinischen Bereich.
  • Bachelornote mindestens 2,7
  • Deutschkenntnisse
  • Für Studierende ohne deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung bzw. ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss: Nachweis über erfolgreich abgelegte DSH-2-Sprachprüfung. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten vom Akademischen Auslandsamt und im Bereich Ordnungen/Dokumente auf diesen Webseiten.

Zulassungsablauf

  • Bewerbungszeitraum: 01. Juni bis zum 15. Juli (Beginn zum Wintersemester) bzw. 01. Dezember bis zum 15. Januar (Beginn zum Sommersemester).
  • Folgende Bewerbungsunterlagen müssen hochgeladen werden:
    • transcript of records / aktueller Notenspiegel aus dem hervorgeht, dass mind. 150 Credits erreicht sind und aus dem die bestandenen Fächer mit jeweiliger Creditzahl und Note hervorgehen;
    • Bachelorabschlusszeugnis oder anderer Abschluss (falls bereits vorhanden);
    • Optional können weitere Nachweise der persönlichen fachbezogenen Eignung fristgerecht eingereicht werden. Dazu zählen z.B. Arbeitszeugnisse, Zeugnisse von Praktika, Ergebnisse von Sprachtests etc.
    • Sprachnachweis Deutsch DSH-2 (Für Studierende ohne deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung bzw. ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss)
  • Es können nur Unterlagen bearbeitet werden, die vollständig und fristgerecht im Portal des Einschreibungswesens hochgeladen worden sind.
  • Interessenten, deren Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist, können sich auch bewerben, wenn sie bereits 150 ECTS-Credits erzielt haben. In diesem Fall ist aber eine Bestätigung der bisher erzielten Durchschnittsnote und der bisher erreichten Credits durch das Prüfungsamt notwendig.
  • Liegt Ihr Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor, können Sie sich auch ohne Abschlusszeugnis vorläufig in den Masterstudiengang bis zum Ende der Vorlesungszeit des Semesters der Einschreibung einschreiben. Der Nachweis Ihres Abschlusszeugnisses muss dann bis zum Ende des Semesters der Einschreibung vorliegen.
  • Wegen der Prüfungsanmeldung sowie der Nutzung der Moodle-Kurse wird Ihnen dringend empfohlen, von der vorzeitigen Einschreibung Gebrauch zu machen. So können sich gleich mit dem Prüfungssystem vertraut machen und ihre Onlineanmeldung selbst vornehmen. Wenn Sie mit einer vorläufigen Einschreibung einverstanden sind, melden Sie sich bitte bei pa-anfragen (at) wiwinf.uni-due.de.
  • Bei externen Studierenden – die sich erst nach der Prüfungsanmeldung einschreiben können - ist eine nachträgliche Anmeldung bis zum Vorlesungsende möglich. Für interne Studierende gilt der Rektoratsbeschluss zu den vorgezogenen Masterleistungen.
  • Zulassung mit deutschem Abschluss ODER EU-/EWR-Staatsangehörigkeit: Wenn Sie Ihre Hochschulzulassungsberechtigung (z. B. Abitur) ODER Ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (z. B. Bachelor) an einer deutschen Bildungseinrichtung erworben haben bzw. erwerben, dann erfolgt Ihre Zulassung über den Bereich Einschreibewesen der Universität Duisburg-Essen. Das Gleiche gilt für Bewerber und Bewerberinnen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bzw. des EWR.
  • Zulassung mit ausländischem Abschluss UND Staatsangehörigkeit außerhalb der EU/EWR: Wenn Sie eine Hochschulzugangsberechtigung bzw. einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss außerhalb Deutschlands erworben haben bzw. erwerben UND NICHT einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. des EWR angehören, dann erfolgt Ihre Zulassung über das Akademische Auslandamt der Universität Duisburg-Essen
  • Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Die Plätze werden im Rahmen des NC-Verfahrens vergeben. Im Sommersemester werden 8 und im Wintersemester 12 Plätze vergeben.

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